Historisches

Gesellschaft der Freunde (Freundeskreis)

 


 


Vorstandsberichte 1935

maschschr. Rundschreiben

Gesellschaft der Freunde                                Schriftleitung

der Schule Schlaffhorst-Andersen                   Hustedt-Jägerei b.Celle, den 15. Februar 1935.

Sehr geehrtes Mitglied!

Die erste Sitzung des im Herbst 1934 gewählten Vorstandes fand am 8. Januar im Anschluß an den Hassitzer Kurs statt und zwar in der Wohnung des ersten Vorsitzenden, Herrn Hochschuldozenten Menzel, Hirschberg, Hermann Göringstr. 102. Der Vorstand war vollzählig versammelt.

--------------------

Seit längerer Zeit besteht der Wunsch nach Wiederholung einer Tagung, wie sie zuletzt 1928 in Celle stattfand und auf der den Mitgliedern der Gesellschaft und sonstigen interessierten Personen durch Vorträge, Vorführungen und gemeinsame Arbeit Gelegenheit geboten wurde, die persönliche Verbindung mit der Sache und untereinander zu festigen. Wir kamen überein, Fräulein Schlaffhorst und Fräulein Andersen die Abhaltung einer solchen Tagung in Hustedt für das laufende Jahr vorzuschlagen. Unser ursprünglicher Plan, diese Tagung Ostern abzuhalten, ließ sich wegen der für April vorgesehenen Chorreise nicht durchführen. Nun erscheint uns der Beginn oder Schluss der Sommerferien am geeignetsten, und wir bitten Sie um Rückäußerung, welche Zeit Ihnen persönlich am besten passen würde.

Weiterer Gegenstand der Beratung war die Aufstellung des Haushaltsplanes für das laufende Jahr. Da es sich hierbei um Fragen von Grundsätzlicher Bedeutung handelt, so unterbreiten wir Ihnen nachstehend ‑ mit der Bitte um vertrauliche Behandlung ‑ das Ergebnis dieser Besprechung und bitten Sie, uns ihre Ratschläge und Änderungswünsche möglichst bald zu übermitteln.

Durch die langjährigen, getreulich und überwiegend pünktlich gezahlten Beiträge unserer Mitglieder und die sparsame und gewissenhafte Kassenverwaltung ist es gelungen, ein Kapital von fast 4000.-- zusammenzubringen. So können wir endlich an die Durchführung des seit Gründung der Gesellschaft bestehenden Planes gehen, die Ausbildung besonders begabter aber ungenügend bemittelter Schüler durch Bereitstellung von Mitteln zu ermöglichen. In Anlehnung an das von der Deutschen Studentenschaft langjährig erprobte Verfahren soll diese Ausbildungshilfe nicht als Stipendium, sondern als Darlehen gegeben werden. Einerseits behält der Empfänger durch die Aussicht auf künftige Rückzahlung das Gefühl innerer Freiheit; andererseits aber schaffen wir durch den späteren Rückfluß der Gelder allmählich einen festen Grundstock, der auch für die Zukunft die Fortdauer der Ausbildungsbeihilfen gewährleistet.

Eine gewisse Schwierigkeit in der Bemessung der erforderlichen Darlehenshöhe liegt darin, dass die Kosten einer Ausbildung im Voraus nur annähernd berechnet werden können. Denn die durch nichts in ein starres System eingezwängte Ausbildung erfordert ja nach Befähigung und Wachstumsmöglichkeit des einzelnen Schülers bald einen längeren, bald kürzeren Zeitraum.

In der Regel wird aber ein hinreichend befähigter und eifriger Schüler mit einer zweijährigen Lehrzeit, der ein Assistentenjahr folgt, die Lehrberechtigung erwerben können, wobei allerdings diese Ausbildungszeit nicht in einem Zusammenhang, sondern in zeitlichen Abständen erfolgen muß.

Die Honorarkosten betragen monatlich 120.-- RM, erfordern also im Jahr unter Abrechnung von zwei Ferienmonaten                                                                1.200.-- RM

Wir haben die Hoffnung, dass die grundsätzlich 5 RM betragenden Tageskosten für Unterkunft und Verpflegung für Schüler, denen die Ausbildung überwiegend durch Mittel der Gesellschaft ermöglicht wird, auf 3 RM pro Tag ermäßigt werden können.

Diese Kosten betragen dann im Jahr, ebenfalls unter Abrechnung von zwei Ferienmonaten
                                                                                                 900.-- RM

Dazu die Kosten für Bedienung, Licht, Heizung u.s.w. mit 50 Pfg. pro Tag 150.-- RM

Das ergäbe an jährlichen Ausbildungskosten insgesamt            2.250.-- RM
d.h. bei zweijähriger Lehrzeit wären erforderlich                      4.500.-- RM

Hierzu gewährt die Gesellschaft im Höchstfall ein Darlehn von 2.400.-- RM
zahlbar monatlich gegen Vorlage und in Höhe der Honorarrechnungen.

Die Voraussetzungen für den Abschluss des Darlehensvertrages sind:

1.)     Die Erklärung der Schulleitung, dass es sich um eine für die Ausbildung besonders geeignete Persönlichkeit handelt,

2.)     der vom Antragsteller erbrachte Nachweis, dass er diese Ausbildung unmöglich anders als durch Inanspruchnahme der Mittel der Gesellschaft bestreiten kann,

3.)     Die Stellung eines sicheren Bürgen. Den für den Darlehensvertrag und die Bürgschaft vorgesehenen Wortlaut finden Sie in den Anlagen Nr. 1 und 2.

--------------------

Der Vorstand hat beschlossen, in den Haushaltsplan 1935 drei Ausbildungsdarlehen einzusetzen. Dass die Laufzeit in diesem Jahr frühestens am 1. April beginnt, also im Höchstfall 9 Monate beträgt, sind für jedes Darlehen 900.—RM, zusammen also    2.7000.-- RM
einzusetzen

Weiter sind zu berücksichtigen die Kosten für dreimaliges Drucken und Versenden der „Mitteilungen“, die für eine Auflage von 800 Stück 200.-- RM, insgesamt also 600.-- RM
betragen.

Dann die Beihilfe für die für Anfang April vorgesehene Chorreise 500.-- RM

Unkosten der für den Sommer vorgesehenen Tagung                  200.-- RM

Laufende Bürokosten                                                                 120.-- RM

Unvorhergesehenes                                                                    680.-- RM

Summe der in den Haushaltsplan einzusetzenden Ausgaben     4.800.-- RM

Dem stehen auf der Einnahmeseite gegenüber:

         3.829,30 RM Kassenbestand am 1. Januar 1935

         2.200,-- RM Einnahmen aus laufenden Mitgliedsbeiträgen

              70,-- RM Bankzinsen.

Summe der in den Haushaltsplan einzusetzenden Einnahmen 6.099.30 RM

Es verbleibt demnach voranschlagsgemäß am Jahresschluss ein Bestand von rund        1.300.-- RM
der zur Durchführung der Ausbildungsdarlehen im Jahre 1936 erforderlich ist.

Zu allen Überlegungen, namentlich zur Fassung der Schuldurkunde, erbitten wir Ihre Stellungnahme möglichst bis zum 1. März.

Weiter finden die Mitglieder, deren Beitragszahlung noch aussteht, als Anlage Nr. 3 die Bitte der Schatzmeisterin um recht baldige Überweisung.

Vor allem aber bitten wir Sie sehr herzlich um Ihre Mitarbeit an drei Dingen:

Das Erste ist die Ausgestaltung der „Mitteilungen“.

Für 1935 sind mit Bestimmtheit vorgesehen eine März- und eine Septembernummer, vielleicht auch noch ein Juniheft.

Der Inhalt der „Mitteilungen“ soll Sie nicht nur über die Hustedter Arbeit auf dem Laufenden halten, sondern das Geschehen unserer Zeit, namentlich auf musikalischem, pädagogischem und medizinischem Gebiet, soweit es Berührungspunkte mit unserer Arbeit hat, soll darin einen Niederschlag finden.

Wir bitten Sie deshalb, alles was Ihnen begegnet, auch die Ihnen zugänglichen Zeitschriften, auf ihre Bedeutung für unsere Arbeit hin zu prüfen und einschlägige Nachrichten, Ereignisse, Artikel, Gedanken sofort an uns weiter zu geben.

Nicht alles, was Sie uns senden, wird zum Abdruck in Betracht kommen, aber nur durch Ihre eifrige Mitarbeit, durch Ihre Wachsamkeit und durch die Fülle des eingehenden Materials kann ein lebendiger, fruchtbarer Austausch entstehen.

Die zweite Bitte gilt der Werbung neuer Mitglieder für die Gesellschaft. Das Ziel einer solchen Werbung ist nicht etwa nur, die in den nächsten Jahren in zunehmendem Maße erforderlichen Summen für Ausbildungsdarlehen auf einen größeren Kreis zu verteilen, sondern der wesentliche Sinn ist, mit jedem neuen Mitglied einen Fußbreit deutscher Erde mehr aufzulockern für die Saat, die Fräulein Schlaffhorst und Fräulein Andersen seit Jahrzehnten Tag für Tag und Stunde für Stunde unermüdlich ausstreuen.

