Vorstandsberichte 1935
maschschr. Rundschreiben
Gesellschaft der Freunde
Schriftleitung
der Schule Schlaffhorst-Andersen Hustedt-Jägerei b.Celle, den
15. Februar 1935.
Sehr geehrtes Mitglied!
Die erste Sitzung des im
Herbst 1934 gewählten Vorstandes fand am 8. Januar im Anschluß an den Hassitzer
Kurs statt und zwar in der Wohnung des ersten Vorsitzenden, Herrn Hochschuldozenten
Menzel, Hirschberg, Hermann Göringstr. 102. Der Vorstand war vollzählig
versammelt.
--------------------
Seit längerer Zeit besteht
der Wunsch nach Wiederholung einer Tagung, wie sie zuletzt 1928 in Celle
stattfand und auf der den Mitgliedern der Gesellschaft und sonstigen
interessierten Personen durch Vorträge, Vorführungen und gemeinsame Arbeit
Gelegenheit geboten wurde, die persönliche Verbindung mit der Sache und
untereinander zu festigen. Wir kamen überein, Fräulein Schlaffhorst und
Fräulein Andersen die Abhaltung einer solchen Tagung in Hustedt für das
laufende Jahr vorzuschlagen. Unser ursprünglicher Plan, diese Tagung Ostern abzuhalten,
ließ sich wegen der für April vorgesehenen Chorreise nicht durchführen. Nun erscheint
uns der Beginn oder Schluss der Sommerferien am geeignetsten, und wir bitten
Sie um Rückäußerung, welche Zeit Ihnen persönlich am besten passen würde.
Weiterer Gegenstand der
Beratung war die Aufstellung des Haushaltsplanes für das laufende Jahr. Da es
sich hierbei um Fragen von Grundsätzlicher Bedeutung handelt, so unterbreiten
wir Ihnen nachstehend ‑ mit der Bitte um vertrauliche Behandlung ‑ das Ergebnis
dieser Besprechung und bitten Sie, uns ihre Ratschläge und Änderungswünsche
möglichst bald zu übermitteln.
Durch die langjährigen,
getreulich und überwiegend pünktlich gezahlten Beiträge unserer Mitglieder und
die sparsame und gewissenhafte Kassenverwaltung ist es gelungen, ein Kapital
von fast 4000.-- zusammenzubringen. So können wir endlich an die Durchführung
des seit Gründung der Gesellschaft bestehenden Planes gehen, die Ausbildung
besonders begabter aber ungenügend bemittelter Schüler durch Bereitstellung von
Mitteln zu ermöglichen. In Anlehnung an das von der Deutschen Studentenschaft
langjährig erprobte Verfahren soll diese Ausbildungshilfe nicht als Stipendium,
sondern als Darlehen gegeben werden. Einerseits behält der Empfänger durch die
Aussicht auf künftige Rückzahlung das Gefühl innerer Freiheit; andererseits
aber schaffen wir durch den späteren Rückfluß der Gelder allmählich einen
festen Grundstock, der auch für die Zukunft die Fortdauer der
Ausbildungsbeihilfen gewährleistet.
Eine gewisse Schwierigkeit
in der Bemessung der erforderlichen Darlehenshöhe liegt darin, dass die Kosten
einer Ausbildung im Voraus nur annähernd berechnet werden können. Denn die
durch nichts in ein starres System eingezwängte Ausbildung erfordert ja nach
Befähigung und Wachstumsmöglichkeit des einzelnen Schülers bald einen längeren,
bald kürzeren Zeitraum.
In der Regel wird aber ein
hinreichend befähigter und eifriger Schüler mit einer zweijährigen Lehrzeit,
der ein Assistentenjahr folgt, die Lehrberechtigung erwerben können, wobei allerdings
diese Ausbildungszeit nicht in einem Zusammenhang, sondern in zeitlichen
Abständen erfolgen muß.
Die Honorarkosten betragen
monatlich 120.-- RM, erfordern also im Jahr unter Abrechnung von zwei
Ferienmonaten
1.200.--
RM
Wir haben die Hoffnung, dass
die grundsätzlich 5 RM betragenden Tageskosten für Unterkunft und Verpflegung
für Schüler, denen die Ausbildung überwiegend durch Mittel der Gesellschaft
ermöglicht wird, auf 3 RM pro Tag ermäßigt werden können.
Diese Kosten betragen dann
im Jahr, ebenfalls unter Abrechnung von zwei Ferienmonaten
900.--
RM
Dazu die Kosten für
Bedienung, Licht, Heizung u.s.w. mit 50 Pfg. pro Tag 150.-- RM
Das ergäbe an jährlichen
Ausbildungskosten insgesamt 2.250.--
RM
d.h. bei zweijähriger Lehrzeit wären erforderlich 4.500.-- RM
Hierzu gewährt die
Gesellschaft im Höchstfall ein Darlehn von 2.400.--
RM
zahlbar monatlich gegen Vorlage und in Höhe der Honorarrechnungen.
Die Voraussetzungen für den
Abschluss des Darlehensvertrages sind:
1.) Die Erklärung der
Schulleitung, dass es sich um eine für die Ausbildung besonders geeignete
Persönlichkeit handelt,
2.) der vom Antragsteller
erbrachte Nachweis, dass er diese Ausbildung unmöglich anders als durch
Inanspruchnahme der Mittel der Gesellschaft bestreiten kann,
3.) Die Stellung eines
sicheren Bürgen. Den für den Darlehensvertrag und die Bürgschaft vorgesehenen
Wortlaut finden Sie in den Anlagen Nr. 1 und 2.
--------------------
Der Vorstand hat
beschlossen, in den Haushaltsplan 1935 drei Ausbildungsdarlehen einzusetzen.
Dass die Laufzeit in diesem Jahr frühestens am 1. April beginnt, also im
Höchstfall 9 Monate beträgt, sind für jedes Darlehen 900.—RM, zusammen also 2.7000.-- RM
einzusetzen
Weiter sind zu
berücksichtigen die Kosten für dreimaliges Drucken und Versenden der
„Mitteilungen“, die für eine Auflage von 800 Stück 200.-- RM, insgesamt also 600.-- RM
betragen.
Dann die Beihilfe für die
für Anfang April vorgesehene Chorreise 500.--
RM
Unkosten der für den Sommer
vorgesehenen Tagung 200.--
RM
Laufende Bürokosten
120.--
RM
Unvorhergesehenes
680.--
RM
Summe der in den
Haushaltsplan einzusetzenden Ausgaben 4.800.--
RM
Dem stehen auf der
Einnahmeseite gegenüber:
3.829,30 RM Kassenbestand am 1. Januar 1935
2.200,-- RM Einnahmen aus laufenden Mitgliedsbeiträgen
70,-- RM Bankzinsen.
Summe der in den
Haushaltsplan einzusetzenden Einnahmen 6.099.30
RM
Es verbleibt demnach
voranschlagsgemäß am Jahresschluss ein Bestand von rund 1.300.-- RM
der zur Durchführung der Ausbildungsdarlehen im Jahre 1936 erforderlich ist.
Zu allen Überlegungen,
namentlich zur Fassung der Schuldurkunde, erbitten wir Ihre Stellungnahme
möglichst bis zum 1. März.
Weiter finden die
Mitglieder, deren Beitragszahlung noch aussteht, als Anlage Nr. 3 die Bitte der
Schatzmeisterin um recht baldige Überweisung.
Vor allem aber bitten wir
Sie sehr herzlich um Ihre Mitarbeit an drei Dingen:
Das Erste ist die
Ausgestaltung der „Mitteilungen“.
Für 1935 sind mit
Bestimmtheit vorgesehen eine März- und eine Septembernummer, vielleicht auch
noch ein Juniheft.
Der Inhalt der
„Mitteilungen“ soll Sie nicht nur über die Hustedter Arbeit auf dem Laufenden
halten, sondern das Geschehen unserer Zeit, namentlich auf musikalischem,
pädagogischem und medizinischem Gebiet, soweit es Berührungspunkte mit unserer
Arbeit hat, soll darin einen Niederschlag finden.
Wir bitten Sie deshalb,
alles was Ihnen begegnet, auch die Ihnen zugänglichen Zeitschriften, auf ihre
Bedeutung für unsere Arbeit hin zu prüfen und einschlägige Nachrichten,
Ereignisse, Artikel, Gedanken sofort an
uns weiter zu geben.
Nicht alles, was Sie uns
senden, wird zum Abdruck in Betracht kommen, aber nur durch Ihre eifrige
Mitarbeit, durch Ihre Wachsamkeit und durch die Fülle des eingehenden Materials
kann ein lebendiger, fruchtbarer Austausch entstehen.
Die zweite Bitte gilt der
Werbung neuer Mitglieder für die Gesellschaft. Das Ziel einer solchen Werbung
ist nicht etwa nur, die in den nächsten Jahren in zunehmendem Maße erforderlichen
Summen für Ausbildungsdarlehen auf einen größeren Kreis zu verteilen, sondern
der wesentliche Sinn ist, mit jedem neuen Mitglied einen Fußbreit deutscher
Erde mehr aufzulockern für die Saat, die Fräulein Schlaffhorst und Fräulein
Andersen seit Jahrzehnten Tag für Tag und Stunde für Stunde unermüdlich
ausstreuen.
Eine Liste des gegenwärtigen
Mitgliederbestandes, geordnet nach der Dauer der Zugehörigkeit zur
Gesellschaft, sowie eine Karte für eine Neuwerbung finden Sie als Anlage 4. Unstimmigkeiten
in den Eintrittsdaten und in den Anschriften der Liste bitten wir freundlichst
durch sofortige Richtigstellung an uns zu beseitigen.
Das Dritte aber ist das
Wichtigste: Wir bitten Sie, ständig Mitausschau zu halten nach wertvollen
jungen Menschen, die Ihnen für die Hustedter Ausbildung und für die spätere
Mitarbeit am Werke von Fräulein Schlaffhorst und Fräulein Andersen geeignet
erscheinen und sie zu veranlassen, sich um Aufnahme in Hustedt für eine 4 - 6
wöchentliche Probezeit zu bewerben.
Mit den besten Grüssen und
der Hoffnung auf gute Zusammenarbeit
|
Menzel
|
Gräfin Bredow
|
A. Grauding
|
Dora Idler
|
|
1. Vorsitzender Hirschberg
i. Schles. Hermann Göringstr, 102
|
2. Vorsitzende Seefeld
i./Pom.
|
Schriftführerin Hustedt
Jägerei bei Celle
|
Schatzmeisterin Leipzig
Nikischpl. 4
|
maschschr. Original
Amtsgericht Abt. 5.
Celle, en 17. Juni 1939
V.R.163.
In das Vereinsregister unter
Nr. 163 ist am 16. Juni 1939 eingetragen worden:
Sp.2: Gesellschaft der Freunde der Schule
Schlaffhorst-Andersen für Atem-, Sprech- und Gesangskunst, Hustedt bei Celle
Sp.3. Die Satzung ist am 21. Juli 1926 errichtet.
