Testament von Hedwig Andersen. Eröffnet vom Amtsgericht Eutin, Abt. II,
durch Justizinspektor Heitmann als Rechtspfleger. Eutin, 23. 5. 1957
[Abschrift]
Mein Testament
Ich, Hedwig Clara Andersen,
geb. am 9.6.1866 in Memel, Mitbegründerin der Schule Schlaffhorst‑Andersen für
Atmungs-, Sprech- und Gesangskunst, die sich zuletzt auf dem Gute der Gräfin M.
Bredow in Seefeld, Pommern befand, lebe seit der Flucht vor den Russen 1945 als
Flüchtling in Schönborn-Eutin, wo ich bei der Familie Fischer liebevolle Aufnahme
fand.
All mein Habe, die in einer
wertvollen Vierzimmereinrichtung, Bücher- und Notenbibliothek bestand, sowie
den größten Teil meiner Kleidung und Wäsche, mußte ich zurücklassen. Durch die
Währungsreform gingen mir auch meine Ersparnisse, die ich auf der
Kreissparkasse in Celle gesichert glaubte, größtenteils verloren. Es blieb mir
kaum soviel, um mein Begräbnis in Gr. Hehlen bei Celle, wo ich einen
Begräbnisplatz besitze, auf dem auch meine Mutter ruht, zu bezahlen.
Der einzige Wert, den ich
besitze, besteht in zwei Büchern, die ich mit meiner lebenslänglichen
Mitarbeiterin Clara Schlaffhorst zusammen verfaßt und von ihr geerbt habe:
1. Leo Kofler, die Kunst des Atmens, aus dem
Englischen übersetzt und
2. Atmung und Stimme.
Zu meinen Erben setze ich nun
in Übereinstimmung mit dem letzten Willen meiner Mitarbeiterin und geliebten
Freundin Clara Schlaffhorst, die am 17. 2. 1945 das Zeitliche gesegnet hat,
ein:
Die Gesellschaft der Freunde
der Schule Schlaffhorst-Andersen, e.V. in Lieme/Lippe.
Der Gesellschaft sollen
insbesondere die Erträge aus den zukünftigen Neuauflagen des Werkes von Leo
Kofler: „Die Kunst des Atmens“ zufließen.
Diese Erträge sollen
mittelbar oder unmittelbar dem Haupthaus der Schule in Lieme zugute kommen.
Die Erträge aller Neuauflagen
des Werkes Atmung und Stimme dagegen, das jetzt wieder erschienen ist, sollen
als Vermächtnis an die „Lehrervereinigung der Schule Schlaffhorst-Andersen“
fallen. Diese Einnahmen sind zugunsten der Lehrerschaft zu verwenden.
Den kleinen Rest meiner
beweglichen Habe, der sich in meinem Wohnraum befindet, soll Fräulein Marie
Roloff, meine treue Begleiterin und liebe Freundin und Pflegerin so verteilen,
wie ich es ihr mündlich aufgetragen habe. Der schriftliche Nachlaß der aus
Briefen besteht, soll an die Erbin, die Gesellschaft der Freunde der Schule
Schlaffhorst-Andersen fallen. Ein Mitglied des Vorstandes soll diesen Nachlaß
daraufhin durchsehen, was davon erhaltenswert ist und den unbrauchbaren Rest
vernichten. Das Gleiche gilt für die im Nachlaß befindlichen Bücher.
Aus meinem Guthaben bei der
Kreissparkasse Celle sind zunächst die Kosten meiner Beisetzung auf dem
Friedhof Gr. Hehlen bei Celle zu bestreiten. Über einen etwa verbleibenden Rest
über vorhandenes Bargeld sowie über das Giroguthaben bei der Kreissparkasse
Eutin soll Fräulein Roloff nach Maßgabe meiner ihr gegebenen mündlichen
Anordnung verfügen. Während dieser Tätigkeit darf sie ihren Unterhalt aus
diesem Guthaben bestreiten. Sie hat am Ende ihrer Tätigkeit dem Erben eine
Abrechnung vorzulegen. Sollten meine Guthaben für die mit meiner Beisetzung
zusammenhängenden Unkosten nicht ausreichen, so geht der Fehlbetrag zu Lasten
des Erben. Meinen Schülern und allen Freunden lege ich als besonderes
Vermächtnis ans Herz, das Werk, das meine Freundin Clara Schlaffhorst und ich
in unserm langen gemeinsamen Leben geschaffen haben, zu bewahren und weiter zu
führen. Eine jede neue Generation unserer Schüler muß unsere Gedanken auf ihre
eigene Weise neu in sich leben und gestalten.
Schönborn-Eutin, d. 16. 2.
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Hedwig Andersen
Nachtrag zu meinem Testament
vom 16. 2. 1951
Durch die Auszahlung meiner
Altsparerentschädigung hat sich mein Konto erhöht.
Wenn nicht unvorhergesehene
Ausgaben, etwa Krankheit oder dergl. kommen, nehme ich an, daß nach Abzug aller
Unkosten, einschließlich Bepflanzen des Grabes, ein Betrag übrig bleibt.
Dieses Geld soll verwendet
werden wie folgt:
1. Für einen Grabstein für mich, wie der auf
meiner Mutter Grab.
2. 500,‑ DM für die Pflege der beiden Gräber.
Die Leitung der Schule
Schlaffhorst-Andersen, die ich bitte dieses Geld, (500,‑) auf die Bank zu
geben, möge es sich zur Pflicht machen, meinen letzten Wunsch gewissenhaft zu
erfüllen. Dieser lautet: die Jahresrechnung an den Friedhofsgärtner z.Zt.
Heinemann in Gr. Hehlen b. Celle von diesem Gelde zu bezahlen.
3. Nach all diesen Abzügen wird nur ein sehr
bescheidener Rest übrig bleiben.
Diese Summe soll sich Marie
Roloff u. mein Neffe Albrecht Lucanus, Lübeck, Knud Rasmussenstr. 36 teilen.
Erstere nehme sie an als Geschenk u. zum Dank für ihre Jahrzehnte lange treue
Pflege. Letzterer soll sie haben als Entschädigung für seine in Seefeld
untergestellten u. somit verlorenen Sachen.
Dieses ist mein letzter
Wille.
Eutin-Schönborn, den 4.
Oktober 1954
Hedwig Andersen
[handschriftliche
Notiz zum Nachtrag:] ungültig da nicht selbst geschrieben
Ende Testament H. Andersen (1957)