Eine Liste des gegenwärtigen Mitgliederbestandes, geordnet nach der Dauer der Zugehörigkeit zur Gesellschaft, sowie eine Karte für eine Neuwerbung finden Sie als Anlage 4. Unstimmigkeiten in den Eintrittsdaten und in den Anschriften der Liste bitten wir freundlichst durch sofortige Richtigstellung an uns zu beseitigen.

Das Dritte aber ist das Wichtigste: Wir bitten Sie, ständig Mitausschau zu halten nach wertvollen jungen Menschen, die Ihnen für die Hustedter Ausbildung und für die spätere Mitarbeit am Werke von Fräulein Schlaffhorst und Fräulein Andersen geeignet erscheinen und sie zu veranlassen, sich um Aufnahme in Hustedt für eine 4 - 6 wöchentliche Probezeit zu bewerben.

Mit den besten Grüssen und der Hoffnung auf gute Zusammenarbeit



Menzel

Gräfin Bredow

A. Grauding

Dora Idler

1. Vorsitzender Hirschberg i. Schles. Hermann Göringstr, 102

2. Vorsitzende Seefeld i./Pom.

Schriftführerin Hustedt Jägerei bei Celle

Schatzmeisterin Leipzig Nikischpl. 4




maschschr. Original

Amtsgericht Abt. 5.                                                Celle,   en 17. Juni 1939
V.R.163.

In das Vereinsregister unter Nr. 163 ist am 16. Juni 1939 eingetragen worden:

Sp.2:     Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen für Atem-, Sprech- und Gesangskunst, Hustedt bei Celle

Sp.3.     Die Satzung ist am 21. Juli 1926 errichtet.

Sp.4.     Hochschuldozent Dr. Wilhelm Menzel in Hirschberg i.Riesengeb.

Gräfin Maria Bredow in Seefeld i.Pomm.

Fräulein Anita Grauding in Hustedt-Jägerei, Kreis Celle

Fräulein Dora Idler in Leipzig

Zur Verpflichtung Dritten gegenüber genügt die Unterschrift zweier Mitglieder des Vorstandes.

Auf Anordnung:

[gez.] Walder
Jusitzangesellter

An Gesellschaft der Freunde
der Schule Schlaffhorst-Andersen
für Atem, Sprech- u. Gesangskunst, Hustedt.



Druck mit nachträglichem maschschr. Eintragsvermerk

Satzungen der Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen für Atem-, Sprech-und Gesangskunst Hustedt bei Celle

Eingetragen in das Vereinsregister Nr. 163 am 16.Juni 1939.

Auf Anordnung: [gez.] Walder Justizangestellter

[3]

§ 1 Name, Zweck, Sitz und Geschäftsjahr

Die unter dem Namen Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen für Atem-, Sprech- und Gesangskunst bestehende Vereinigung hat das Ziel, die Arbeit der Schule Schlaffhorst-Andersen, die den Menschen in seiner Gesamtheit durch Atmung und Stimme zu erziehen sucht zu fördern. Ihr Sitz ist Leipzig. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Gesellschaft soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 Mitgliedschaft

Zur Mitgliedschaft bei der Gesellschaft sind berechtigt Einzelpersonen, Behörden und Körperschaften, die die Ziele der Schule Schlaffhorst-Andersen grundsätzlich billigen und zu ihrer Förderung beitragen wollen. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist schriftliche Anmeldung erforderlich.

Ueber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, Austrittserklärung an den Vorstand mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Schluß eines Geschäftsjahres, durch Beschluß des Vorstandes wegen unterlassener Beitragszahlung trotz erfolgter Mahnung oder wegen anderer gewichtiger Gründe. Irgendwelche Ansprüche an die Gesellschaft, deren Organe oder ihr Vermögen stehen den ausgeschiedenen Mitgliedern nicht zu.

[4]

§ 3 Ehrenmitgliedschaft

Auf Beschluß der Mitgliederversammlung kann der Vorstand der Gesellschaft an Personen, die sich hervorragende Verdienste um die Schule Schlaffhorst-Andersen erworben haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen.

§ 4 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag ist alljährlich zu Beginn des Geschäftsjahres, halbjährlich oder monatlich zahlbar. Die Höhe des Jahresbeitrages wird durch Selbsteinschätzung bestimmt. Der Durchschnittsbeitrag ist monatlich 1 Mark. ‑ Förderer sind diejenigen, welche sich zu einem Mindestbeitrag von jährlich 100,‑ Mark verpflichten. Höhere Mitgliedsbeiträge und Stiftungen sind dringend erwünscht. Die Mitglieder haben gleiche Rechte und jedes eine Stimme.

§ 5 Organe

Organe der Gesellschaft sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus vier von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern. Er wählt aus seiner Mitte den ersten und zweiten Vorsitzenden, den [5] Schatzmeister und den Schriftführer. Der Vorstand leitet nach der von ihm aufgestellten Geschäftsordnung und den Anweisungen der Mitgliederversammlung die Geschäfte der Gesellschaft; beruft die Mitgliederversammlung und legt ihr Rechnung ab. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen und innen und gilt als Vorstand im Sinne des Gesetzes. Zur Verpflichtung dritten gegenüber genügt die Unterschrift zweier Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand ist berechtigt, Ausschüsse zu bilden, zu denen er weitere Personen hinzuziehen kann.

Die Amtsdauer des Vorstandes umfaßt zwei Geschäftsjahre. Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn zwei seiner Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Bei Abstimmung entscheidet Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. Schriftliche Abstimmung ist zulässig.

Alle Aemter sind Ehrenämter. Ueber die Verwendung von Mitteln der Gesellschaft im Einzelfalle bis zu 2000,‑ Mark kann der Vorstand entscheiden.

§ 7 Ordentliche Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt nach Möglichkeit innerhalb der ersten 3 Monate des Geschäftsjahres zusammen. [6]

Ihr liegen insbesondere ob:

1.  Wahl des Vorstandes.

2.  Beschlußfassung über den Geschäfts- und Rechnungsbericht des Vorstandes, sowie Erteilung der Entlastung.

3.  Beschlußfassung über Verwendung der Mittel der Gesellschaft.

4.  Wahl der Rechnungsprüfer.

5.  Beschlußfassung über Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins.

§ 8 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen vom Vorstand auf Antrag von 1/5 der Mitglieder einberufen werden.

§ 9 Einberufung und Beschlußfassung

Die Einberufung jeder Mitgliederversammlung erfolgt durch schriftliche Einladung mit Tagesordnung 14 Tage vorher, in besonders eiligen Fällen mindestens 7 Tage vorher. Anträge sollen beim Vorsitzenden bis spätestens 5 Tage vor der Versammlung eingehen. Ueber Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, kann nur verhandelt und beschlossen werden, wenn ¾ der vertretenen Stimmen sie als dringend bezeichnen.

[7]

Jedes Mitglied kann sich in einer Mitgliederversammlung auf Grund schriftlicher Vollmacht durch ein anderes Mitglied vertreten lassen.

Die Mitgliederversammlung beschließt durch einfache Mehrheit der anwesenden oder vertretenden Stimmen. Schriftliche Abstimmung über eingegangene Anträge ist zulässig. Antworten haben nur Gültigkeit, wenn sie innerhalb einer vom Vorstand bestimmten Frist eingegangen sind.

Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von ¾ der abgegebenen Stimmen.

Zur Auflösung der Gesellschaft ist eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen erforderlich. Ueber die Verwendung der bei Auflösung der Gesellschaft noch vorhandenen Mittel beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.

Ueber die Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Leiter und vom Protokollführer zu unterschreiben ist.


maschschr. Abschrift

Urkundenrolle 158/1949

Verhandelt zu Lemgo, am 23. September 1949

Vor mir, dem unterzeichneten Notar Gerhard Nacke in Lemgo, erschienen heut:

1.) Herr August Kochsiek aus Liemergrund 234

2.) Fräulein Irmgard v. Harling      ü   bevollmächtigt zur Vertretung der Gesellschaft der

                                                    ý

3.) Fräulein Anita Grauding          þ   Schule Schlaffhorst-Andersen

Die Erschienenen schlossen folgenden Vertrag:

§ 1.

Der zwischen den Eheleuten Kochsiek und der Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen bisher bestehende Vertrag vom 24.10.48 wird zum 30.9.1949 aufgehoben.

§ 2.

Der Erschienene zu 1.) vermietet vom 1.10.49 ab der Gesellschaft für den Betrieb der Schule sowie für Wohnzwecke des Personals und der Schüler folgende Gebäude und Räume:

1.) Das Haus Liemergrund 105 (Altbau) in vollem Umfang.

2.) von dem Haus Liemergrund Nr. 234 die untere Etage außer einem Küchenraum und einem Viehstall, ferner zwei Giebelzimmer, 3 Kellerräume von insgesamt 23.77 qm sowie die Mitbenutzung der Waschküche und des Waschkessels.

Die vermieteten Räume sind im Einzelnen in dem Mietfestsetzungsbescheid der Kreisverwaltung Lemgo vom 21.9.49 festgelegt.

Die Parteien sind darüber einig, dass die Diele im Haus Nr. 234 von beiden Parteien gemeinsam genutzt wird.

Die Mieterin hat das Recht, auf dem Korridor der unteren Etage des Hauses Nr. 234 eine Flurgarderobe aufzustellen, dagegen bedarf die Aufstellung weiterer Gegenstände auf dem Korridor der Genehmigung des Vermieters.