Sp.4. Hochschuldozent Dr. Wilhelm Menzel in
Hirschberg i.Riesengeb.
Gräfin Maria Bredow in
Seefeld i.Pomm.
Fräulein Anita Grauding in
Hustedt-Jägerei, Kreis Celle
Fräulein Dora Idler in
Leipzig
Zur Verpflichtung Dritten
gegenüber genügt die Unterschrift zweier Mitglieder des Vorstandes.
Auf Anordnung:
[gez.] Walder
Jusitzangesellter
An Gesellschaft der Freunde
der Schule Schlaffhorst-Andersen
für Atem, Sprech- u. Gesangskunst, Hustedt.
Druck mit nachträglichem maschschr.
Eintragsvermerk
Satzungen der Gesellschaft
der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen für Atem-, Sprech-und Gesangskunst
Hustedt bei Celle
Eingetragen in das
Vereinsregister Nr. 163 am 16.Juni 1939.
Auf Anordnung: [gez.] Walder
Justizangestellter
[3]
§ 1 Name, Zweck, Sitz und
Geschäftsjahr
Die unter dem Namen
Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen für Atem-, Sprech-
und Gesangskunst bestehende Vereinigung hat das Ziel, die Arbeit der Schule
Schlaffhorst-Andersen, die den Menschen in seiner Gesamtheit durch Atmung und
Stimme zu erziehen sucht zu fördern. Ihr Sitz ist Leipzig. Das Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr.
Die Gesellschaft soll in das
Vereinsregister eingetragen werden.
§ 2 Mitgliedschaft
Zur Mitgliedschaft bei der
Gesellschaft sind berechtigt Einzelpersonen, Behörden und Körperschaften, die
die Ziele der Schule Schlaffhorst-Andersen grundsätzlich billigen und zu ihrer
Förderung beitragen wollen. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist schriftliche
Anmeldung erforderlich.
Ueber die Aufnahme
entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft erlischt
durch den Tod, Austrittserklärung an den Vorstand mit dreimonatiger
Kündigungsfrist zum Schluß eines Geschäftsjahres, durch Beschluß des Vorstandes
wegen unterlassener Beitragszahlung trotz erfolgter Mahnung oder wegen anderer
gewichtiger Gründe. Irgendwelche Ansprüche an die Gesellschaft, deren Organe
oder ihr Vermögen stehen den ausgeschiedenen Mitgliedern nicht zu.
[4]
§ 3 Ehrenmitgliedschaft
Auf Beschluß der
Mitgliederversammlung kann der Vorstand der Gesellschaft an Personen, die sich
hervorragende Verdienste um die Schule Schlaffhorst-Andersen erworben haben,
die Ehrenmitgliedschaft verleihen.
§ 4 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag ist
alljährlich zu Beginn des Geschäftsjahres, halbjährlich oder monatlich zahlbar.
Die Höhe des Jahresbeitrages wird durch Selbsteinschätzung bestimmt. Der
Durchschnittsbeitrag ist monatlich 1 Mark. ‑ Förderer sind diejenigen, welche
sich zu einem Mindestbeitrag von jährlich 100,‑ Mark verpflichten. Höhere
Mitgliedsbeiträge und Stiftungen sind dringend erwünscht. Die Mitglieder haben
gleiche Rechte und jedes eine Stimme.
§ 5 Organe
Organe der Gesellschaft sind
der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus
vier von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern. Er wählt aus seiner
Mitte den ersten und zweiten Vorsitzenden, den [5] Schatzmeister und den
Schriftführer. Der Vorstand leitet nach der von ihm aufgestellten
Geschäftsordnung und den Anweisungen der Mitgliederversammlung die Geschäfte
der Gesellschaft; beruft die Mitgliederversammlung und legt ihr Rechnung ab.
Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen und innen und gilt als
Vorstand im Sinne des Gesetzes. Zur Verpflichtung dritten gegenüber genügt die
Unterschrift zweier Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand ist berechtigt,
Ausschüsse zu bilden, zu denen er weitere Personen hinzuziehen kann.
Die Amtsdauer des Vorstandes
umfaßt zwei Geschäftsjahre. Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand ist
beschlußfähig, wenn zwei seiner Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Bei
Abstimmung entscheidet Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit die Stimme des
Vorsitzenden. Schriftliche Abstimmung ist zulässig.
Alle Aemter sind Ehrenämter.
Ueber die Verwendung von Mitteln der Gesellschaft im Einzelfalle bis zu 2000,‑
Mark kann der Vorstand entscheiden.
§ 7 Ordentliche
Mitgliederversammlung
Die ordentliche
Mitgliederversammlung tritt nach Möglichkeit innerhalb der ersten 3 Monate des
Geschäftsjahres zusammen. [6]
Ihr liegen insbesondere ob:
1. Wahl des Vorstandes.
2. Beschlußfassung über den Geschäfts- und Rechnungsbericht
des Vorstandes, sowie Erteilung der Entlastung.
3. Beschlußfassung über Verwendung der Mittel der
Gesellschaft.
4. Wahl der Rechnungsprüfer.
5. Beschlußfassung über Satzungsänderungen oder
Auflösung des Vereins.
§ 8 Außerordentliche
Mitgliederversammlung
Außerordentliche
Mitgliederversammlungen müssen vom Vorstand auf Antrag von 1/5 der Mitglieder
einberufen werden.
§ 9 Einberufung und
Beschlußfassung
Die Einberufung jeder
Mitgliederversammlung erfolgt durch schriftliche Einladung mit Tagesordnung 14
Tage vorher, in besonders eiligen Fällen mindestens 7 Tage vorher. Anträge
sollen beim Vorsitzenden bis spätestens 5 Tage vor der Versammlung eingehen.
Ueber Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, kann nur verhandelt und
beschlossen werden, wenn ¾ der vertretenen Stimmen sie als dringend bezeichnen.
[7]
Jedes Mitglied kann sich in
einer Mitgliederversammlung auf Grund schriftlicher Vollmacht durch ein anderes
Mitglied vertreten lassen.
Die Mitgliederversammlung
beschließt durch einfache Mehrheit der anwesenden oder vertretenden Stimmen.
Schriftliche Abstimmung über eingegangene Anträge ist zulässig. Antworten haben
nur Gültigkeit, wenn sie innerhalb einer vom Vorstand bestimmten Frist
eingegangen sind.
Satzungsänderungen bedürfen
der Zustimmung von ¾ der abgegebenen Stimmen.
Zur Auflösung der
Gesellschaft ist eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ueber die Verwendung der bei Auflösung der Gesellschaft noch vorhandenen Mittel
beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.
Ueber die Beschlüsse ist ein
Protokoll anzufertigen, das vom Leiter und vom Protokollführer zu
unterschreiben ist.
maschschr. Abschrift
Urkundenrolle 158/1949
Verhandelt zu Lemgo, am 23.
September 1949
Vor mir, dem unterzeichneten
Notar Gerhard Nacke in Lemgo, erschienen heut:
1.) Herr August Kochsiek aus
Liemergrund 234
2.) Fräulein Irmgard v.
Harling ü bevollmächtigt
zur Vertretung der Gesellschaft der
ý
3.) Fräulein Anita Grauding þ Schule Schlaffhorst-Andersen
Die Erschienenen schlossen
folgenden Vertrag:
§ 1.
Der zwischen den Eheleuten
Kochsiek und der Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen
bisher bestehende Vertrag vom 24.10.48 wird zum 30.9.1949 aufgehoben.
§ 2.
Der Erschienene zu 1.)
vermietet vom 1.10.49 ab der Gesellschaft für den Betrieb der Schule sowie für
Wohnzwecke des Personals und der Schüler folgende Gebäude und Räume:
1.) Das Haus Liemergrund 105
(Altbau) in vollem Umfang.
2.) von dem Haus Liemergrund
Nr. 234 die untere Etage außer einem Küchenraum und einem Viehstall, ferner
zwei Giebelzimmer, 3 Kellerräume von insgesamt 23.77 qm sowie die Mitbenutzung
der Waschküche und des Waschkessels.
Die vermieteten Räume sind
im Einzelnen in dem Mietfestsetzungsbescheid der Kreisverwaltung Lemgo vom
21.9.49 festgelegt.
Die Parteien sind darüber
einig, dass die Diele im Haus Nr. 234 von beiden Parteien gemeinsam genutzt
wird.
Die Mieterin hat das Recht,
auf dem Korridor der unteren Etage des Hauses Nr. 234 eine Flurgarderobe
aufzustellen, dagegen bedarf die Aufstellung weiterer Gegenstände auf dem
Korridor der Genehmigung des Vermieters.
§ 3.
Der Mietzins beträgt laut
Festsetzung der Preisbehörde monatlich 200,‑ DM Die Parteien sind darüber
einig, dass für den Wasserverbrauch seitens der Mieterin keine besondere Gebühr
entrichtet wird, weil auf der anderen Seite der Mietzins für eine Diele im
Obergeschoss des Altbaus bei der Preisfestsetzung zu hoch berechnet worden ist.
§ 4.
Der Mietzins wird in der
Weise bezahlt, dass die Mieterin am 1. jeden Monats im Voraus einhundert
Deutsche Mark an den Vermieter auszahlt.
Fünfzig Deutsche Mark werden
monatlich als Verzinsung derjenigen Forderungen von der Mieterin einbehalten,
die der Mieterin für ihre Aufwendungen an den beiden Gebäuden gegenüber dem
Vermieter zustehen.
Weitere fünfzig Deutsche
Mark werden in der Weise verrechnet, dass die Forderung der Mieterin gegen den
Vermieter für ihre Aufwendungen an dem Haus 234 sich monatlich um fünfzig
Deutsche Mark verringern.
Die Parteien sind sich
darüber klar, dass der derzeitige Zinsbetrag von 50.‑ DM im Laufe der Zeit
immer geringer wird, sodass sich die derzeitige Amortisationsquote von 50.‑ DM
im Laufe der Zeit ständig erhöht.
Der Vermieter hat das Recht,
jederzeit zu verlangen, dass ihm ein noch geringerer Betrag als 100.‑ DM ausgezahlt
wird, damit seine Schuld gegenüber der Mieterin hinsichtlich des Hauses 234 je
nach seinem Willen schneller amortisiert wird.
§ 5.
Der Vermieter erkennt an,
der Gesellschaft der Freunde für Aufwendungen der Gesellschaft an dem Altbau
Liemergrund 105 DM 10.000.‑ zu schulden. Als Eigentümer des Grundbesitzes
Grundbuch von Lieme Band 3 Blatt 94 beantragt und bewilligt Herr Kochsiek, dass
für die Gesellschaft der Freunde der Schule auf dem vorbezeichneten Grundbesitz
an nächstbereiter Stelle eine Sicherungshypothek eingetragen wird, die nach § 4
verzinst und amortisiert werden soll, und zwar vom 1. Oktober 49 an. Die
Zinshöhe beträgt 4 %.
