Testament von Cl.
Schlaffhorst (1943/44)
Testament von Clara Schlaffhorst. Seefeld, 27. Mai 1943, ergänzt 4.
Januar 1944. Beglaubigte Abschrift (1945).
Eia, kommst Du ein wenig
fürbass zu dem Ursprunge, so soll Wunder
Über Wunder mit deiner Seele
gewirkt werden.
Meister
Eckhart.
Ich, Clara Schlaffhorst,
Gesanglehrerin. Mitbegründerin und Leiterin der Schule „Schlaffhorst-Andersen
für Atem, Sprech- und Gesangkunst“ zur Zeit in Seefeld in Pommern, bestimme
über meinen Nachlass letztwillig wie folgt:
§
1.
Mein Nachlass besteht im
Wesentlichen:
a. Aus Barvermögen, insbesondere aus Bankguthaben bei der
Kreissparkasse in Celle, Mühlenstrasse, Kontonr.5052, am 21.12.1942 RM.
44.149,48 und aus einem Darlehn von 10.000,-
(zehntausend) RM gegeben an Gräfin Maria von Bredow in Seefeld in Pommern;
b. aus meinem, zu meinem persönlichen Gebrauch bestimmten Mobiliar, im
Wesentlichen: 2 Flügel, 1 Oelgemälde, die Gralsburg im Bild, 1 Archiv,
Schreibtisch mit Stuhl, Bücherschrank mit Büchern, 2 Notenschränken,
Schlafzimmer-Einrichtung, meiner Wäsche, den Kleidern, Schmuck, ererbtem
Silberzeug und einem Wagen, sogen. Break;
c. aus meinem mir mit Fräulein Hedwig Andersen gemeinsam zustehenden
Recht aus Verlagsverträgen mit der Firma Breitkopf und Härtel in Leipzig und
Kallmeyer in Wolfenbüttel;
d. aus meinem Miteigentumsanteil zu 1/2 % am Inventar der bisher in
Hustedt, jetzt in Seefeld betriebenen Schule „Schlaffhorst-Andersen“;
e. aus einem schriftlichen Nachlass in Form eines Tagebuches.
§ 2.
Zur alleinigen
Erbin meines Kapitalnachlasses - abzüglich der in § 3 und § 4 angegebenen
Vermächtnisse - setzte ich ein: meine Schwester, Frau Marie Selbmann geb.
Schlaffhorst, wohnhaft in Rotenburg an der Fulda.
§
3.
Ich setze ein
Vermächtnis aus für meinen Neffen Harald Haven, einzig noch lebender Sohn
meines am 16. November 1940 in Amerika verstorbenen Bruders Ludwig
Schlaffhorst. Der Neffe hat dort den Namen Haven angenommen. (Anschrift im
November 1941: c/o Miss Marry Boonet, 326 Madison Street, New York, N.) Er
erhält aus meinem Barvermögen nach Beendigung des Krieges, sobald eine
Auszahlung möglich ist, den Betrag von RM. 5.000,- (fünftausend Reichsmark).
Für den Fall, dass nach Ablauf des 5. Jahres nach Kriegsende eine Auszahlung
nicht möglich sein sollte, fällt das Geld an meine Schwester, Frau Marie
Selbmann.
§
4.
Ich vermache
Fräulein Marie Roloff, unserer treuen Mithelferin, die Summe von RM. 1.000.-
(Eintausend Reichsmark), die ihr nach meinem Tode sofort ausgezahlt werden
sollen.
§
5.
Meiner
Schwester, Frau Marie Selbmann, vermache ich von meinen persönlichen Mobilien,
wie sie in § 1 unter b. aufgeführt sind, Folgendes: 1 Bechsteinflügel, 1
Schreibtischstuhl, mehrere Kelims, Noten nach Wunsch, Kristallsammlung,
Kleider, Wäsche, Schmuck, der ererbt ist und desgleichen Silberzeug; alles was
in persönlicher Verwahrung liegt. Ferner vermache ich meiner Schwester ein
Tagebuch in Buchform.
§
6.
Die unter § 1c
und d bezeichneten Rechte und Anteile vermache ich meiner Freundin - Hedwig
Andersen. Ich erwarte von ihr, dass sie ihrerseits diese Rechte und Anteile
letztwillig an die Gesellschaft der Freunde der Schule „Schlaffhorst -
Andersen“ vermacht. Sollte mich meine Freundin nicht überleben, vermache ich
diese Rechte und Anteile an die Gesellschaft der Freunde der Schule
„Schlaffhorst - Andersen“.
Als
Testamentsvollstrecker bestimme ich Herrn Dr. von Dobrogoiski, z.Zt.
Strassburg, Johann Sebastian Bach Strasse 5.
Sollte dieser
das Amt des Testamentvollstreckers nicht annehmen können, soll das
Nachlassgericht einen anderen Testamentsvollstrecker ernennen.
Dies Testament habe
ich eigenhändig geschrieben, mit Orts- und Zeitangabe versehen und
unterschrieben.
Seefeld in Pommern, den 27.
Mai 1943.
gez.
Clara Schlaffhorst.
Nachtrag zu § 2.:
Sollte meine Schwester, Frau Marie Selbmann, mich nicht überleben,
setze ich als Ersatzerbin ein: meine Freundin Hedwig Andersen.
Nachtrag zu § 3.:
Für das Sparbuch Nr. 35480 Sparkasse Celle liegend, Bestand am 1.1.44.
RM 1.104,38 bestimme ich das Gleiche wie über die RM 5.000.- für meinen Neffen
in Amerika.
Nachtrag zu § 5.:
Mein restliches Mobiliar vermache ich der Schule; einschließlich meines
schriftlichen Nachlasses und meines Besitzes von Büchern und Noten, soweit
diese von meiner Schwester nicht beansprucht werden.
Nachtrag zu § 4.:
vermache ich dem
Chor der Schule „Schlaffhorst - Andersen“ RM 500,- (fünfhundert RM).
Seefeld in Pommern, den 4.
Januar 1944
gez.
Clara Schlaffhorst
Ende Testament von Cl. Schlaffhorst (1943/44)
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