§ 3.

Der Mietzins beträgt laut Festsetzung der Preisbehörde monatlich 200,‑ DM Die Parteien sind darüber einig, dass für den Wasserverbrauch seitens der Mieterin keine besondere Gebühr entrichtet wird, weil auf der anderen Seite der Mietzins für eine Diele im Obergeschoss des Altbaus bei der Preisfestsetzung zu hoch berechnet worden ist.

§ 4.

Der Mietzins wird in der Weise bezahlt, dass die Mieterin am 1. jeden Monats im Voraus einhundert Deutsche Mark an den Vermieter auszahlt.

Fünfzig Deutsche Mark werden monatlich als Verzinsung derjenigen Forderungen von der Mieterin einbehalten, die der Mieterin für ihre Aufwendungen an den beiden Gebäuden gegenüber dem Vermieter zustehen.

Weitere fünfzig Deutsche Mark werden in der Weise verrechnet, dass die Forderung der Mieterin gegen den Vermieter für ihre Aufwendungen an dem Haus 234 sich monatlich um fünfzig Deutsche Mark verringern.

Die Parteien sind sich darüber klar, dass der derzeitige Zinsbetrag von 50.‑ DM im Laufe der Zeit immer geringer wird, sodass sich die derzeitige Amortisationsquote von 50.‑ DM im Laufe der Zeit ständig erhöht.

Der Vermieter hat das Recht, jederzeit zu verlangen, dass ihm ein noch geringerer Betrag als 100.‑ DM ausgezahlt wird, damit seine Schuld gegenüber der Mieterin hinsichtlich des Hauses 234 je nach seinem Willen schneller amortisiert wird.

§ 5.

Der Vermieter erkennt an, der Gesellschaft der Freunde für Aufwendungen der Gesellschaft an dem Altbau Liemergrund 105 DM 10.000.‑ zu schulden. Als Eigentümer des Grundbesitzes Grundbuch von Lieme Band 3 Blatt 94 beantragt und bewilligt Herr Kochsiek, dass für die Gesellschaft der Freunde der Schule auf dem vorbezeichneten Grundbesitz an nächstbereiter Stelle eine Sicherungshypothek eingetragen wird, die nach § 4 verzinst und amortisiert werden soll, und zwar vom 1. Oktober 49 an. Die Zinshöhe beträgt 4 %.

Herr Kochsiek erkennt ferner an, der Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen für Aufwendungen der Gesellschaft an dem Gebäude Liemergrund 234 5.000.‑ DM zu schulden, verzinslich mit 4 % ab 1.10.49.

Herr Kochsiek beantragt als Eigentümer des Grundbesitzes Grundbuch von Lieme Band 3 Bl. 94, dass für die Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst Andersen e.V. mit dem Sitz in Liemergrund auf dem vorbezeichneten Grundbesitz mit gleichem Range eine Sicherheitshypothek eingetragen wird, die nach § 4 dieses Vertrages verzinst und amortisiert wird. im Übrigen wird auf § 9Bezug genommen.

§ 6.

Der Mieterin ist gestattet, auf dem Gelände des Vermieters Schwingübungen abzuhalten, Liegestühle aufzustellen und Spaziergänge zu machen. Über das Gelände im Einzelnen einigen sich die Parteien.

Die Parteien einigen sich auch jeweils darüber, dass die Gesellschaft ohne besonderen Mietzins ein Stück Land zu gärtnerischen Zwecken in Größe von ca. einer Scheffelsaat erhält, wogegen der Vermieter die Abfälle der Schule zu Fütterungszwecken erhält.

§ 7.

An dem Altbau Nr. 105 müssen für den kommenden Winter noch Klempner- und Dachdeckerarbeiten vorgenommen werden, die der Vermieter auf seine Rechnung noch rechtzeitig ausführen lässt.

Schönheitsreparaturen, die durch Verschulden der Mieterin veranlasst werden, trägt die Mieterin. Alle anderen Reparaturen trägt der Vermieter.

Diejenigen Aufwendungen für ein Spülbecken und Wasserleitung, die durch die jetzt eintretende getrennte Küchenführung notwendig werden, trägt die Mieterin.

§ 8.

Die Obsternte des Jahres 1949 wird in Abwicklung des bisherigen Vertrages geteilt und zwar sowohl die Einnahmen aus Obstverkauf, wie auch das restliche Obst in Natur.

§ 9.

Das Mietverhältnis wird auf 10 Jahre, also bis zum 1. Oktober 59 geschlossen, kann aber von der Mieterin mit halbjährlicher Kündigung jeweils zum 1.4. oder 1.10. jeden Jahres gekündigt werden.

Falls das Mietverhältnis vorzeitig auf Veranlassung der Mieterin gelöst wird, verfällt die Forderung der Mieterin in Höhe von 5.000.‑ DM hinsichtlich des Hauses Nr. 234, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht amortisiert ist. Nicht dagegen verfällt die Forderung der Mieterin hinsichtlich der Forderungen für den Altbau.

Sollte das Mietverhältnis auf Veranlassung des Vermieters vorzeitig gelöst werden, hat der Vermieter denjenigen Betrag seiner Schuld für Aufwendungen der Mieterin an dem Gebäude Nr. 234 auszuzahlen, der bis dahin noch nicht amortisiert ist.

Wenn das Mietverhältnis über den 1.10.59 hinaus fortgesetzt wird, wird alsdann auch die Schuld des Vermieters hinsichtlich der Aufwendungen der Mieterin an dem Altbau im Wege der Verrechnung, die dann im Einzelnen noch zu vereinbaren ist, amortisiert, soweit diese Schuld nicht schon am 1.10.59 teilweise amortisiert ist.

§ 10.

Die Kosten dieser Verhandlung tragen die Parteien je zur Hälfte, ebenso die noch entstehenden Gerichtskosten.

Wert = 15.000.‑ DM

Die vorstehende Verhandlung ist den Erschienenen vorgelesen, von diesen genehmigt und eigenhändig wie folgt unterschrieben:

gez. August Kochsiek   gez. Irmgard v. Harling.   gez. Anita Grauding.

gez. Wolfgang Klasing,   gez. Gerhard Nacke, Notar.




maschschr. Durchschlag

                                                                                                  9.XII.49

An das Finanzamt in Lemgo

Auf Grund der mündlichen Vereinbarung werden zunächst DM 150.‑ auf die restliche Umsatzsteuerschuld gezahlt. Die restlichen Beträge folgen am 1. und 20. Januar 1950, sofern nicht der Erlaß, auf den wir seitens der Regierung verwiesen wurden, der uns aber noch nicht vorliegt, ein anderes Ergebnis bringt.




maschschr. Durchschlag mit eigenhändiger Unterschrift

Gesellschaft der Freunde               Lieme in Lippe, den 1.Februar 50
der Schule Schlaffhorst Andersen e.V.

An das Finanzamt in Lemgo
zu Händen von Herrn Regierungsrat Kiefer

Betrifft: Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer.

Hiermit stellen wir den Antrag, die Schule Schlaffhorst-Andersen, Haupthaus Lieme, von der Umsatzsteuer bis auf Weiteres zu befreien.

Die Schule arbeitet nach gemeinnützigen Geschichtspunkten und zwar hauptsächlich auf dem Gebiet der Lehrerfortbildung. Ihre fachlichen Leistungen sind anerkannt, und sie wird von Regierung und Ministerium unterstützt. Trotzdem ist in Folge der allgemeinen Geldknappheit ihre wirtschaftliche Lage sehr schwierig, so daß die Lehrkräfte weitgehend auf ihr Honorar verzichten, um die Schule aufrechtzuerhalten.

Die Schule kommt aus dem deutschen Osten und hat bei der Vertreibung Kapital und Inventar verloren.

Wir bitten deshalb um Erlaß der Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen, zumindest für die wirtschaftlich besonders schwierigen Anfangsjahre.

Für den Vorstand der Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen:

Irmgard von Harling.




maschschr. Original mit eigenhändigen Unterschriftenl

Lehrervereinigung der Schule                            Rotenburg/Fulda, den 2. Febr.50
Schlaffhorst-Andersen

An den Vorstand der Gesellschaft der Freunde
z.Hd. der Schriftführerin Fräulein Anita Grauding

Die in unserem Schreiben vom 19. Oktober 1949 erhobene Forderung auf
Trennung zwischen dem Vermögen der Gesellschaft der Freunde und dem der
Hauptschule in Lieme sowie der Neuwahl des im April 1949 gewählten Vorstandes ist von allen Seiten gründlich erwogen und beraten worden.

Auf Grund des Schreibens von Frau Leutiger vom 31. Januar 1950 hat sich herausgestellt, dass eine Trennung zwischen dem Liemer Haus und der Gesellschaft der Freunde zu schwerwiegenden Folgen führen kann. Die Lehrervertretung wünscht weder den Existenzkampf der Liemer Schule zu erschweren, noch möchte sie die dort beschäftigten verantwortlichen Lehrkräfte wirtschaftlichen Gefahren aussetzen, deren Tragweite nicht zu übersehen ist.