Herr Kochsiek erkennt ferner
an, der Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen für
Aufwendungen der Gesellschaft an dem Gebäude Liemergrund 234 5.000.‑ DM zu
schulden, verzinslich mit 4 % ab 1.10.49.
Herr Kochsiek beantragt als
Eigentümer des Grundbesitzes Grundbuch von Lieme Band 3 Bl. 94, dass für die
Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst Andersen e.V. mit dem Sitz in
Liemergrund auf dem vorbezeichneten Grundbesitz mit gleichem Range eine
Sicherheitshypothek eingetragen wird, die nach § 4 dieses Vertrages verzinst
und amortisiert wird. im Übrigen wird auf § 9Bezug genommen.
§ 6.
Der Mieterin ist gestattet,
auf dem Gelände des Vermieters Schwingübungen abzuhalten, Liegestühle
aufzustellen und Spaziergänge zu machen. Über das Gelände im Einzelnen einigen
sich die Parteien.
Die Parteien einigen sich
auch jeweils darüber, dass die Gesellschaft ohne besonderen Mietzins ein Stück
Land zu gärtnerischen Zwecken in Größe von ca. einer Scheffelsaat erhält,
wogegen der Vermieter die Abfälle der Schule zu Fütterungszwecken erhält.
§ 7.
An dem Altbau Nr. 105 müssen
für den kommenden Winter noch Klempner- und Dachdeckerarbeiten vorgenommen
werden, die der Vermieter auf seine Rechnung noch rechtzeitig ausführen lässt.
Schönheitsreparaturen, die
durch Verschulden der Mieterin veranlasst werden, trägt die Mieterin. Alle
anderen Reparaturen trägt der Vermieter.
Diejenigen Aufwendungen für
ein Spülbecken und Wasserleitung, die durch die jetzt eintretende getrennte
Küchenführung notwendig werden, trägt die Mieterin.
§ 8.
Die Obsternte des Jahres
1949 wird in Abwicklung des bisherigen Vertrages geteilt und zwar sowohl die
Einnahmen aus Obstverkauf, wie auch das restliche Obst in Natur.
§ 9.
Das Mietverhältnis wird auf
10 Jahre, also bis zum 1. Oktober 59 geschlossen, kann aber von der Mieterin
mit halbjährlicher Kündigung jeweils zum 1.4. oder 1.10. jeden Jahres gekündigt
werden.
Falls das Mietverhältnis
vorzeitig auf Veranlassung der Mieterin gelöst wird, verfällt die Forderung der
Mieterin in Höhe von 5.000.‑ DM hinsichtlich des Hauses Nr. 234, die bis zu
diesem Zeitpunkt noch nicht amortisiert ist. Nicht dagegen verfällt die
Forderung der Mieterin hinsichtlich der Forderungen für den Altbau.
Sollte das Mietverhältnis
auf Veranlassung des Vermieters vorzeitig gelöst werden, hat der Vermieter
denjenigen Betrag seiner Schuld für Aufwendungen der Mieterin an dem Gebäude
Nr. 234 auszuzahlen, der bis dahin noch nicht amortisiert ist.
Wenn das Mietverhältnis über
den 1.10.59 hinaus fortgesetzt wird, wird alsdann auch die Schuld des
Vermieters hinsichtlich der Aufwendungen der Mieterin an dem Altbau im Wege der
Verrechnung, die dann im Einzelnen noch zu vereinbaren ist, amortisiert, soweit
diese Schuld nicht schon am 1.10.59 teilweise amortisiert ist.
§ 10.
Die Kosten dieser
Verhandlung tragen die Parteien je zur Hälfte, ebenso die noch entstehenden
Gerichtskosten.
Wert = 15.000.‑ DM
Die vorstehende Verhandlung
ist den Erschienenen vorgelesen, von diesen genehmigt und eigenhändig wie folgt
unterschrieben:
gez. August Kochsiek gez. Irmgard
v. Harling. gez.
Anita Grauding.
gez. Wolfgang Klasing, gez. Gerhard
Nacke, Notar.
maschschr. Durchschlag
9.XII.49
An das Finanzamt in Lemgo
Auf Grund der mündlichen Vereinbarung werden zunächst DM 150.‑ auf die
restliche Umsatzsteuerschuld gezahlt. Die restlichen Beträge folgen am 1. und
20. Januar 1950, sofern nicht der Erlaß, auf den wir seitens der Regierung
verwiesen wurden, der uns aber noch nicht vorliegt, ein anderes Ergebnis
bringt.
maschschr. Durchschlag mit eigenhändiger
Unterschrift
Gesellschaft der Freunde Lieme in Lippe, den 1.Februar 50
der Schule Schlaffhorst Andersen e.V.
An das Finanzamt in Lemgo
zu Händen von Herrn Regierungsrat Kiefer
Betrifft: Antrag auf Befreiung von der
Umsatzsteuer.
Hiermit stellen wir den Antrag, die Schule Schlaffhorst-Andersen, Haupthaus
Lieme, von der Umsatzsteuer bis auf Weiteres zu befreien.
Die Schule arbeitet nach
gemeinnützigen Geschichtspunkten und zwar hauptsächlich auf dem Gebiet der
Lehrerfortbildung. Ihre fachlichen Leistungen sind anerkannt, und sie wird von
Regierung und Ministerium unterstützt. Trotzdem ist in Folge der allgemeinen
Geldknappheit ihre wirtschaftliche Lage sehr schwierig, so daß die Lehrkräfte
weitgehend auf ihr Honorar verzichten, um die Schule aufrechtzuerhalten.
Die Schule kommt aus dem
deutschen Osten und hat bei der Vertreibung Kapital und Inventar verloren.
Wir bitten deshalb um Erlaß
der Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen, zumindest für die wirtschaftlich
besonders schwierigen Anfangsjahre.
Für den Vorstand der
Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen:
Irmgard von Harling.
maschschr. Original mit eigenhändigen
Unterschriftenl
Lehrervereinigung der Schule
Rotenburg/Fulda, den
2. Febr.50
Schlaffhorst-Andersen
An den Vorstand der Gesellschaft der Freunde
z.Hd. der Schriftführerin Fräulein Anita Grauding
Die in unserem Schreiben vom
19. Oktober 1949 erhobene Forderung auf
Trennung zwischen dem Vermögen der Gesellschaft der Freunde und dem der
Hauptschule in Lieme sowie der Neuwahl des im April 1949 gewählten Vorstandes
ist von allen Seiten gründlich erwogen und beraten worden.
Auf Grund des Schreibens von
Frau Leutiger vom 31. Januar 1950 hat sich herausgestellt, dass eine Trennung
zwischen dem Liemer Haus und der Gesellschaft der Freunde zu schwerwiegenden
Folgen führen kann. Die Lehrervertretung wünscht weder den Existenzkampf der
Liemer Schule zu erschweren, noch möchte sie die dort beschäftigten
verantwortlichen Lehrkräfte wirtschaftlichen Gefahren aussetzen, deren
Tragweite nicht zu übersehen ist.
Die Lehrervertretung hält
zwar grundsätzlich an dem Idealziel fest, dass die Gesellschaft der Freunde
nicht nur eine Schule, sondern alle Schulen fördern solle, welche im Sinne von
Fräulein Schlaffhorst und Fräulein Andersen arbeiten. Die Verwirklichung dieses
Ideals ist aber im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
Aus diesem Grunde zieht die
Vertretung der Lehrervereinigung die in ihrem Schreiben vom 19. Oktober 1949
gemachten Vorschläge zurück.
Die Vertretung:
|
Rotenburg/ Fulda
Anka Schulze
|
Lieme, Lippe
Irmg. von Harling
|
|
Rülfenrod
Frhr. Schenck z.S.
|
Göttingen
Hanna Siem
|
|
Wuppertal
Waltraut Seyd
|
Eutin
Hedwig Andersen.
|
maschschr. Original mit eigenhändiger
Unterschrift
Finanzamt Lemgo
Lemgo,
14. Februar 1950
StNr. 66/3
An die
Schule Schlaffhorst Andersen
Lieme i/L.
Betr.: Befreiung von der Zahlung der
Umsatzsteuer
Bezug: Ihr Schreiben vom 1.2.1950;
hier eingegangen 6.2.50
Das Finanzamt erkennt das
gemeinnützige Ziel Ihrer Schule an. Es wird daher sehr bedauert, Ihnen eine
Auskunft geben zu müssen. die Ihren Wünschen nicht entspricht.
Das Umsatzsteuergesetz nimmt
grundsätzlich auf die Gemeinnützigkeit der verfolgten Ziele keine Rücksicht.
Ausnahmeregelungen sind nur für ganz bestimmte Einrichtungen durch besondere
Verwaltungsanweisungen getroffen worden. Für die staatlichen anerkannten
Privatschulen hat der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen durch Erlaß
vom 28.12.1949 eine Befreiung von der Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen
angeordnet, wenn die folgenden Voraussetzungen ausnahmslos erfüllt sind:
1.) Die Schulen müssen staatlich anerkannt
sein;
2.) die Schulen müssen der staatlichen Aufsicht
unterliegen;
3.) die Schulen müssen ihre Betriebe nur mit
Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln, aus Stiftungen, aus staatlich genehmigten
Sammlungen oder aus Mitteln von Fachverbänden aufrecht erhalten können;
4.) die Zuschüsse müssen 25 v.H. der Gesamtausgaben
für Schul- und Erziehungszwecke übersteigen.
Eine Befreiung von der
Umsatzsteuer würde aber in Ihrem Falle ‑ selbst wenn Sie dem Finanzamt durch Vorlage
entsprechender Bescheinigungen nachweisen könnten, daß vorstehende
Voraussetzungen erfüllt sind ‑ nicht ausgesprochen werden können, weil sich die
Befreiung nach den Bestimmungen des Erlasses beschränken soll auf die Schulen
für die heranwachsende Jugend, die in ihrem Lehrplan und Aufbau den
befreiten staatlichen Anstalten entsprechen. Diese Voraussetzung dürfte aber
nach Ansicht des Finanzamts bei der besonderen Art Ihres Schulbetriebs nicht
erfüllt sein.
Das Finanzamt bedauert
daher, Ihrem Antrag nicht entsprechen zu können und bittet, für eine pünktliche
Überweisung der fälligen Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Sorge zu tragen.
Kiefer
(Dr.Kiefer)
Regierungsrat
maschschr. Durchschlag
Gesellschaft der Freunde
Lieme in Lippe, den 16.3.50
der Schule Schlaffhorst Andersen e.V.
StNr. 66/3
An das Finanzamt Lemgo
zu Händen von Herrn Regierungsrat Kiefer
Betr.: Befreiung von der Umsatzsteuer
Bezug: Ihr Schreiben vom 14.
