Historisches

Hedwig Andersen, Briefe nach dem Kriege 1945 – 1956

 


 

Testament H. Andersen (1957)

Testament von Hedwig Andersen. Eröffnet vom Amtsgericht Eutin, Abt. II, durch Justizinspektor Heitmann als Rechtspfleger. Eutin, 23. 5. 1957 [Abschrift]

Mein Testament

Ich, Hedwig Clara Andersen, geb. am 9.6.1866 in Memel, Mitbegründerin der Schule Schlaffhorst‑Andersen für Atmungs-, Sprech- und Gesangskunst, die sich zuletzt auf dem Gute der Gräfin M. Bredow in Seefeld, Pommern befand, lebe seit der Flucht vor den Russen 1945 als Flüchtling in Schönborn-Eutin, wo ich bei der Familie Fischer liebevolle Aufnahme fand.

All mein Habe, die in einer wertvollen Vierzimmereinrichtung, Bücher- und Notenbibliothek bestand, sowie den größten Teil meiner Kleidung und Wäsche, mußte ich zurücklassen. Durch die Währungsreform gingen mir auch meine Ersparnisse, die ich auf der Kreissparkasse in Celle gesichert glaubte, größtenteils verloren. Es blieb mir kaum soviel, um mein Begräbnis in Gr. Hehlen bei Celle, wo ich einen Begräbnisplatz besitze, auf dem auch meine Mutter ruht, zu bezahlen.

Der einzige Wert, den ich besitze, besteht in zwei Büchern, die ich mit meiner lebenslänglichen Mitarbeiterin Clara Schlaffhorst zusammen verfaßt und von ihr geerbt habe:

1.      Leo Kofler, die Kunst des Atmens, aus dem Englischen übersetzt und

2.      Atmung und Stimme.

Zu meinen Erben setze ich nun in Übereinstimmung mit dem letzten Willen meiner Mitarbeiterin und geliebten Freundin Clara Schlaffhorst, die am 17. 2. 1945 das Zeitliche gesegnet hat, ein:

Die Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen, e.V. in Lieme/Lippe.

Der Gesellschaft sollen insbesondere die Erträge aus den zukünftigen Neuauflagen des Werkes von Leo Kofler: „Die Kunst des Atmens“ zufließen.

Diese Erträge sollen mittelbar oder unmittelbar dem Haupthaus der Schule in Lieme zugute kommen.

Die Erträge aller Neuauflagen des Werkes Atmung und Stimme dagegen, das jetzt wieder erschienen ist, sollen als Vermächtnis an die „Lehrervereinigung der Schule Schlaffhorst-Andersen“ fallen. Diese Einnahmen sind zugunsten der Lehrerschaft zu verwenden.

Den kleinen Rest meiner beweglichen Habe, der sich in meinem Wohnraum befindet, soll Fräulein Marie Roloff, meine treue Begleiterin und liebe Freundin und Pflegerin so verteilen, wie ich es ihr mündlich aufgetragen habe. Der schriftliche Nachlaß der aus Briefen besteht, soll an die Erbin, die Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen fallen. Ein Mitglied des Vorstandes soll diesen Nachlaß daraufhin durchsehen, was davon erhaltenswert ist und den unbrauchbaren Rest vernichten. Das Gleiche gilt für die im Nachlaß befindlichen Bücher.

Aus meinem Guthaben bei der Kreissparkasse Celle sind zunächst die Kosten meiner Beisetzung auf dem Friedhof Gr. Hehlen bei Celle zu bestreiten. Über einen etwa verbleibenden Rest über vorhandenes Bargeld sowie über das Giroguthaben bei der Kreissparkasse Eutin soll Fräulein Roloff nach Maßgabe meiner ihr gegebenen mündlichen Anordnung verfügen. Während dieser Tätigkeit darf sie ihren Unterhalt aus diesem Guthaben bestreiten. Sie hat am Ende ihrer Tätigkeit dem Erben eine Abrechnung vorzulegen. Sollten meine Guthaben für die mit meiner Beisetzung zusammenhängenden Unkosten nicht ausreichen, so geht der Fehlbetrag zu Lasten des Erben. Meinen Schülern und allen Freunden lege ich als besonderes Vermächtnis ans Herz, das Werk, das meine Freundin Clara Schlaffhorst und ich in unserm langen gemeinsamen Leben geschaffen haben, zu bewahren und weiter zu führen. Eine jede neue Generation unserer Schüler muß unsere Gedanken auf ihre eigene Weise neu in sich leben und gestalten.

Schönborn-Eutin, d. 16. 2. 51

Hedwig Andersen

Nachtrag zu meinem Testament vom 16. 2. 1951

Durch die Auszahlung meiner Altsparerentschädigung hat sich mein Konto erhöht.

Wenn nicht unvorhergesehene Ausgaben, etwa Krankheit oder dergl. kommen, nehme ich an, daß nach Abzug aller Unkosten, einschließlich Bepflanzen des Grabes, ein Betrag übrig bleibt.

Dieses Geld soll verwendet werden wie folgt:

1.      Für einen Grabstein für mich, wie der auf meiner Mutter Grab.

2.      500,‑ DM für die Pflege der beiden Gräber.

Die Leitung der Schule Schlaffhorst-Andersen, die ich bitte dieses Geld, (500,‑) auf die Bank zu geben, möge es sich zur Pflicht machen, meinen letzten Wunsch gewissenhaft zu erfüllen. Dieser lautet: die Jahresrechnung an den Friedhofsgärtner z.Zt. Heinemann in Gr. Hehlen b. Celle von diesem Gelde zu bezahlen.

3.      Nach all diesen Abzügen wird nur ein sehr bescheidener Rest übrig bleiben.

Diese Summe soll sich Marie Roloff u. mein Neffe Albrecht Lucanus, Lübeck, Knud Rasmussenstr. 36 teilen. Erstere nehme sie an als Geschenk u. zum Dank für ihre Jahrzehnte lange treue Pflege. Letzterer soll sie haben als Entschädigung für seine in Seefeld untergestellten u. somit verlorenen Sachen.

Dieses ist mein letzter Wille.

Eutin-Schönborn, den 4. Oktober 1954

Hedwig Andersen

[handschriftliche Notiz zum Nachtrag:] ungültig da nicht selbst geschrieben




Ende Testament H. Andersen (1957)
 

 


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