Die Lehrervertretung hält zwar grundsätzlich an dem Idealziel fest, dass die Gesellschaft der Freunde nicht nur eine Schule, sondern alle Schulen fördern solle, welche im Sinne von Fräulein Schlaffhorst und Fräulein Andersen arbeiten. Die Verwirklichung dieses Ideals ist aber im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.

Aus diesem Grunde zieht die Vertretung der Lehrervereinigung die in ihrem Schreiben vom 19. Oktober 1949 gemachten Vorschläge zurück.

Die Vertretung:

Rotenburg/ Fulda
Anka Schulze

Lieme, Lippe
Irmg. von Harling

Rülfenrod
Frhr. Schenck z.S.

Göttingen
Hanna Siem

Wuppertal
Waltraut Seyd

Eutin
Hedwig Andersen.




maschschr. Original mit eigenhändiger Unterschrift

Finanzamt Lemgo                                       Lemgo, 14. Februar 1950
StNr. 66/3

An die
Schule Schlaffhorst Andersen
Lieme i/L.

Betr.:  Befreiung von der Zahlung der Umsatzsteuer
Bezug: Ihr Schreiben vom 1.2.1950; hier eingegangen 6.2.50

Das Finanzamt erkennt das gemeinnützige Ziel Ihrer Schule an. Es wird daher sehr bedauert, Ihnen eine Auskunft geben zu müssen. die Ihren Wünschen nicht entspricht.

Das Umsatzsteuergesetz nimmt grundsätzlich auf die Gemeinnützigkeit der verfolgten Ziele keine Rücksicht. Ausnahmeregelungen sind nur für ganz bestimmte Einrichtungen durch besondere Verwaltungsanweisungen getroffen worden. Für die staatlichen anerkannten Privatschulen hat der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen durch Erlaß vom 28.12.1949 eine Befreiung von der Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen angeordnet, wenn die folgenden Voraussetzungen ausnahmslos erfüllt sind:

1.)     Die Schulen müssen staatlich anerkannt sein;

2.)     die Schulen müssen der staatlichen Aufsicht unterliegen;

3.)     die Schulen müssen ihre Betriebe nur mit Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln, aus Stiftungen, aus staatlich genehmigten Sammlungen oder aus Mitteln von Fachverbänden aufrecht erhalten können;

4.)     die Zuschüsse müssen 25 v.H. der Gesamtausgaben für Schul- und Erziehungszwecke übersteigen.

Eine Befreiung von der Umsatzsteuer würde aber in Ihrem Falle ‑ selbst wenn  Sie dem Finanzamt durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachweisen könnten, daß vorstehende Voraussetzungen erfüllt sind ‑ nicht ausgesprochen werden können, weil sich die Befreiung nach den Bestimmungen des Erlasses beschränken soll auf die Schulen für die heranwachsende Jugend, die in ihrem Lehrplan und Aufbau den befreiten staatlichen Anstalten entsprechen. Diese Voraussetzung dürfte aber nach Ansicht des Finanzamts bei der besonderen Art Ihres Schulbetriebs nicht erfüllt sein.

Das Finanzamt bedauert daher, Ihrem Antrag nicht entsprechen zu können und bittet, für eine pünktliche Überweisung der fälligen Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Sorge zu tragen.

Kiefer
(Dr.Kiefer)
Regierungsrat



maschschr. Durchschlag

Gesellschaft der Freunde                                    Lieme in Lippe, den 16.3.50
der Schule Schlaffhorst Andersen e.V.
StNr. 66/3

An das Finanzamt Lemgo
zu Händen von Herrn Regierungsrat Kiefer

Betr.:  Befreiung von der Umsatzsteuer
Bezug: Ihr Schreiben vom 14. Februar 1950

Auf Ihr freundliches Schreiben tragen wir hiermit folgende Gegenvorstellungen vor und bitten aufgrund der vorgebrachten Tatsachen Ihre Entscheidung nochmals zu überprüfen:

1.)     Durch Erlaß vom 15. Februar 1949 hat der Regierungspräsident Detmold der Gesellschaft der Freunde die Erlaubnis erteilt, die Schule in Lieme zu betreiben.

2.)     Der Regierungspräsident hat sich dabei vorbehalten, daß die Lehr- und Stundenpläne ohne seine Genehmigung nicht geändert werden dürfen, sowie daß alle Veränderungen im Lehrkörper ebenfalls seiner Genehmigung bedürfen. Die Schule hat ferner alljährlich einen Bericht an den Regierungspräsidenten einzureichen.

3.)     In dem am 31. März 1950 ablaufenden ersten Geschäftsjahr sind der Schule für Bau und Einrichtung Zuschüsse des Kultusministeriums und des Sozialministeriums in Höhe von insgesamt 39ooo.‑ DM gewährt worden.

4.)     Diese Summe beträgt mehr als 40% des Gesamtetats.

Ausserdem weist der Vorstand darauf hin, daß der Schulbetrieb in steigendem Maße die heranwachsende Jugend erfaßt. Mehr als die Hälfte der Unterrichtsstunden wurden im vergangenen Jahr an Jugendliche erteilt, denn gerade diese arbeiten als Semesterschüler in der Regel mehrere Monate hindurch an der Schule, so daß ihr Schulbesuch dem Besuch einer staatlichen Anstalt entsprach. Die vorwiegend von Erwachsenen besuchten Ferienkurse sind in erster Linie auf die Lehrerfortbildung abgestimmt. Einige Schulverwaltungen unterstützen diese Kurse bereits durch Empfehlung und Zuschüsse an ihre Lehrer.

Der Vorstand ist daher überzeugt, dass die Schule Schlaffhorst-Andersen in Lieme sinngemäß die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Umsatzsteuer erfüllt.

Für der Vorstand der Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen

gez. Irmgard v. Harling.



maschschr. Original mit eigenhändiger Unterschrift

Lieme, den 16.März 1950.

An den Vorstand der Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen

Ende August 1949 zwang mein Gesundheitszustand mich, die Geschäftsführung des Vorstandes der Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen an Fräulein Irmgard v. Harling abzugeben.

 

Um zu Beginn des neuen Geschäftsjahres auch nach Außen hin klare Verhältnisse zu schaffen, lege ich hiermit mein Amt im Vorstand der Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen mit Wirkung vom 31.März 1950 nieder.

Ich erkenne an, daß ich mit den bisherigen Vorstandsmitgliedern der nächsten Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Zeit der seit der Neubegründung der Gesellschaft im August 1948, insbesondere über das abgelaufene Geschäftsjahr zu erstatten habe.

Maria Gräfin Bredow.




maschschr. Original mit eigenhändiger Unterschrift

Finanzamt Lemgo                                                        Lemgo, 22. März 1950
StNr. 66/3

An die
Schule Schlaffhorst Andersen
Lieme i/L.

Betr.:  Befreiung von der Zahlung der Umsatzsteuer
Bezug: Ihr Schreiben vom 16.3.50; hier eingegangen am 20.3.50

Nach dem Erlaß des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. Dezember 1949 soll die Befreiung von der Umsatzsteuer auf die Schulen für die heranwachsende Jugend beschränkt werden, die in ihrem Aufbau und Lehrplan den befreiten staatlichen Anstalten entsprechen. Aus den Statuten Ihrer Schule geht hervor, daß das Mindestalter der Schüler 16 Jahre beträgt.

Es wird um Zusendung einer Aufstellung gebeten, aus der hervorgeht, wie sich die Anzahl der jugendlichen Teilnehmer altersmäßig zusammensetzt. Zweckmäßig ist die Angabe der Anzahl der Teilnehmer von 16-20 und von über 20 Jahren. Um die Übersendung der Aufstellung bis zum 5.4.50 wird gebeten.

gez. Dr. Kiefer
Regierungsrat

Beglaubigt:

Brauer
(Brauer)
Obersteuerinspektor



maschschr. Durchschlag

Lieme, den 24.III.50.

Liebes Fräulein Bostedt!

Freiherr v. Schenk bat mich bei seiner Abreise, Sie nochmals über die Vorstandsangelegenheiten zu unterrichten, da in der kurzen Besprechung vielleicht nicht alles zur Sprache kam: Nachdem die Lehrervereinigung ihren Wunsch auf Trennung von Gesellschaft und Liemer Haupthaus hat fallen lassen, besteht für eine sofortige Neuwahl kein Grund. Frhr. von Schenk hat sich deshalb entschlossen, auf Grund seiner Ostern erfolgten Wahl in den Vorstand einzutreten. Nach Ihrer und Frau v. Dobrogoiskis Ablehnung ist er der nächste Kandidat. Ich war Ende August vorigen Jahres kräftemäßig ziemlich am Ende, hatte die Vorstandsgeschäfte an Fräulein v. Harling abgegeben und lege sie zum 31.II. auch formell nieder. In einem demnächst kommenden Rundschreiben wird die Sachlage den Mitgliedern bekannt gegeben und die erforderliche Nachwahl beantragt, gleichzeitig Fräulein v. Harling dafür vorgeschlagen. Der Eintritt von Frhr. v. Schenk scheint eine gute Lösung, da er ein erfahrener Jurist ist, großes Interesse an der Arbeit hat und, zumindest gegenwärtig, über genügend freie Zeit verfügt.




maschschr. Durchschlag

Mitgliederliste Stand 1. April 1950                                                Jahresbeitrag

v. Arnim, Frau Irma, geb. v.d. Marwitz, Köln Rodenkirchen, Hauptstr.1        12.‑