Februar 1950
Auf Ihr freundliches Schreiben tragen wir hiermit folgende Gegenvorstellungen
vor und bitten aufgrund der vorgebrachten Tatsachen Ihre Entscheidung nochmals
zu überprüfen:
1.) Durch
Erlaß vom 15. Februar 1949 hat der Regierungspräsident Detmold der Gesellschaft
der Freunde die Erlaubnis erteilt, die Schule in Lieme zu betreiben.
2.) Der
Regierungspräsident hat sich dabei vorbehalten, daß die Lehr- und Stundenpläne
ohne seine Genehmigung nicht geändert werden dürfen, sowie daß alle
Veränderungen im Lehrkörper ebenfalls seiner Genehmigung bedürfen. Die Schule
hat ferner alljährlich einen Bericht an den Regierungspräsidenten einzureichen.
3.) In
dem am 31. März 1950 ablaufenden ersten Geschäftsjahr sind der Schule für Bau
und Einrichtung Zuschüsse des Kultusministeriums und des Sozialministeriums in
Höhe von insgesamt 39ooo.‑ DM gewährt worden.
4.) Diese
Summe beträgt mehr als 40% des Gesamtetats.
Ausserdem weist der Vorstand darauf hin, daß der Schulbetrieb in steigendem
Maße die heranwachsende Jugend erfaßt. Mehr als die Hälfte der
Unterrichtsstunden wurden im vergangenen Jahr an Jugendliche erteilt, denn
gerade diese arbeiten als Semesterschüler in der Regel mehrere Monate hindurch
an der Schule, so daß ihr Schulbesuch dem Besuch einer staatlichen Anstalt
entsprach. Die vorwiegend von Erwachsenen besuchten Ferienkurse sind in erster
Linie auf die Lehrerfortbildung abgestimmt. Einige Schulverwaltungen
unterstützen diese Kurse bereits durch Empfehlung und Zuschüsse an ihre Lehrer.
Der Vorstand ist daher überzeugt, dass die Schule Schlaffhorst-Andersen in
Lieme sinngemäß die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Umsatzsteuer
erfüllt.
Für der Vorstand der Gesellschaft der Freunde der Schule
Schlaffhorst-Andersen
gez. Irmgard v. Harling.
maschschr. Original mit eigenhändiger
Unterschrift
Lieme, den 16.März 1950.
An den Vorstand der
Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen
Ende August 1949 zwang mein
Gesundheitszustand mich, die Geschäftsführung des Vorstandes der Gesellschaft
der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen an Fräulein Irmgard v. Harling
abzugeben.
Um zu Beginn des neuen
Geschäftsjahres auch nach Außen hin klare Verhältnisse zu schaffen, lege ich
hiermit mein Amt im Vorstand der Gesellschaft der Freunde der Schule
Schlaffhorst-Andersen mit Wirkung vom 31.März 1950 nieder.
Ich erkenne an, daß ich mit
den bisherigen Vorstandsmitgliedern der nächsten Mitgliederversammlung
Rechenschaft über die Zeit der seit der Neubegründung der Gesellschaft im
August 1948, insbesondere über das abgelaufene Geschäftsjahr zu erstatten habe.
Maria Gräfin Bredow.
maschschr. Original mit eigenhändiger
Unterschrift
Finanzamt Lemgo
Lemgo,
22. März 1950
StNr. 66/3
An die
Schule Schlaffhorst Andersen
Lieme i/L.
Betr.: Befreiung von der Zahlung der
Umsatzsteuer
Bezug: Ihr Schreiben vom 16.3.50;
hier eingegangen am 20.3.50
Nach dem Erlaß des
Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. Dezember 1949 soll die
Befreiung von der Umsatzsteuer auf die Schulen für die heranwachsende Jugend
beschränkt werden, die in ihrem Aufbau und Lehrplan den befreiten staatlichen
Anstalten entsprechen. Aus den Statuten Ihrer Schule geht hervor, daß das
Mindestalter der Schüler 16 Jahre beträgt.
Es wird um Zusendung einer
Aufstellung gebeten, aus der hervorgeht, wie sich die Anzahl der jugendlichen
Teilnehmer altersmäßig zusammensetzt. Zweckmäßig ist die Angabe der Anzahl der
Teilnehmer von 16-20 und von über 20 Jahren. Um die Übersendung der Aufstellung
bis zum 5.4.50 wird gebeten.
gez. Dr. Kiefer
Regierungsrat
Beglaubigt:
Brauer
(Brauer)
Obersteuerinspektor
maschschr. Durchschlag
Lieme, den 24.III.50.
Liebes Fräulein Bostedt!
Freiherr v. Schenk bat mich bei seiner Abreise, Sie nochmals über die
Vorstandsangelegenheiten zu unterrichten, da in der kurzen Besprechung
vielleicht nicht alles zur Sprache kam: Nachdem die Lehrervereinigung ihren
Wunsch auf Trennung von Gesellschaft und Liemer Haupthaus hat fallen lassen,
besteht für eine sofortige Neuwahl kein Grund. Frhr. von Schenk hat sich
deshalb entschlossen, auf Grund seiner Ostern erfolgten Wahl in den Vorstand
einzutreten. Nach Ihrer und Frau v. Dobrogoiskis Ablehnung ist er der nächste
Kandidat. Ich war Ende August vorigen Jahres kräftemäßig ziemlich am Ende,
hatte die Vorstandsgeschäfte an Fräulein v. Harling abgegeben und lege sie zum
31.II. auch formell nieder. In einem demnächst kommenden Rundschreiben wird die
Sachlage den Mitgliedern bekannt gegeben und die erforderliche Nachwahl
beantragt, gleichzeitig Fräulein v. Harling dafür vorgeschlagen. Der Eintritt
von Frhr. v. Schenk scheint eine gute Lösung, da er ein erfahrener Jurist ist,
großes Interesse an der Arbeit hat und, zumindest gegenwärtig, über genügend
freie Zeit verfügt.
maschschr. Durchschlag
Mitgliederliste Stand 1. April 1950
Jahresbeitrag
v. Arnim, Frau Irma, geb.
v.d. Marwitz, Köln Rodenkirchen, Hauptstr.1 12.‑
Angenete, Herr Walther und Frau, Herford i.W.,
Lockhausenstr. 46 60,‑
Angenete, Frl. Christa, Herford i.W., Lockhausenstr.
46
6.‑
Aubel, Frau Marianne, Bad Boll über Göppingen
Württemberg 12.‑
Ballhorn, Frl. Wally, Dedesdorf über Bremerhaven
12.‑
Baumgarten, Frl. Erika, Brake, Krs. Bielefeld Nr.
482
36.‑
Baumgarten, Frl. Lieselotte, Menden Sauerland,
Jugendherberge 60,‑
Bering, Frl. Sabine, Elmau Post Klais Obb.,
Müllerhaus
24.‑
Bettinghausen, Frl. Elsbeth, Lehrerin, Duisburg,
Eichenhof 6
12.‑
Beumer, Frau Wera, Göttingen, Calsowstr. 48
‑‑
Bienko, Frl. Herta, Gartenmeisterin, Brakel Krs.
Höxter, Bahnhofstr. 10 12.‑
Bostedt, Frl. Mintja, Leiterin des Jugendamtes,
Bremen, Schulstr. 11 12,‑
Bötticher, Frau Elisabeth, Hamburg 13, Mittelweg 118
Spende
Bredow,
Gräfin Maria, Lieme in Lippe
12.‑
Briegleb, Fr. Dr., Hannover, Hohenzollernstr. 19
60.‑
Brinkmann, Frl. Anneliese, Goslar, Tappenstr. 5
6.‑
Bruckner, Frl. Anna, Lieme in Lippe
12.‑
Brügelmann, Frl. Hedwig, Herford, Karlstr. 40
24.00
Bulgrin, Frau Erna, Werdau/Sa., Schützenstr. 31
‑‑‑
Behr, Frl. Ruth, Herbrechtingen bei Heidenheim,
Klosterhof 2 12.‑
Buck, Frl. Maria, Hahnenklee/Harz
12.‑
Blume, Frl. Annie, Hamburg 39, Sierichstr. 110
Spende
Cramer, Carlo,
Leer/Ostfriesland, Ostmeedlandweg 13
24.‑
v.d. Decken, Frl. Irmgard,
Oberhof/Th, Immergrün
‑‑
Dörr, Herr Helmut, Heidelberg, Gaisbergstr. 51
10.‑
Draudt, Frau Irma, Gunzesried/Sonthofen i. Allgäu,
Haus Nr. 34 12.‑
Eberle, Frl. Martha,
Stuttgart W, Hasenbergsteige 6
12.‑
v. Eckbrecht-Dürkheim, Gräfin Renate, Hannover,
Podbielskiallee 17 12.‑
Engelmann, Frl. Elisabeth, Marburg/Lahn,
Schückingstr. 5
18.‑
Enkemann, Fritz, Hauptlehrer, Amshausen, Post
Steinhagen i.W. Spende
Erdmann, Otto, Studienrat a.D., Landschulheim Burg
Nordeck üb. Gießen Spende
Fette, Frl. Anna-Maria,
Hamburg-Niestetten, Mittelstr. 15
Spende
Fichtner, Frau Annaluise, Brinkum bei Bremen, zu den
Dalmen 467 12.‑
Finger, Herr Heinrich, Fronhausen/Lahn, Krs.
Mmarburg
24.‑
Franz, Frl. Toni, Geising Hauptsr. 203
12.‑
Fritsche, Frl. Gabriele, Lüneburg, Klostergang 7
‑‑
Fink, Frau Lotte, Dudweiler, Bahnhofstr. 11
Spende
Gagelmann, Frau Dore,
Hamburg Lockstedt II, König Heinrichweg 44 ‑‑
Goebel, Fr. Elisabeth, Wuppertal Elberfeld, Am Neuen
Hessen 4 24.‑
Götz, Bernhard, Pfarrer und Frau, Oberweimar/Hessen
12.‑
Grauding, Frl. Anita, Lieme/Lippe
12.‑
Griesing, Frau Hildegard, Mühlheim/Ruhr, Ruhrstr. 52
12.‑
Grote, Frl. Sophie, Bremen, Rutenstr. 2
12.‑
Grünhagen, Herbert, Stadtoldendorf, Weststr. 13
‑
Graf, Frl. Lieselotte, Lehrerin, Ibbenbühren,
Klosterstr. 3
60.‑
Glüer, Margret, Dankersen bei Minden
12.‑
Grunwald, Frl. Elisabeth, Uelzen, Alewinstr. 26b
12.‑
Haberland, Frl. Christel,
Himmelsthür bei Hildesheim
12.‑
Hager, Frl. Annemarie, Leipzig W 31, Rochlitzstr. 78
Spende
Halbach, Frl. Anneliese, Musiklehrerin,
Remscheid-Lüttringhausen, Mittel-Garnhagen 5 24.‑
Hammacher, Frl. Helene, Essen, Hofringstr. 4
24.‑
v.Harling, Frl. Irmgard, Lieme in Lippe
12.‑
Hartmann, Frl. Elisabeth, Lehrerin, Börninghausen
über Lübbeke W 20.‑
Helms, Frl. Dorothea, Lemgo, Herforderstr. 6
6.‑
Hemletzky, Frl. Trude, Musiklehrerin, Krefeld,
Ürdingerstr. 313 12.‑
Höhndorf, Frl. Meta, Göttingen, Hoher Weg 8
6.‑
Hömberg, Wilhelm, Bamenohl über Finnentrup W
12.‑
Hobohm, Frau Dr. Freya, Studienrätin,
Duisburg-Hamborn, Kaiser Friedrichstr. 106 120.‑
v.d. Heyden, Frl. Beate, Wuppertal-Elberfeld,
Siegfriedstr. 48
36.‑
Ibels, Frau Christine,
Werdau Sa, Schützenstr. 21
‑‑
Ischebeck, Frau Cläre, Scheidt-Saar, Kaiserstr. 236
Spende
Jensch, Frl. Ingeborg, Dolmetscherin, Unna,
Massestr. 52
12.‑
Kikillus, Frl. Hilde,
Lehrerin, Bollwerk über Hagen i.W.