Angenete, Herr Walther und Frau, Herford i.W., Lockhausenstr. 46               60,‑

Angenete, Frl. Christa, Herford i.W., Lockhausenstr. 46                                  6.‑

Aubel, Frau Marianne, Bad Boll über Göppingen Württemberg                     12.‑

Ballhorn, Frl. Wally, Dedesdorf über Bremerhaven                                        12.‑

Baumgarten, Frl. Erika, Brake, Krs. Bielefeld Nr. 482                                    36.‑

Baumgarten, Frl. Lieselotte, Menden Sauerland, Jugendherberge                   60,‑

Bering, Frl. Sabine, Elmau Post Klais Obb., Müllerhaus                                24.‑

Bettinghausen, Frl. Elsbeth, Lehrerin, Duisburg, Eichenhof 6                       12.‑

Beumer, Frau Wera, Göttingen, Calsowstr. 48                                                  ‑‑

Bienko, Frl. Herta, Gartenmeisterin, Brakel Krs. Höxter, Bahnhofstr. 10        12.‑

Bostedt, Frl. Mintja, Leiterin des Jugendamtes, Bremen, Schulstr. 11            12,‑

Bötticher, Frau Elisabeth, Hamburg 13, Mittelweg 118                             Spende

Bredow, Gräfin Maria, Lieme in Lippe                                                          12.‑

Briegleb, Fr. Dr., Hannover, Hohenzollernstr. 19                                           60.‑

Brinkmann, Frl. Anneliese, Goslar, Tappenstr. 5                                             6.‑

Bruckner, Frl. Anna, Lieme in Lippe                                                            12.‑

Brügelmann, Frl. Hedwig, Herford, Karlstr. 40                                            24.00

Bulgrin, Frau Erna, Werdau/Sa., Schützenstr. 31                                             ‑‑‑

Behr, Frl. Ruth, Herbrechtingen bei Heidenheim, Klosterhof 2                      12.‑

Buck, Frl. Maria, Hahnenklee/Harz                                                               12.‑

Blume, Frl. Annie, Hamburg 39, Sierichstr. 110                                       Spende

Cramer, Carlo, Leer/Ostfriesland, Ostmeedlandweg 13                                   24.‑

v.d. Decken, Frl. Irmgard, Oberhof/Th, Immergrün                                           ‑‑

Dörr, Herr Helmut, Heidelberg, Gaisbergstr. 51                                             10.‑

Draudt, Frau Irma, Gunzesried/Sonthofen i. Allgäu, Haus Nr. 34                   12.‑

Eberle, Frl. Martha, Stuttgart W, Hasenbergsteige 6                                      12.‑

v. Eckbrecht-Dürkheim, Gräfin Renate, Hannover, Podbielskiallee 17            12.‑

Engelmann, Frl. Elisabeth, Marburg/Lahn, Schückingstr. 5                           18.‑

Enkemann, Fritz, Hauptlehrer, Amshausen, Post Steinhagen i.W.            Spende

Erdmann, Otto, Studienrat a.D., Landschulheim Burg Nordeck üb. Gießen Spende

Fette, Frl. Anna-Maria, Hamburg-Niestetten, Mittelstr. 15                       Spende

Fichtner, Frau Annaluise, Brinkum bei Bremen, zu den Dalmen 467             12.‑

Finger, Herr Heinrich, Fronhausen/Lahn, Krs. Mmarburg                              24.‑

Franz, Frl. Toni, Geising Hauptsr. 203                                                          12.‑

Fritsche, Frl. Gabriele, Lüneburg, Klostergang 7                                               ‑‑

Fink, Frau Lotte, Dudweiler, Bahnhofstr. 11                                            Spende

Gagelmann, Frau Dore, Hamburg Lockstedt II, König Heinrichweg 44              ‑‑

Goebel, Fr. Elisabeth, Wuppertal Elberfeld, Am Neuen Hessen 4                   24.‑

Götz, Bernhard, Pfarrer und Frau, Oberweimar/Hessen                                  12.‑

Grauding, Frl. Anita, Lieme/Lippe                                                                12.‑

Griesing, Frau Hildegard, Mühlheim/Ruhr, Ruhrstr. 52                                 12.‑

Grote, Frl. Sophie, Bremen, Rutenstr. 2                                                        12.‑

Grünhagen, Herbert, Stadtoldendorf, Weststr. 13                                              

Graf, Frl. Lieselotte, Lehrerin, Ibbenbühren, Klosterstr. 3                              60.‑

Glüer, Margret, Dankersen bei Minden                                                         12.‑

Grunwald, Frl. Elisabeth, Uelzen, Alewinstr. 26b                                          12.‑

Haberland, Frl. Christel, Himmelsthür bei Hildesheim                                   12.‑

Hager, Frl. Annemarie, Leipzig W 31, Rochlitzstr. 78                               Spende

Halbach, Frl. Anneliese, Musiklehrerin, Remscheid-Lüttringhausen, Mittel-Garnhagen 5        24.‑

Hammacher, Frl. Helene, Essen, Hofringstr. 4                                               24.‑

v.Harling, Frl. Irmgard, Lieme in Lippe                                                         12.‑

Hartmann, Frl. Elisabeth, Lehrerin, Börninghausen über Lübbeke W             20.‑

Helms, Frl. Dorothea, Lemgo, Herforderstr. 6                                                 6.‑

Hemletzky, Frl. Trude, Musiklehrerin, Krefeld, Ürdingerstr. 313                    12.‑

Höhndorf, Frl. Meta, Göttingen, Hoher Weg 8                                                6.‑

Hömberg, Wilhelm, Bamenohl über Finnentrup W                                       12.‑

Hobohm, Frau Dr. Freya, Studienrätin, Duisburg-Hamborn, Kaiser Friedrichstr. 106    120.‑

v.d. Heyden, Frl. Beate, Wuppertal-Elberfeld, Siegfriedstr. 48                        36.‑

Ibels, Frau Christine, Werdau Sa, Schützenstr. 21                                             ‑‑

Ischebeck, Frau Cläre, Scheidt-Saar, Kaiserstr. 236                                   Spende

Jensch, Frl. Ingeborg, Dolmetscherin, Unna, Massestr. 52                             12.‑

Kikillus, Frl. Hilde, Lehrerin, Bollwerk über Hagen i.W.                             24.00

Klinzing, Frl. Sophie, Fürsogerin, Bad Salzuflen, Riestestr. 22                       12.‑

Kreitz, Irmgard, München-Gladbach, Rheindahlen, Gut Eichhof                     6.‑

Krenzler, Frau Irmgard, Wuppertal-Elberfeld, Am Neuen Hessen 4                24.‑

Kromphardt, Dr. Siegfried, Studienrat i.R., Kiel-Wik, Tondenerstr. 15           12.‑

Kahrstedt, Fr. Prof. Dr., Göttingen, Hainholzweg 32                                     24.‑

Löns, Frau Heloise, geb. Huchzermeyer, Herford, Sachsenstr. 2a                       ‑‑

Lorenz, Heinz, Musikleiter, Unna i.W. Kirchplatz 4                                      12.‑

v. Lüpke, Herr und Frau Dr., Göttingen, Gosslerstr.                                          ‑‑

Latzel, Frl. Gertrud, München 9, Manghallstr. 7                                      Spende

Malmberg, Frau Tekla, Schulleiterin, Schliersee Obb., Schließfach 31            36.‑

Marbach, Frl. Irmgard, Masseurin, Mühlheim/Ruhr, Oberstr. 44                    12.‑

Marwedel, Günter, Hamburg Blankenese, Caprivistr. 13, stud. phil                   ‑‑

Menzel, Dr. Wilhelm, Oberstudienrat, Dortmund, Rheinlanddamm 203         36.‑

Merckens, Frl. Martha-Luise, Bonn, Beethovenstr. 32                                   12.‑

Meyer, Frl. Anne-Lise, Gifhorn, Braunschweigerstr. 76                                 24.‑

Meyer zu Schwabedissen, Dr. iur, Bielefeld, Stieghorsterstr. 70                  1200.‑

Möller, Frl. Antja, St. Peter Nordsee, Haus Zuflucht                                     12.‑

Mueller-Leutert, Frau Elsbeth, Giessen, Marburgerstr. 35                              12.‑

Müller, Frau Ingrid, Giessen, Marburgerstr. 25                                              12.‑

Müller, Frau Mill, Hofgeismar/Hessen, Kabemühlenweg 1                             12.‑

Meyer, Frl. Magdalene, Lüneburg, Schanzenweg 12 b                                   36.‑

Manthei, Frl. Rosemarie, Sülbeck über Northeim, Nr. 32                                 6.‑

Neuß, Hermann, Lehrer, Beckum Bez. Münster, Soestkamp 6                       12.‑

Noack, Frau Dr. Elisabeth, Kiel, Forstweg 81                                                12.‑

Offele, Hans Wolfgang, Wanne Eickel, Verbindungsstr. 6                               6.‑

Petersen, Frau Prof., Regierungsdirektorin, Hannover, Hohenzollernstr. 51 Spende

Priebe, Frl. Irma, Hamburg-Othmarschen, Rosenweg 5                                     ‑‑

v. Rechenberg, Fr. Charlotte, Bad Soden-Allendorf, Rothestein                         ‑‑

Rohwer, Frl. Eva, Neumünster, Gartenstr. 38                                                12.‑

Roloff, Frl. Marie, Eutin-Schönborn                                                             12.‑

Rösener, Rudolf, Röcke Nr. 60 über Bückeburg                                               6.‑

Rinke, Carl, Braunschweig, Lampestr. 10                                                      12.‑

Salzmann, Hans-Heinrich, stud. theol., Bleckmar über Bergen, Kr. Celle          ‑‑

Selbmann-Schlaffhorst, Frau Marie, Rotenburg/Fulda, Untertor 14                36.‑

Seyd, Frl. Waltraut, Wuppertal-Elberfeld, Am Neuen Hessen 4                      24.‑

Siem, Frl. Hanna, Göttingen, Hoher Weg 8                                                      ‑‑

Simons, Fr. Henny, Dozentin, Flensburg, Liliencronweg 13                          36.‑

Spelsberg, Frl. Lotte, Lüdenscheid, Sauerfelderstr. 26                                    24.‑

Soffner, G.A., Assessor, Lage/Lippe, Gerichtsstr. 16                                      12.‑

Solms-Lich, Prinzessin Friederike, Lich Oberhessen                                      36.‑

Sanne, Frl. Annemarie, Bevensen Krs. Uelzen, Möllerstr. 24                           6.‑

Schwaegermann, Gerhard, cand. theol., Kloster Loccum Hannover                   ‑‑

Schulze, Frau Anka, Rotenburg a.d.Fulda, Untertor 4                                     6.‑

Schröter-Hoppe, Frau Lore, Köln Marienburg, Mehlemerstr. 8                          ‑‑

Schönfeld, Frl. Helene, Herford, auf der Freiheit 18                                       12.‑

Schmitz, Frl. Magdale, Oberhausen Rheinld., Falkensteinstr. 160                  24.‑

Schmidt, Dietrich, cand. theol., Hamburg, Winterhuderweg 134               Spende

Scheib, Frl. Martha, Wuppertal Barmen, Schwarzbach 58                              12.‑

Schenk zu Schweinsberg, Freiherr. Assessor Winfried, Schweinsberg, Kr. Marburg (Oberhof)  6.‑

Stoessel, Frl. Otti, Jugendleiterin, Saarbrücken 6, Weinbergweg 23                   ‑‑

Stephani, Prof. Dr. Hermann, Marburg/Lahn, Rotenberg 10                           10.‑

Stemper, Frl. M.E., Lehrerinn, Widdershausen/Werra                               Spende

Teßmer, Frl. Christine. Lehrerin, Brunsen über Kreiensen/Harz                     24.‑

Trüper, Frl. Else, Großhansdorf über Ahrensburg/Holstein                             24.‑

Trüper, Dr. Helmut, Jena, Sophienhöhe                                                           ‑‑

Umbeck, Fr Hella, Godesberg, Siebengebirgstr. 9                                           24.‑

Ubenauf, Herr Dr. med. K., Bielefeld, Obernstr. 57                                       12.‑

Vossler, Frau Elisabeth geb. Prinzessin Solms-Lich, Frankfurt/M, Grünbergweg 143    18.‑

Wagner, Frl. Bertel, Lehrerin, Schafbrücke/Saar, Stahlhammer 7                       

Weber, Frl. Hanna, Bremerhaven Sp., Blumenauerweg 65                             24.‑

Wehrmann, Frl. Käthe, Stuttgart O, Pischkestr. 19                                        24.‑

Wendik, Fr., Lilli, Braunlage/Harz, Herz.Joh.Albrechtstr. 41                           6.‑

Wendik, Frl., Margarete, Schulhaus Rietheim Kr. Münsingen Württemberg  12.‑

Werner, Frl. Dorle, Coburg, Bahnhofstr. 20/I                                                12.‑

Weynert, Frl. Erika, Frankfurt/Main, Humboldstr. 68/I                                     ‑‑

Wiedmann, Ilse Frl., Lehrerin, Einzisweiler bei Lindau (Bo)                          12.‑

Wilmanns, Dr. Gustav, Schönberg b. Kronberg i. Ts.                                    12.‑

Wilmanns, Frl. Irmel, Geigerin und Stimmbildnerin, Celle, Mühlenstr. 25     12.‑

v. Wolf, Frl. Ilda, Arosa, Sursendas                                                                  ‑‑

Ziegler, Frl. Irma, Schafbrücke/Saar, Stahlhammer 7                                        ‑‑

Zipf-Jennewein, Frau Lotte, Dudweiler/Saar, Saarbrückenerstr. 279                   ‑‑

Gesellschaft der Freunde
der Schule Schlaffhorst-Andersen, e.V.



maschschr. Durchschlag

Gesellschaft der Freunde
der Schule Schlaffhorst Andersen e.V.       Lieme in Lippe, den 5.IV.50
StNr. 66/3

An das Finanzamt Lemgo

Betr.:  Befreiung von der Umsatzsteuer
Bezug: Ihr Schreiben vom 22. März 1950

Die zwölf jüngeren Semesterschüler des vergangenen Jahres setzten sich altersmäßig folgendermaßen zusammen:

2      Schüler  von  19  Jahren
1                         20     
1                         21     
1                         22     
2                         23     
1                         24     
1                         25     
2                         26     
2                         27     

Für den Vorstand der Gesellschaft:



maschschr. Original mit eigenhändiger Unterschrift

Finanzamt Lemgo                                                 Lemgo, 17. April 1950
StNr. 66/3

An die
Schule Schlaffhorst Andersen
Lieme i/L.

Betr.:  Befreiung von der Zahlung der Umsatzsteuer
Bezug: Ihr Schreiben vom 16.3. und 5.4.1950

Aus der von Ihnen vorgelegten Aufstellung über die altersmäßige Zusammensetzung der jüngeren Semesterschüler geht hervor, daß die überwiegende Mehrzahl der Studierenden das 20. Lebensjahr vollendet hat. Das Finanzamt sieht daher die Voraussetzung des Erlasses des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.12.1949 ‑ daß nämlich die Befreiung von der Umsatzsteuer auf die Schulen für die heranwachsende Jugend beschränkt werden soll, die in ihrem Aufbau und Lehrplan den befreiten staatlichen Anstalten entsprechen ‑ als nicht erfüllt an. Da das Finanzamt bei seiner Entscheidung an die strengen Anweisungen des bezeichneten Erlasses gebunden ist, bedauert es, Ihrem Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer nicht entsprechen zu können.

Kiefer
(Dr. Kiefer)
Regierungsrat


maschschr. Durchschlag

Lieme, den 15.Mai 1950.

Herrn August Kochsiek
Liemergrund 234

Sehr geehrter Herr Kochsiek!

Leider ist es uns nicht möglich, Ihren Entwurf einer Hausordnung unverändert anzunehmen, und zwar hindert uns daran Folgendes:

1.) Der Inhalt Ihres Entwurfes richtet sich zum Teil an die Schulleitung, zum Teil an die Schüler. So hat, um ein Beispiel zu nennen, die Regelung der Kellerreinigung für die Schüler kein Interesse und hindert sie, das sie Angehende aufzunehmen.

2.) Ihr Entwurf verkürzt unseres Erachtens zum Teil die Rechte des Mieters zu sehr.

3.) Andrerseits fehlt manches, was unsererseits den Schülern mitzuteilen von Wichtigkeit ist.

Wir halten es deshalb für besser, die Hausordnung zu teilen in diejenigen Bestimmungen, die nur das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter und diejenigen, die auch oder nur die Schüler angehen, und wir bitten Sie und Ihre Frau morgen Dienstag 20 Uhr zu einer Rücksprache ins Eßzimmer. Wir haben Rechtsanwalt Klasing gebeten, ebenfalls morgen Abend zu kommen, da es sich zum Teil um einen Zusatz zum Mietvertrag vom 23. September handelt, und damit textliche Unklarheiten möglichst vermieden werden.

Wenn Sie auch Ihrerseits einen Berater hinzuziehen wollen, so steht dem selbstverständlich nichts im Wege.

Mit höflichem Gruß!



maschschr. Durchschlag

Gesellschaft der Freunde der                                   Lieme, den 15.Mai 1950.
Schule Schlaffhorst-Andersen e.V.

Herrn August Kochsiek
Liemergrund 234

Sehr geehrter Herr Kochsiek!

Über die Zusammensetzung des Vorstandes der Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen machen wir Ihnen hiermit folgende Angaben:

1.), Freiherr Winfried Schenk zu Schweinsberg hat mit Wirkung vom 15. März 1950 seine Wahl als Vorstandsmitglied angenommen.

2.), Gräfin Bredow hat mit Wirkung vom 31. März 1950 ihr Vorstandsamt niedergelegt.

3.), Fräulein von Harling ist mit Wirkung vom 5. Mai 1950 zum Vorstandsmitglied gewählt und hat die Wahl angenommen.

4.), Der Vorstand besteht nunmehr aus folgenden vier Personen:
Dr. Wilhelm Menzel
Fräulein Anita Grauding
Winfried Freiherr Schenk zu Schweinsberg
Fräulein Irmgard von Harling

Ein Exemplar der Satzungen fügen wir bei.