24.00
Klinzing, Frl. Sophie, Fürsogerin, Bad Salzuflen,
Riestestr. 22
12.‑
Kreitz, Irmgard, München-Gladbach, Rheindahlen, Gut
Eichhof 6.‑
Krenzler, Frau Irmgard, Wuppertal-Elberfeld, Am
Neuen Hessen 4 24.‑
Kromphardt, Dr. Siegfried, Studienrat i.R.,
Kiel-Wik, Tondenerstr. 15 12.‑
Kahrstedt, Fr. Prof. Dr., Göttingen, Hainholzweg 32
24.‑
Löns, Frau Heloise, geb.
Huchzermeyer, Herford, Sachsenstr. 2a
‑‑
Lorenz, Heinz, Musikleiter, Unna i.W. Kirchplatz 4
12.‑
v. Lüpke, Herr und Frau Dr., Göttingen, Gosslerstr.
‑‑
Latzel, Frl. Gertrud, München 9, Manghallstr. 7
Spende
Malmberg, Frau Tekla,
Schulleiterin, Schliersee Obb., Schließfach 31 36.‑
Marbach, Frl. Irmgard, Masseurin, Mühlheim/Ruhr,
Oberstr. 44 12.‑
Marwedel, Günter, Hamburg Blankenese, Caprivistr.
13, stud. phil ‑‑
Menzel, Dr. Wilhelm, Oberstudienrat, Dortmund,
Rheinlanddamm 203 36.‑
Merckens, Frl. Martha-Luise, Bonn, Beethovenstr. 32
12.‑
Meyer, Frl. Anne-Lise, Gifhorn, Braunschweigerstr.
76
24.‑
Meyer zu Schwabedissen, Dr. iur, Bielefeld,
Stieghorsterstr. 70 1200.‑
Möller, Frl. Antja, St. Peter Nordsee, Haus Zuflucht
12.‑
Mueller-Leutert, Frau Elsbeth, Giessen,
Marburgerstr. 35
12.‑
Müller, Frau Ingrid, Giessen, Marburgerstr. 25
12.‑
Müller, Frau Mill, Hofgeismar/Hessen, Kabemühlenweg
1
12.‑
Meyer, Frl. Magdalene, Lüneburg, Schanzenweg 12 b
36.‑
Manthei, Frl. Rosemarie, Sülbeck über Northeim, Nr.
32
6.‑
Neuß, Hermann, Lehrer,
Beckum Bez. Münster, Soestkamp 6
12.‑
Noack, Frau Dr. Elisabeth, Kiel, Forstweg 81
12.‑
Offele, Hans Wolfgang, Wanne
Eickel, Verbindungsstr. 6
6.‑
Petersen, Frau Prof.,
Regierungsdirektorin, Hannover, Hohenzollernstr. 51 Spende
Priebe, Frl. Irma, Hamburg-Othmarschen, Rosenweg 5
‑‑
v. Rechenberg, Fr.
Charlotte, Bad Soden-Allendorf, Rothestein
‑‑
Rohwer, Frl. Eva, Neumünster, Gartenstr. 38
12.‑
Roloff, Frl. Marie, Eutin-Schönborn
12.‑
Rösener, Rudolf, Röcke Nr. 60 über Bückeburg
6.‑
Rinke, Carl, Braunschweig, Lampestr. 10
12.‑
Salzmann, Hans-Heinrich,
stud. theol., Bleckmar über Bergen, Kr. Celle ‑‑
Selbmann-Schlaffhorst, Frau Marie, Rotenburg/Fulda,
Untertor 14 36.‑
Seyd, Frl. Waltraut, Wuppertal-Elberfeld, Am Neuen
Hessen 4 24.‑
Siem, Frl. Hanna, Göttingen, Hoher Weg 8
‑‑
Simons, Fr. Henny, Dozentin, Flensburg,
Liliencronweg 13
36.‑
Spelsberg, Frl. Lotte, Lüdenscheid, Sauerfelderstr.
26
24.‑
Soffner, G.A., Assessor, Lage/Lippe, Gerichtsstr. 16
12.‑
Solms-Lich, Prinzessin Friederike, Lich Oberhessen
36.‑
Sanne, Frl. Annemarie, Bevensen Krs. Uelzen,
Möllerstr. 24
6.‑
Schwaegermann,
Gerhard, cand. theol., Kloster Loccum Hannover ‑‑
Schulze, Frau Anka, Rotenburg a.d.Fulda, Untertor 4
6.‑
Schröter-Hoppe, Frau Lore, Köln Marienburg,
Mehlemerstr. 8
‑‑
Schönfeld, Frl. Helene, Herford, auf der Freiheit 18
12.‑
Schmitz, Frl. Magdale, Oberhausen Rheinld.,
Falkensteinstr. 160 24.‑
Schmidt, Dietrich, cand. theol., Hamburg,
Winterhuderweg 134 Spende
Scheib, Frl. Martha, Wuppertal Barmen, Schwarzbach
58
12.‑
Schenk zu Schweinsberg, Freiherr. Assessor Winfried,
Schweinsberg, Kr. Marburg (Oberhof) 6.‑
Stoessel, Frl. Otti, Jugendleiterin, Saarbrücken 6,
Weinbergweg 23 ‑‑
Stephani, Prof. Dr. Hermann, Marburg/Lahn, Rotenberg
10
10.‑
Stemper, Frl. M.E., Lehrerinn, Widdershausen/Werra
Spende
Teßmer, Frl. Christine. Lehrerin, Brunsen über Kreiensen/Harz 24.‑
Trüper, Frl. Else, Großhansdorf über
Ahrensburg/Holstein
24.‑
Trüper, Dr. Helmut, Jena, Sophienhöhe
‑‑
Umbeck, Fr Hella, Godesberg,
Siebengebirgstr. 9
24.‑
Ubenauf, Herr Dr. med. K., Bielefeld, Obernstr. 57
12.‑
Vossler, Frau Elisabeth geb.
Prinzessin Solms-Lich, Frankfurt/M, Grünbergweg 143 18.‑
Wagner, Frl. Bertel,
Lehrerin, Schafbrücke/Saar, Stahlhammer 7
‑
Weber, Frl. Hanna, Bremerhaven Sp., Blumenauerweg 65
24.‑
Wehrmann, Frl. Käthe, Stuttgart O, Pischkestr. 19
24.‑
Wendik, Fr., Lilli, Braunlage/Harz,
Herz.Joh.Albrechtstr. 41
6.‑
Wendik, Frl., Margarete, Schulhaus Rietheim Kr.
Münsingen Württemberg 12.‑
Werner, Frl. Dorle, Coburg, Bahnhofstr. 20/I
12.‑
Weynert, Frl. Erika, Frankfurt/Main, Humboldstr.
68/I
‑‑
Wiedmann, Ilse Frl., Lehrerin, Einzisweiler bei
Lindau (Bo)
12.‑
Wilmanns, Dr. Gustav, Schönberg b. Kronberg i. Ts.
12.‑
Wilmanns, Frl. Irmel, Geigerin und Stimmbildnerin,
Celle, Mühlenstr. 25 12.‑
v.
Wolf, Frl. Ilda, Arosa, Sursendas
‑‑
Ziegler, Frl. Irma,
Schafbrücke/Saar, Stahlhammer 7
‑‑
Zipf-Jennewein, Frau Lotte, Dudweiler/Saar,
Saarbrückenerstr. 279 ‑‑
Gesellschaft
der Freunde
der Schule Schlaffhorst-Andersen, e.V.
maschschr. Durchschlag
Gesellschaft der Freunde
der Schule Schlaffhorst Andersen e.V. Lieme
in Lippe, den 5.IV.50
StNr. 66/3
An das Finanzamt Lemgo
Betr.: Befreiung
von der Umsatzsteuer
Bezug: Ihr Schreiben vom 22. März 1950
Die zwölf jüngeren Semesterschüler des vergangenen Jahres setzten sich
altersmäßig folgendermaßen zusammen:
2 Schüler von 19 Jahren
1 “ 20 “
1 “ 21 “
1 “ 22 “
2 “ 23 “
1 “ 24 “
1 “ 25 “
2 “ 26 “
2 “ 27 “
Für den Vorstand der Gesellschaft:
maschschr. Original mit eigenhändiger Unterschrift
Finanzamt Lemgo
Lemgo,
17. April 1950
StNr. 66/3
An die
Schule Schlaffhorst Andersen
Lieme i/L.
Betr.: Befreiung von der Zahlung der
Umsatzsteuer
Bezug: Ihr Schreiben vom 16.3. und
5.4.1950
Aus der von Ihnen vorgelegten Aufstellung über die altersmäßige
Zusammensetzung der jüngeren Semesterschüler geht hervor, daß die überwiegende
Mehrzahl der Studierenden das 20. Lebensjahr vollendet hat. Das Finanzamt sieht
daher die Voraussetzung des Erlasses des Finanzministers des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 28.12.1949 ‑ daß nämlich die Befreiung von der
Umsatzsteuer auf die Schulen für die heranwachsende Jugend beschränkt werden
soll, die in ihrem Aufbau und Lehrplan den befreiten staatlichen Anstalten
entsprechen ‑ als nicht erfüllt an. Da das Finanzamt bei seiner Entscheidung an
die strengen Anweisungen des bezeichneten Erlasses gebunden ist, bedauert es,
Ihrem Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer nicht entsprechen zu können.
Kiefer
(Dr. Kiefer)
Regierungsrat
maschschr. Durchschlag
Lieme, den 15.Mai 1950.
Herrn August Kochsiek
Liemergrund 234
Sehr geehrter Herr Kochsiek!