Mit höflichem Gruß!


maschschr. Durchschlag

Gesellschaft der Freunde, Lieme in Lippe, den 17.Mai 1950.
der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V.

An den
Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf

Betrifft:, Gewährung einer weiteren Beihilfe

Bezug:, Ihr Bescheid vom 29. April 1950 I C/6-60005-Ges 15030-

Die Bewilligung einer nochmaligen Beihilfe von 6.000.-- DM befreit uns von einer großen Sorge, und wir danken von ganzem Herzen für ihr Verständnis für die Lage der Schule und für die Hilfe.

Den Termin für den Bericht über die Verwendung des Betrages bitten wir, bis zum 30. Juni zu verlängern, da wir an die Gläubiger erst dann Bescheid geben können, wenn die Sparkasse der Stadt Lemgo den Eingang des Betrages angezeigt hat, was bisher noch nicht der Fall ist, und die Abwicklung der Schuldverpflichtungen dann noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Der Vorstand

gez. Wilhelm Menzel, gez. Anita Grauding.




maschschr. Original mit Eigenhändiger Unterschrift

Gesellschaft der Freunde
der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V.                             Schweinsberg, den, 3. Juni 1950
                                                                                       Krs. Marburg/L. Oberhof

Umlauf bei den Vorstandsmitgliedern.

Anbei übersende ich mit der Bitte um Stellungnahme ein Schreiben, das Frau Anka Schulze mir vor kurzem übergab.

I. Ich halte es für wünschenswert, daß die Lehrkräfte der Gesamtschule Schlaffhorst-Andersen möglichst sämtlich gleichzeitig Mitglieder der Gesellschaft der Freunde sind. Auf diese Weise wird die alte Tradition am besten gewahrt und eine Rivalität zwischen den beiden Vereinen verhindert. Der Normalbeitrag der Gesellschaft beträgt DM 12.‑‑ im Jahr. Es ist nicht zumutbar, daß Lehrkräfte diesen vollen Beitrag aufbringen und außerdem noch DM 6.‑‑ an die Lehrervereinigung bezahlen. Ich schlage daher vor, daß durch Vorstandsbeschluß ‑ bis auf weiteres ‑ der Beitrag für diejenigen Lehrkräfte, welche zugleich Mitglied der Lehrervereinigung sind, auf die Hälfte ermäßigt wird, so daß diese Lehrkräfte DM 6.‑‑ an die Gesellschaft der Freunde und DM 6.‑‑ an die Lehrervereinigung jährlich zu zahlen haben. Ich weiß, daß die Finanzlage der Liemer Schule so angespannt ist, daß jede Mark dringend gebraucht wird, um unser Haupthaus zu halten. Dennoch aber muß die Gesellschaft der Freunde auf die schwierige Wirtschaftslage der weitaus meisten freien Lehrkräfte Rücksicht nehmen. Es ist mir bekannt, daß einzelne von diesen in so schwierigen Umständen sich befinden, daß ihnen jede regelmäßige Beitragszahlung unmöglich ist. In einem solchen Einzelfall habe ich die betreffende Lehrkraft gebeten, wenigstens DM 3,‑‑ oder 4,‑‑ jährlich der Gesellschaft als Spende zu überweisen und im übrigen zeitweilig um Erlaß des Mitgliedsbeitrags einzukommen. Ich hoffe, daß es bei diesem besonders gelagerten Einzelfall damit sein Bewenden hat.

II. Ferner erhielt ich durch Frau Schulze und meinen Vetter Wilhelm Schenck Einsicht in ein Rundschreiben, das bei den Mitgliedern der Lehrervertretung gegenwärtig umläuft, und in welchem ein die Gesamt[2]schule betreffendes Problem erörtert wird. Es handelt sich um eine ablehnende Stellungnahme der Frau Dr. Kaulhausen in Göttingen, Lektorin für Sprecherziehung und vormalige Vorsitzende des Ausschusses (Verbandes) für Sprecherziehung zu der Gesamtschule Schlaffhorst-Andersen im allgemeinen und der Liemer Hauptschule im besonderen.

Frau Kaulhausen schien durch ehemalige Schüler auf Mängel und Unzulänglichkeiten der Arbeitsmethoden der Schule Schlaffhorst-Andersen hingewiesen zu sein und beginnt, deren Lehrkräften (insbesondere Frl. Siem) Schwierigkeiten zu bereiten. Da Frau Kaulhausen sich auf angebliche Mängel der Liemer Schulausbildung beruft, und Frl. Siem an die Hilfe aller appelliert hat, bin ich der Meinung, daß nicht nur die Lehrervertretung, sondern auch der Vorstand der Gesellschaft den Fall aufgreifen muß. Dabei habe ich folgendes festgestellt. Es besteht ein Verband für Sprecherziehung, der die Möglichkeit hat, an allen deutschen Universitäten Prüfungsausschüsse zur Abnahme einer Prüfung für Sprecherziehung einzurichten. Diese Prüfung ist zwar zunächst nur eine private, sie wird aber ähnlich den Prüfungen der deutschen Bühnengenossenschaft von den Staatsbehörden überall anerkannt und eröffnet den Zugang zu den Universitätslektoraten. Von den Inhabern des Lehrdiploms Schlaffhorst-Andersen hat leider keine einzige Lehrkraft sich dieser Prüfung unterzogen. Dagegen hat Dr. Poerschke diese Prüfung bestanden und kennt den derzeitigen Vorsitzenden des Verbandes, Herrn Dr. Tack, in Bonn.

Fräulein Siem hat angeregt, daß die in staatlichen Ämtern befindlichen Mitglieder und Gönner der Schule helfen, den Angriff von Frau Kaulhausen abzuwehren. In Anlehnung an die Anregungen von Dr. Poerschke will Frau Schulze die in Frage kommenden Persönlichkeiten in Form eines Beirates oder Ausschusses der Lehrervereinigung angliedern. Da die in Frage kommenden Persönlichkeiten nicht eigentliche Lehrkräfte sind, sondern Mitglieder der Gesellschaft, waren und sind, habe ich die Anregung von Frau Schulze aufgegriffen und vorgeschlagen, diesen Ausschuß gemeinsam mit der Gesellschaft der Freunde zu bilden.. Ich kann verstehen, daß man die Bildung eines neuen Organs für überflüssig hält und erkenne die Bedenken Dr. Menzels an. Gleichwohl ist die von Frau Kaulhausen ausgehende Bedrohung der Gesamtschule so bedeutsam, daß wir nicht darauf verzichten können, unsere prominenten Freunde einzusetzen.

[3] Es ist dabei an folgende Personen gedacht: Fräulein Mintja Bosetedt, Leiterin des Bremer Jugendamtes, Frau Regierungsrätin v. Dobrogoiski, Wetzlar, oder Frl. Studienrätin Dr. Hobohm, Duisburg-Hamborn, Herr Oberstudienrat Dr. Menzel, Dortmund, zugleich Vorsitzender der Gesellschaft der Freunde, Frau Anka Schulze, Rotenburg, als Vorsitzende der Lehrervereinigung, Herr Dr. Poersche, Dozent an der pädagogischen Akademie in Bielefeld, zugleich als Mitglied des Verbandes für Sprecherziehung.

Diesem Ausschuß oder Beirat soll nicht nur die Lösung des Problems Kaulhausen übertragen werden, sondern es soll der Lehrervertretung sowie dem Vorstand der Gesellschaft diejenigen Aufgaben abnehmen, welche wegen Arbeitsüberlastung von diesen nicht bewältigt werden können. Hierzu gehört vor allem die Sammlung und Sichtung des geistigen Nachlasses von Fräulein Schlaffhorst und Fräulein Andersen. Es ist bekannt, daß die Terminologie der Schule auf verschiedenen Gebieten einer wissenschaftlichen Überarbeitung bedarf. Es muß vorgebeugt werden, daß sich aus diesem Bedürfnis heraus weitere Absonderungen von der Gesamtschule nach dem Beispiel Toepfer bilden. Ansätze dazu habe ich in Gesprächen bei Frau Selbmann festgestellt, die neuerdings Schüler in einflußreichen amtlichen Stellungen hat.

Es kann nicht Aufgabe der Vorstände allein sein, die Fülle dieser Fragen zu lösen, sondern wir bedürfen der Mitarbeit aus den Kreisen der Mitglieder und Freunde. Ich bitte daher, die Stellungnahme zu dem Ausschußproblem unter den obigen Gesichtspunkten nochmals zu überprüfen.

Ich werde vom 12. bis 14. Juni in Lieme sein. An Rechtsanwalt Klasing habe ich wegen Grundbuchauszug Kochsiek mit gleicher Post geschrieben und mich bei ihm für den 12.6. angemeldet.

W. Schenk zu Schweinsberg



maschschr. Original mit eigenhändigen Unterschriften

Protokoll der Vorstandssitzung vom 17. Juni 1950.

Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen e,V,

Anwesend:     Assessor Winfried Freiherr Schenk zu Schweinsberg
Fräulein Anita Grauding
Fräulein Irmgard von Harling.

Anstellungsverträge

1.)     Mit den hauptberuflich am Haupthaus in Lieme Tätigen sollen ab 1. Juli Anstellungsverträge abgeschlossen werden. Dies betrifft: Fräulein Anna Bruckner, Fräulein Dorothea Kalk, Gräfin Bredow, Fräulein Löns. Die Schulleiterinnen können als Vorstandsmitglieder nicht gleichzeitig im Anstellungsverhältnis stehen.