Leider ist es uns nicht
möglich, Ihren Entwurf einer Hausordnung unverändert anzunehmen, und zwar
hindert uns daran Folgendes:
1.) Der Inhalt Ihres
Entwurfes richtet sich zum Teil an die Schulleitung, zum Teil an die Schüler.
So hat, um ein Beispiel zu nennen, die Regelung der Kellerreinigung für die
Schüler kein Interesse und hindert sie, das sie Angehende aufzunehmen.
2.) Ihr Entwurf verkürzt
unseres Erachtens zum Teil die Rechte des Mieters zu sehr.
3.) Andrerseits fehlt
manches, was unsererseits den Schülern mitzuteilen von Wichtigkeit ist.
Wir halten es deshalb für
besser, die Hausordnung zu teilen in diejenigen Bestimmungen, die nur das
Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter und diejenigen, die auch oder nur die
Schüler angehen, und wir bitten Sie und Ihre Frau morgen Dienstag 20 Uhr zu
einer Rücksprache ins Eßzimmer. Wir haben Rechtsanwalt Klasing gebeten,
ebenfalls morgen Abend zu kommen, da es sich zum Teil um einen Zusatz zum Mietvertrag
vom 23. September handelt, und damit textliche Unklarheiten möglichst vermieden
werden.
Wenn Sie auch Ihrerseits
einen Berater hinzuziehen wollen, so steht dem selbstverständlich nichts im
Wege.
Mit höflichem Gruß!
maschschr. Durchschlag
Gesellschaft der Freunde der
Lieme, den
15.Mai 1950.
Schule Schlaffhorst-Andersen e.V.
Herrn August Kochsiek
Liemergrund 234
Sehr geehrter Herr Kochsiek!
Über die Zusammensetzung des
Vorstandes der Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen machen
wir Ihnen hiermit folgende Angaben:
1.), Freiherr
Winfried Schenk zu Schweinsberg hat mit Wirkung vom 15. März 1950 seine Wahl
als Vorstandsmitglied angenommen.
2.), Gräfin
Bredow hat mit Wirkung vom 31. März 1950 ihr Vorstandsamt niedergelegt.
3.), Fräulein
von Harling ist mit Wirkung vom 5. Mai 1950 zum Vorstandsmitglied gewählt und
hat die Wahl angenommen.
4.), Der Vorstand besteht
nunmehr aus folgenden vier Personen:
Dr. Wilhelm Menzel
Fräulein Anita Grauding
Winfried Freiherr Schenk zu Schweinsberg
Fräulein Irmgard von Harling
Ein Exemplar der Satzungen
fügen wir bei.
Mit höflichem Gruß!
maschschr. Durchschlag
Gesellschaft der Freunde,
Lieme in Lippe, den 17.Mai 1950.
der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V.
An den
Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Betrifft:, Gewährung einer
weiteren Beihilfe
Bezug:, Ihr Bescheid vom 29.
April 1950 I C/6-60005-Ges 15030-
Die Bewilligung einer
nochmaligen Beihilfe von 6.000.-- DM befreit uns von einer großen Sorge, und
wir danken von ganzem Herzen für ihr Verständnis für die Lage der Schule und
für die Hilfe.
Den Termin für den Bericht
über die Verwendung des Betrages bitten wir, bis zum 30. Juni zu verlängern, da
wir an die Gläubiger erst dann Bescheid geben können, wenn die Sparkasse der
Stadt Lemgo den Eingang des Betrages angezeigt hat, was bisher noch nicht der
Fall ist, und die Abwicklung der Schuldverpflichtungen dann noch einige Zeit in
Anspruch nehmen wird.
Der Vorstand
gez. Wilhelm Menzel, gez.
Anita Grauding.
maschschr. Original mit Eigenhändiger
Unterschrift
Gesellschaft der Freunde
der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V.
Schweinsberg,
den, 3. Juni 1950
Krs.
Marburg/L. Oberhof
Umlauf bei den
Vorstandsmitgliedern.
Anbei übersende ich mit der
Bitte um Stellungnahme ein Schreiben, das Frau Anka Schulze mir vor kurzem
übergab.
I. Ich halte es für
wünschenswert, daß die Lehrkräfte der Gesamtschule Schlaffhorst-Andersen
möglichst sämtlich gleichzeitig Mitglieder der Gesellschaft der Freunde sind.
Auf diese Weise wird die alte Tradition am besten gewahrt und eine Rivalität
zwischen den beiden Vereinen verhindert. Der Normalbeitrag der Gesellschaft
beträgt DM 12.‑‑ im Jahr. Es ist nicht zumutbar, daß Lehrkräfte diesen vollen
Beitrag aufbringen und außerdem noch DM 6.‑‑ an die Lehrervereinigung bezahlen.
Ich schlage daher vor, daß durch Vorstandsbeschluß ‑ bis auf weiteres ‑ der
Beitrag für diejenigen Lehrkräfte, welche zugleich Mitglied der
Lehrervereinigung sind, auf die Hälfte ermäßigt wird, so daß diese Lehrkräfte
DM 6.‑‑ an die Gesellschaft der Freunde und DM 6.‑‑ an die Lehrervereinigung
jährlich zu zahlen haben. Ich weiß, daß die Finanzlage der Liemer Schule so
angespannt ist, daß jede Mark dringend gebraucht wird, um unser Haupthaus zu
halten. Dennoch aber muß die Gesellschaft der Freunde auf die schwierige
Wirtschaftslage der weitaus meisten freien Lehrkräfte Rücksicht nehmen. Es ist
mir bekannt, daß einzelne von diesen in so schwierigen Umständen sich befinden,
daß ihnen jede regelmäßige Beitragszahlung unmöglich ist. In einem
solchen Einzelfall habe ich die betreffende Lehrkraft gebeten, wenigstens DM 3,‑‑
oder 4,‑‑ jährlich der Gesellschaft als Spende zu überweisen und im übrigen
zeitweilig um Erlaß des Mitgliedsbeitrags einzukommen. Ich hoffe, daß es bei
diesem besonders gelagerten Einzelfall damit sein Bewenden hat.
II. Ferner erhielt ich durch
Frau Schulze und meinen Vetter Wilhelm Schenck Einsicht in ein Rundschreiben,
das bei den Mitgliedern der Lehrervertretung gegenwärtig umläuft, und in
welchem ein die Gesamt[2]schule
betreffendes Problem erörtert wird. Es handelt sich um eine ablehnende
Stellungnahme der Frau Dr. Kaulhausen in Göttingen, Lektorin für
Sprecherziehung und vormalige Vorsitzende des Ausschusses (Verbandes) für
Sprecherziehung zu der Gesamtschule Schlaffhorst-Andersen im allgemeinen und
der Liemer Hauptschule im besonderen.
Frau Kaulhausen schien durch
ehemalige Schüler auf Mängel und Unzulänglichkeiten der Arbeitsmethoden der
Schule Schlaffhorst-Andersen hingewiesen zu sein und beginnt, deren Lehrkräften
(insbesondere Frl. Siem) Schwierigkeiten zu bereiten. Da Frau Kaulhausen sich
auf angebliche Mängel der Liemer Schulausbildung beruft, und Frl. Siem an die
Hilfe aller appelliert hat, bin ich der Meinung, daß nicht nur die
Lehrervertretung, sondern auch der Vorstand der Gesellschaft den Fall
aufgreifen muß. Dabei habe ich folgendes festgestellt. Es besteht ein Verband
für Sprecherziehung, der die Möglichkeit hat, an allen deutschen Universitäten
Prüfungsausschüsse zur Abnahme einer Prüfung für Sprecherziehung einzurichten. Diese
Prüfung ist zwar zunächst nur eine private, sie wird aber ähnlich den Prüfungen
der deutschen Bühnengenossenschaft von den Staatsbehörden überall anerkannt und
eröffnet den Zugang zu den Universitätslektoraten. Von den Inhabern des
Lehrdiploms Schlaffhorst-Andersen hat leider keine einzige Lehrkraft sich
dieser Prüfung unterzogen. Dagegen hat Dr. Poerschke diese Prüfung bestanden
und kennt den derzeitigen Vorsitzenden des Verbandes, Herrn Dr. Tack, in Bonn.
Fräulein Siem hat angeregt,
daß die in staatlichen Ämtern befindlichen Mitglieder und Gönner der Schule
helfen, den Angriff von Frau Kaulhausen abzuwehren. In Anlehnung an die
Anregungen von Dr. Poerschke will Frau Schulze die in Frage kommenden
Persönlichkeiten in Form eines Beirates oder Ausschusses der Lehrervereinigung
angliedern. Da die in Frage kommenden Persönlichkeiten nicht eigentliche
Lehrkräfte sind, sondern Mitglieder der Gesellschaft, waren und sind, habe ich
die Anregung von Frau Schulze aufgegriffen und vorgeschlagen, diesen Ausschuß gemeinsam
mit der Gesellschaft der Freunde zu bilden.. Ich kann verstehen, daß man die
Bildung eines neuen Organs für überflüssig hält und erkenne die Bedenken Dr.
Menzels an. Gleichwohl ist die von Frau Kaulhausen ausgehende Bedrohung der
Gesamtschule so bedeutsam, daß wir nicht darauf verzichten können, unsere
prominenten Freunde einzusetzen.
[3]
Es ist dabei an folgende Personen gedacht: Fräulein Mintja Bosetedt, Leiterin
des Bremer Jugendamtes, Frau Regierungsrätin v. Dobrogoiski, Wetzlar, oder Frl.
Studienrätin Dr. Hobohm, Duisburg-Hamborn, Herr Oberstudienrat Dr. Menzel,
Dortmund, zugleich Vorsitzender der Gesellschaft der Freunde, Frau Anka
Schulze, Rotenburg, als Vorsitzende der Lehrervereinigung, Herr Dr. Poersche,
Dozent an der pädagogischen Akademie in Bielefeld, zugleich als Mitglied des
Verbandes für Sprecherziehung.
Diesem Ausschuß oder Beirat
soll nicht nur die Lösung des Problems Kaulhausen übertragen werden, sondern es
soll der Lehrervertretung sowie dem Vorstand der Gesellschaft diejenigen Aufgaben
abnehmen, welche wegen Arbeitsüberlastung von diesen nicht bewältigt werden
können. Hierzu gehört vor allem die Sammlung und Sichtung des geistigen
Nachlasses von Fräulein Schlaffhorst und Fräulein Andersen. Es ist bekannt, daß
die Terminologie der Schule auf verschiedenen Gebieten einer wissenschaftlichen
Überarbeitung bedarf. Es muß vorgebeugt werden, daß sich aus diesem Bedürfnis
heraus weitere Absonderungen von der Gesamtschule nach dem Beispiel Toepfer
bilden. Ansätze dazu habe ich in Gesprächen bei Frau Selbmann festgestellt, die
neuerdings Schüler in einflußreichen amtlichen Stellungen hat.
Es kann nicht Aufgabe der
Vorstände allein sein, die Fülle dieser Fragen zu lösen, sondern wir bedürfen
der Mitarbeit aus den Kreisen der Mitglieder und Freunde. Ich bitte daher, die
Stellungnahme zu dem Ausschußproblem unter den obigen Gesichtspunkten nochmals
zu überprüfen.
Ich werde vom 12. bis 14.
Juni in Lieme sein. An Rechtsanwalt Klasing habe ich wegen Grundbuchauszug
Kochsiek mit gleicher Post geschrieben und mich bei ihm für den 12.6.
angemeldet.
W. Schenk zu Schweinsberg
maschschr. Original mit eigenhändigen
Unterschriften
Protokoll der
Vorstandssitzung vom 17. Juni 1950.
Gesellschaft der Freunde der
Schule Schlaffhorst-Andersen e,V,
Anwesend: Assessor Winfried Freiherr Schenk zu
Schweinsberg
Fräulein Anita Grauding
Fräulein Irmgard von Harling.
Anstellungsverträge
1.) Mit den hauptberuflich am Haupthaus in
Lieme Tätigen sollen ab 1. Juli Anstellungsverträge abgeschlossen werden. Dies
betrifft: Fräulein Anna Bruckner, Fräulein Dorothea Kalk, Gräfin Bredow,
Fräulein Löns. Die Schulleiterinnen können als Vorstandsmitglieder nicht
gleichzeitig im Anstellungsverhältnis stehen.
Gehälter
2.) Fräulein Löns erhielt ein Monatsgehalt von
87 DM; hinzu kamen 11.65 anteilige Soziallasten, so daß die Gesamtaufwendungen
der Gesellschaft 98.65 betrugen. Dies entsprach der monatlichen Zahlung von 100
DM an die Übrigen, die bisher selbst für ihre Kassen aufkamen. Werden sie
nunmehr seitens der Gesellschaft zu den Kassen angemeldet, so betragen die
Beiträge im Ganzen 23.30. Wenn also die Aufwendungen der Gesellschaft keine
Erhöhung erfahren sollen, so kämen nur 76.70 DM zur Auszahlung. Dies ist selbst
unter Hinzurechnung von 48 DM für freie Station kein zumutbarer Entgelt für die
hochwertige Leistung. Der Vorstand setzt deshalb für de vier genanten Personen
das Grundgehalt mit 100 DM fest. Hinzukommt der gesetzliche
Versicherungsanteil, so daß die Gesamtaufwendungen der Gesellschaft jeweils
rund 115 DM monatlich betragen. Der sich dann nach Abzug der anteiligen
Sozialbeträge ergebende Barbetrag von rund 85 DM ist zwar auch noch keine
angemessene Vergütung im Vergleich zu staatlicher Bezahlung ähnlicher
Tätigkeiten. Bei der Wirtschaftslage der Schule und der schwierigen Lage der
freiarbeitenden Lehrkräfte kann er zur Zeit nicht höher sein. Die Genannten
sind mit der Regelung einverstanden.
Die beiden Schulleiterinnen
können bei der Beschlußfassung über ihre eigenen Bezüge als Vorstandsmitglieder
nicht mitwirken und überlassen diese Regelung den beiden andern
Vorstandsmitgliedern. Sie sind damit einverstanden, mit den übrigen
Mitarbeitern gleichgestellt zu werden.
Vermerk: Da beide
Schulleiterinnen nicht Angestellte und somit nicht versicherungspflichtig sind,
kann es bei der bisherigen Regelung bleiben, wonach sie sich vollständig selbst
versichern. Dafür erhalten sie zusätzlich zum Gehalt von 100 DM einen
Pauschbetrag von 15 DM, sodaß die Gesamtaufwendungen der Gesellschaft für sie
die gleichen sind wie in den anderen Fällen.
Neuordnung
der Schulleitung.
3.) Es soll zum 1. Juli von der Regierung eine
Abänderung der Schulkonzession dahin erbeten werden daß Fräulein Andersen als
Schulleiterin ausscheidet und Fräulein Grauding und Fräulein v. Harling als
gleichberechtigte Schulleiterinnen anerkannt werden.
4.) Mitgliedsbeitrag freier Lehrkräfte:
Der Anregung von Frau Anka Schulze wird zugestimmt, wonach diejenigen
Lehrkräfte, die Mitglieder der Lehrervereinigung sind, als Mitglieder der
Gesellschaft einen Mindestbeitrag von 6 DM zahlen.
5.) Ausschußbeirat: Da die beiden Vorsitzenden
sowohl der Lehrervereinigung wie der Gesellschaft dem Ausschuß nicht angehören
wollen, wird eine losere Form der Heranziehung aktiver Mitglieder
vorgeschlagen.
Schweinsberg,
den 15. Juli 1950 W. Schenk zu Schweinsberg
Lieme, den 18. August 1950 Anita Grauding
Irmgard von
Harling
Ges. 25.7.50 Dr. Menzel
maschschr. Durchschlag mit eigenhändiger
Signatur
Gesellschaft der Freunde,
Lieme in Lippe, den 17. Juni 1950.
der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V.
An Herrn Rechtsanwalt Weiguny Lemgo
Sehr geehrter Herr
Rechtsanwalt!
Aufgrund einer mündlichen
Rücksprache mit den Eheleuten Kochsiek und Ihres Schreibens vom 12. Juni an die
Rechtsanwälte Nacke und Klasing halte ich es für notwendig, daß Sie Ihre
Auftraggeber über die Rechtslage aufklären, Erst wenn Herr und Frau Kochsiek
sich darüber klar sind, daß sie von der Schule eine Schmälerung der
vertraglichen Mieterrechte fordern, werden sie einsehen, daß das Ausmaß dieser
Beeinträchtigungen nicht durch ihre Wünsche bestimmt wird, sondern durch das
Entgegenkommen der Schule.
Der von Rechtsanwalt Klasing
ausgearbeitete Vermittlungsentwurf einer Hausordnung war in seinem
Begleitschreiben vom 23. Mai 50 dahin umrissen, daß ein weiteres Entgegenkommen
der Schule nicht möglich sei. Gleichwohl verlangen Ihre Auftraggeber so
weitgehende Änderungen des Klasing-Entwurfes, daß die Antwort der Eheleute
Kochsiek einer Ablehnung gleichkommt.
Damit würden an sich die
Verhandlungen gescheitert sein, und es würde bei den Bestimmungen des Vertrages
vom 23. September 1949 sein Bewenden haben, wobei Herr Kochsiek der ihm nach §6
Abs. I. obliegenden Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Die Rechtslage in
einem Prozeß würde für Ihren Auftraggeber ungünstig sein.
Dennoch haben mich meine Besprechungen
mit der Schulleitung sowie mit den Eheleuten Kochsiek davon überzeugt, daß eine
Einigung der Parteien nicht unmöglich zu sein scheint. Allerdings setzt diese
voraus, daß eine Neuregelung nicht von vornherein den Keim weiterer endloser
Streitigkeiten in sich birgt.
Das Mißtrauen Ihrer
Auftraggeber gegen die Schule und deren Schüler hinsichtlich einer pfleglichen
Behandlung des Gartens kann nur durch eine saubere und klare Trennung der
Besitzverhältnisse im Garten überwunden werden. Die von Kochsieks geforderten
Einschränkungen in der Gartenbenutzung sind für die Schule unannehmbar.
Nachdem ich den Garten heute
besichtigt habe, glaube ich, daß eine Einigung nur bei einer Besichtigung an
Ort und Stelle erreicht werden kann. Ich beabsichtige vorzuschlagen, daß das
der Schule zur Nutzung zur Verfügung stehende Land einen eigenen Eingang erhält
und eingezäunt wird. Die darin stehenden Obstbäume und Hecken werden von der
Schule geerntet, und die Eheleute Kochsiek erhalten einen angemessenen Betrag
als Pacht. Über die Höhe dieser Pachtsumme wird ein Sachverständiger zuzuziehen
sein.
Nur mit einer solchen klaren
Trennung der Gartenteile, die sich praktisch ohne Schwierigkeiten durchführen
lässt, werden die ständigen Reibereien und Beschwerden über angebliche
Obstdiebstähle und Baumschädigungen aufhören.
Diese Lösung wird den
Interessen beider Parteien am besten gerecht.
Da ich nur noch bis
einschließlich Sonnabend, den 17. Juni in Lieme bin, stelle ich Ihnen anheim,
im Laufe des morgigen Freitags zu einer mit Ihrem Auftraggeber zu
vereinbarenden Zeit hierher zu kommen. Ich werde während des ganzen Freitags in
der Schule zu erreichen sein.
Mit vorzüglicher Hochachtung
SzS
Winfried
Freiherr Schenk zu Schweinsberg
maschschr. Original mit eigenhändigen
Unterschriften („Anlage 2“)
Beschluß
Nachdem der Vorstand der
Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V. im Laufe der
letzten Monate neu gebildet, bezw. ergänzt worden ist, und nachdem die Änderung
durch Eintragung im Vereinsregister auch nach außen rechtswirksam geworden ist,
verteilt der Vorstand die Ämter unter seine Mitglieder wie folgt:
1. Oberstudienrat und
Akademiedozent Dr. Wilhelm Menzel behält das Amt des 1. Vorsitzenden.
2. Assessor Winfried Frhr.
Schenk zu Schweinsberg übernimmt das Amt des 2. Vorsitzenden.
3. Fräulein Anita Grauding
behält das Amt der Schriftführerin.
4. Fräulein Irmgard von
Harling übernimmt das Amt des Kassenwarts (früher Schatzmeister genannt).
Dortmund, den
2. Juli 1950 Dr. Wilhelm Menzel
Schweinsberg,
den 27. Juni 1950 W. Frhr. Schenk zu
Schweinsberg
Lieme, den .......... 1950 Anita Grauding
Irmgard von
Harling
maschschr. Durchschlag
Lieme/Lippe,
den 29. Juni 50.
Lieber Herr Meyer zu
Schwabedissen!
Ja, es ist mir durchaus
gegenwärtig, daß Ihr hoher Beitrag nur dann tragbar ist, wenn er abzugsfähig
ist.
Bis jetzt haben wir mit dem
Finanzamt über Erlaß der Umsatzsteuer verhandelt, sind aber schließlich daran
gescheitert, daß nur der kleinere Teil unserer Schüler aus Jugendlichen unter
20 Jahren besteht. Dabei hat das Finanzamt erklärt, daß es die Gemeinnützigkeit
unserer Bestrebungen anerkenne. Ich glaube aber nicht, daß diese Wendung eine
Grundlage für die Abzugsfähigkeit von Beiträgen abgibt. Außerdem steht Pos. 16
des Antrages auf Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten und Sonderausgaben
das nur für Ausgaben zur Förderung gemeinnütziger kirchlicher und religiöser
Zwecke vor. Dagegen sind unter der folgenden Pos. 17 Ausgaben zur Förderung
besonders anerkannter wissenschaftlicher und mildtätiger Einrichtungen
vorgesehen, und darunter allerdings müsste es möglich sein, unsere Beiträge zu
rubrizieren. Haben wir doch auch im vorigen Sommer 10.000 DM vom
Kultusministerium aus dem Fond zur Unterstützung von Forschungen erhalten.
Ich weiß nicht ob Sie
hörten, daß Fräulein Andersen sich vor kurzem in Kiel ihr linkes Auge mit gutem
Erfolg am Star operieren ließ. Die Sehkraft scheint weitgehend
wiederhergestellt zu sein. Sie schrieb ausdrücklich, daß Ihre Hilfe ihr
ermöglicht habe, dies ohne wirtschaftliche Sorgen, ja, unter angenehmen
Bedingungen = Zimmer II. Klasse = zu tun.
Hier geht es erfreulich. Das
Sozialministerium, durch Wilhelm Menzel und Regierungsdirektor Sünkel
bearbeitet, hat die erbetenen 6.000 DM bewilligt, und damit sind sämtliche
Gläubiger befriedigt und die ausstehenden Honorare bezahlt, nachdem ein
Verzicht auf 20% von allen Gläubigern angenommen wurde. Es ist ein herrliches
Gefühl, daß dies nun glatt ist. Ihnen danke ich nochmals, daß Sie auf Ihre
Forderung ganz verzichtet haben. Die Schule ist gut besucht und es herrscht
eine herzerfreuende Atmosphäre. Baron Schenk setzt sich mit viel Eifer und
Geschick für das Ganze ein. So sind wir wohl mit Hilfe von allen Seiten über
den Berg herüber. Auch gesundheitlich geht es allen hier Tätigen
zufriedenstellend.
maschschr. Durchschlag
Anschlag 4. Juli 1950
Die Schule benutzt die Räume
mietweise. Hauswirte sind Herr und Frau Kochsiek. Die Bewahrung eines
ersprießlichen Verhältnisses erfordert von beiden Seiten viel Rücksicht, guten
Willen und Freundlichkeit.
So ist es erwünscht, daß die
Gäste der Schule Gelegenheit nehmen, sich mit Herrn und Frau Kochsiek
persönlich bekannt zu machen, die Beide großes Interesse an der Schule haben.
Es ist weiter erwünscht, daß
besonders im Neuen Hause, das von der Familie Kochsiek bewohnt wird, unnötiger
Lärm und Lauferei vermieden wird. Haupteingang ist die Gartentür des Eßraums.
Im Bauernhaus sind Wände und
Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Die Fenster sind stets
einzuhaken. Handtücher pp. sollen nicht aus den Fenstern, sondern hinterm Haus
auf den Draht gehängt werden zum Trocknen. Sonntags nichts draußen aufhängen.
Nur der hintere Teil des
großen Gartens steht der Schule zur Benutzung frei. Das Obst gehört den
Hauswirten, und wir bitten es nicht anzurühren, selbst dann nicht, wenn es auf
der Erde liegt, damit, falls von 3. Seite einmal Obst entwendet werden sollte,
die Schule sich für ihre Gäste verbürgen kann. Obst kann in guter Qualität bei
Frau Kochsiek gekauft werden.
maschschr. Original mit eigenhändigen
Unterschriften
Der Sozialminister
des Landes Nordrhein-Westfalen (22a) Düsseldorf
IV B 4/ 9210 - 54/50, den 22. August 1950
An die
Gesellschaft der Freunde
der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V.
Lieme in Lippe
Betr.:, Beihilfe
Bezug:, Ihr Schreiben vom
29.6.1950
Der mir mit vorgenanntem
Schreiben vorgelegte Verwendungsnachweis ist nicht ausreichend.
Der Nachweis über die
Verwendung der mittel hat getrennt nach persönlichen, sächlichen und
allgemeinen Ausgaben zu erfolgen.
Aus dem Verwendungsnachweis
muß hervorgehen, an wen, zu welchem Zweck, für welchen Zeitraum und ggf. in
welchen Einzelbeträgen die bewilligten Mittel verausgabt worden sind.
In diesem nachweis sind in
allen dazu geeigneten Fällen die Ausgabebelege im Original oder in beglaubigter
Abschrift beizufügen.
Ich bitte, den Nachweis des
bestimmungsmäßigen und restlosen Verbrauchs der gewährten Beihilfemittel (DM
6.000.-) zuu belegen.
Im
Auftrage:
(gez.) Dr. Landsberg
Oberregierungsrat
[Siegelstempel],
Beglaubigt:
Heimann
Verw.-Angest.
maschschr. Original mit eigenhändigen
Unterschriften/Signaturen
Das Amtsgericht, Lemgo, den
25. August 1950.
VR. 61.
Im Vereinsregister des
Amtsgerichts Lemgo ist heute bei dem unter Nr. 61 eingetragenen Vereins
„Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen für Atem-, Sprech
und Gesangs-Kunst, Lieme in Lippe, unter lfd. Nr. 4 eingetragen:
Spalte 4 (Vorstand):
1. Oberstudienrat und
Akademiedozent Dr. Wilhelm Menzel, Dortmund, Rheinland-Damm 203
2. Assessor Winfried
Freiherr Schenk zu Schweinsberg in Schweinsberg Krs. Marburg, Oberhof
3. Schulleiterin Anita
Grauding, Lieme in Lippe.
4. Fräulein Irmgard von
Harling, Lieme in Lippe.
Zur Verpflichtung Dritten
gegenüber genügt die Unterschrift zweier Mitglieder des Vorstandes.
Auf Anordnung
König[?]
Justizangestellter.
An
den Vorstand der Gesellschaft der Freunde
der Schule Schlaffhorst-Andersen für
Atem-, Sprech- und Gesangs-Kunst,
Lieme i/L.
ges. SzS. 4.5.51, A.G.
maschschr. Abschrift mit eigenhändigen
Unterschrift
29.
Sep. 1950
An die Sparkasse der Stadt
Lemgo
Betrifft: Betriebs- und
Anlagekredit für Flüchtlinge in Höhe von 16.000.- DM
Wir bitten höflichst um
Aussetzung der Rückzahlungsverpflichtungen zunächst um 12 Monate.
Begründung: Unser Betrieb
ist zwar in Ausgaben und Einnahmen ausgeglichen, erbringt aber zunächst noch
keine Überschüsse, die allein die Rückzahlung ermöglichen würden.
Irmgard von Harling.
maschschr. Original mit eigenhändigen
Unterschriften/Signaturen
maschschr. Original mit eigenhändigen
Unterschriften
Der Sozialminister
des Landes Nordrhein-Westfalen, (22a) Düsseldorf, den 7. November 1950
IV B 4/ 9120 - 54/50 -
An die
Gesellschaft der Freunde
der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V.
Lieme in Lippe
Betriff:, Beihilfe
Bezug:, Meine Schreiben vom 22.8.
und 6.10.1950
Trotz meiner beiden
vorgenannten Schreiben ist der vom Landesrechnungshof vorgeschriebene Nachweis
über die bestimmungsgemäße und restlose Verwendung der gewährten Beihilfe in
Höhe von 6.000.-- DM noch nicht erbracht worden. (Zweckbestimmung: Abdeckung
der Schuldverpflichtungen aus Bau- und Einrichtungskosten sowie
Lehrerhonoraren).
Ich bitte den genauen
Verwendungsnachweis im Sinne meines Schreibens vom 22.8.1950 nunmehr bis
spätestens zum 20.11.1950 einzureichen.
Im Auftrage
Landsberg
(Dr. Landsberg)
Oberregierungsrat
[Abschrift mit eigenhändiger Signatur]
Betrifft: Beihilfe. Bezug:
Schreiben vom 7.XI. = IV B/4 9120 54/50, 10.Nov. 1950
Wahrscheinlich hat sich
obige Nachfrage inzwischen bereits erledigt. Mitte Oktober hat der Leiter des
Kreisflüchtlingsamtes Lemgo persönlich Einsicht in die betreffenden Unterlagen
genommen und, wie beim heutigen Anruf festgestellt wurde, den Bericht am 18. Oktober
an die Regierung Detmold geschickte, sodaß wir annehmen, daß er jetzt bei Ihnen
vorliegt.
Im Auftrage:
M.B.
maschschr. Original mit eigenhändigen Unterschriften/Signaturen
Sparkasse der Stadt Lemgo
An die
Gesellschaft der Freunde
der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V.
Lieme i.L.
Liemergrund 105
Unser Zeichen: g 64/15
(21a) Lemgo, den 29. November 1950.
Betr.: Flüchtlingskredite.
Aufgrund Ihres Stundungsantrages
v. 29.9.1950 beschloss unser Vorstand, die am 30.9.50 fällig gewesene
Tilgungsrate von DM 875.‑ auszusetzen. Ob eine Aussetzung der am 31.12.50
fälligen Rate möglich ist, können wir z.Zt. noch nicht beurteilen. Wir bitten
daher, vorsorglich das erforderliche Guthaben auf Ihrem lfd. Konto bis zum
31.12. jd.Js. anzuschaffen.
Hochachtungsvoll!
Sparkasse der Stadt Lemgo
[Signatur], [Signatur]
handschr. Konzept von Hand Gräfin Bredows
2.Dez. 1950
An die
Sparkasse der Stadt Lemgo
Ihr Zeichen g / 64/15
Betr. Flüchtlingskredit.
Veranlaßt durch Ihr
Schreiben vom 29. November wiederholen wir unser Gesuch vom 29.IX. auf
Aussetzung der Rückzahlung um zunächst ein Jahr. Es ist uns leider völlig
unmöglich, die Rate vom 31.XII. 50 aufzubringen.
Hochachtungsvoll
maschschr. Durchschrift mit eigenhändiger
Signatur
23.Dez. 1950
An die
Sparkasse der Stadt Lemgo
Betrifft:, Betriebs- und
Anlagekredit für Flüchtlinge in Höhe von 16.000 DM
Wir bestätigen mit
verbindlichem Dank Ihr Schreiben vom 29. November 1950 (g 64/15) und die
Aussetzung der am 30.9.50 fällig gewesenen Tilgungsrate von DM 875.- und der
erneuern unsern Antrag auf Aussetzung auch der am 31. XII. 50 fälligen Rate.
Unsere Schule ist zwar in
Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt ausgeglichen und leistet die
Zinsen pünktlich. Sie ist aber mit Inventar und vor allem Unterrichtsmitteln
bisher so dürftig ausgestattet, daß Investitionen auf diesem Gebiet unerläßlich
waren und sind. Eine Rückzahlung ist deshalb zunächst leider noch unmöglich.
Insbesondere gegenwärtig ist die wirtschaftliche Lage der Schule durch die
saisonmäßig bedingte schwächere Besetzung in Verbindung mit den gesteigerten
Feuerungsausgaben sehr angespannt.
Mit vorzüglicher
Hochachtung!
I. v. H.
Ende Vorstandsberichte 1935
|