Gehälter

2.)     Fräulein Löns erhielt ein Monatsgehalt von 87 DM; hinzu kamen 11.65 anteilige Soziallasten, so daß die Gesamtaufwendungen der Gesellschaft 98.65 betrugen. Dies entsprach der monatlichen Zahlung von 100 DM an die Übrigen, die bisher selbst für ihre Kassen aufkamen. Werden sie nunmehr seitens der Gesellschaft zu den Kassen angemeldet, so betragen die Beiträge im Ganzen 23.30. Wenn also die Aufwendungen der Gesellschaft keine Erhöhung erfahren sollen, so kämen nur 76.70 DM zur Auszahlung. Dies ist selbst unter Hinzurechnung von 48 DM für freie Station kein zumutbarer Entgelt für die hochwertige Leistung. Der Vorstand setzt deshalb für de vier genanten Personen das Grundgehalt mit 100 DM fest. Hinzukommt der gesetzliche Versicherungsanteil, so daß die Gesamtaufwendungen der Gesellschaft jeweils rund 115 DM monatlich betragen. Der sich dann nach Abzug der anteiligen Sozialbeträge ergebende Barbetrag von rund 85 DM ist zwar auch noch keine angemessene Vergütung im Vergleich zu staatlicher Bezahlung ähnlicher Tätigkeiten. Bei der Wirtschaftslage der Schule und der schwierigen Lage der freiarbeitenden Lehrkräfte kann er zur Zeit nicht höher sein. Die Genannten sind mit der Regelung einverstanden.

Die beiden Schulleiterinnen können bei der Beschlußfassung über ihre eigenen Bezüge als Vorstandsmitglieder nicht mitwirken und überlassen diese Regelung den beiden andern Vorstandsmitgliedern. Sie sind damit einverstanden, mit den übrigen Mitarbeitern gleichgestellt zu werden.

Vermerk: Da beide Schulleiterinnen nicht Angestellte und somit nicht versicherungspflichtig sind, kann es bei der bisherigen Regelung bleiben, wonach sie sich vollständig selbst versichern. Dafür erhalten sie zusätzlich zum Gehalt von 100 DM einen Pauschbetrag von 15 DM, sodaß die Gesamtaufwendungen der Gesellschaft für sie die gleichen sind wie in den anderen Fällen.

Neuordnung der Schulleitung.

3.)     Es soll zum 1. Juli von der Regierung eine Abänderung der Schulkonzession dahin erbeten werden daß Fräulein Andersen als Schulleiterin ausscheidet und Fräulein Grauding und Fräulein v. Harling als gleichberechtigte Schulleiterinnen anerkannt werden.

4.)     Mitgliedsbeitrag freier Lehrkräfte: Der Anregung von Frau Anka Schulze wird zugestimmt, wonach diejenigen Lehrkräfte, die Mitglieder der Lehrervereinigung sind, als Mitglieder der Gesellschaft einen Mindestbeitrag von 6 DM zahlen.

5.)     Ausschußbeirat: Da die beiden Vorsitzenden sowohl der Lehrervereinigung wie der Gesellschaft dem Ausschuß nicht angehören wollen, wird eine losere Form der Heranziehung aktiver Mitglieder vorgeschlagen.

Schweinsberg, den 15. Juli 1950    W. Schenk zu Schweinsberg

Lieme, den 18. August 1950         Anita Grauding

                                                    Irmgard von Harling

Ges. 25.7.50   Dr. Menzel




maschschr. Durchschlag mit eigenhändiger Signatur

Gesellschaft der Freunde, Lieme in Lippe, den 17. Juni 1950.
der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V.

An Herrn Rechtsanwalt Weiguny Lemgo

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!

Aufgrund einer mündlichen Rücksprache mit den Eheleuten Kochsiek und Ihres Schreibens vom 12. Juni an die Rechtsanwälte Nacke und Klasing halte ich es für notwendig, daß Sie Ihre Auftraggeber über die Rechtslage aufklären, Erst wenn Herr und Frau Kochsiek sich darüber klar sind, daß sie von der Schule eine Schmälerung der vertraglichen Mieterrechte fordern, werden sie einsehen, daß das Ausmaß dieser Beeinträchtigungen nicht durch ihre Wünsche bestimmt wird, sondern durch das Entgegenkommen der Schule.

Der von Rechtsanwalt Klasing ausgearbeitete Vermittlungsentwurf einer Hausordnung war in seinem Begleitschreiben vom 23. Mai 50 dahin umrissen, daß ein weiteres Entgegenkommen der Schule nicht möglich sei. Gleichwohl verlangen Ihre Auftraggeber so weitgehende Änderungen des Klasing-Entwurfes, daß die Antwort der Eheleute Kochsiek einer Ablehnung gleichkommt.

Damit würden an sich die Verhandlungen gescheitert sein, und es würde bei den Bestimmungen des Vertrages vom 23. September 1949 sein Bewenden haben, wobei Herr Kochsiek der ihm nach §6 Abs. I. obliegenden Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Die Rechtslage in einem Prozeß würde für Ihren Auftraggeber ungünstig sein.

Dennoch haben mich meine Besprechungen mit der Schulleitung sowie mit den Eheleuten Kochsiek davon überzeugt, daß eine Einigung der Parteien nicht unmöglich zu sein scheint. Allerdings setzt diese voraus, daß eine Neuregelung nicht von vornherein den Keim weiterer endloser Streitigkeiten in sich birgt.

Das Mißtrauen Ihrer Auftraggeber gegen die Schule und deren Schüler hinsichtlich einer pfleglichen Behandlung des Gartens kann nur durch eine saubere und klare Trennung der Besitzverhältnisse im Garten überwunden werden. Die von Kochsieks geforderten Einschränkungen in der Gartenbenutzung sind für die Schule unannehmbar.

Nachdem ich den Garten heute besichtigt habe, glaube ich, daß eine Einigung nur bei einer Besichtigung an Ort und Stelle erreicht werden kann. Ich beabsichtige vorzuschlagen, daß das der Schule zur Nutzung zur Verfügung stehende Land einen eigenen Eingang erhält und eingezäunt wird. Die darin stehenden Obstbäume und Hecken werden von der Schule geerntet, und die Eheleute Kochsiek erhalten einen angemessenen Betrag als Pacht. Über die Höhe dieser Pachtsumme wird ein Sachverständiger zuzuziehen sein.

Nur mit einer solchen klaren Trennung der Gartenteile, die sich praktisch ohne Schwierigkeiten durchführen lässt, werden die ständigen Reibereien und Beschwerden über angebliche Obstdiebstähle und Baumschädigungen aufhören.

Diese Lösung wird den Interessen beider Parteien am besten gerecht.

Da ich nur noch bis einschließlich Sonnabend, den 17. Juni in Lieme bin, stelle ich Ihnen anheim, im Laufe des morgigen Freitags zu einer mit Ihrem Auftraggeber zu vereinbarenden Zeit hierher zu kommen. Ich werde während des ganzen Freitags in der Schule zu erreichen sein.

Mit vorzüglicher Hochachtung

SzS

Winfried Freiherr Schenk zu Schweinsberg




maschschr. Original mit eigenhändigen Unterschriften („Anlage 2“)

Beschluß

Nachdem der Vorstand der Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V. im Laufe der letzten Monate neu gebildet, bezw. ergänzt worden ist, und nachdem die Änderung durch Eintragung im Vereinsregister auch nach außen rechtswirksam geworden ist, verteilt der Vorstand die Ämter unter seine Mitglieder wie folgt:

1. Oberstudienrat und Akademiedozent Dr. Wilhelm Menzel behält das Amt des 1. Vorsitzenden.

2. Assessor Winfried Frhr. Schenk zu Schweinsberg übernimmt das Amt des 2. Vorsitzenden.

3. Fräulein Anita Grauding behält das Amt der Schriftführerin.

4. Fräulein Irmgard von Harling übernimmt das Amt des Kassenwarts (früher Schatzmeister genannt).

Dortmund, den 2. Juli 1950           Dr. Wilhelm Menzel

Schweinsberg, den 27. Juni 1950   W. Frhr. Schenk zu Schweinsberg

Lieme, den .......... 1950                Anita Grauding

                                                    Irmgard von Harling


maschschr. Durchschlag

Lieme/Lippe, den 29. Juni 50.

Lieber Herr Meyer zu Schwabedissen!

Ja, es ist mir durchaus gegenwärtig, daß Ihr hoher Beitrag nur dann tragbar ist, wenn er abzugsfähig ist.

Bis jetzt haben wir mit dem Finanzamt über Erlaß der Umsatzsteuer verhandelt, sind aber schließlich daran gescheitert, daß nur der kleinere Teil unserer Schüler aus Jugendlichen unter 20 Jahren besteht. Dabei hat das Finanzamt erklärt, daß es die Gemeinnützigkeit unserer Bestrebungen anerkenne. Ich glaube aber nicht, daß diese Wendung eine Grundlage für die Abzugsfähigkeit von Beiträgen abgibt. Außerdem steht Pos. 16 des Antrages auf Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten und Sonderausgaben das nur für Ausgaben zur Förderung gemeinnütziger kirchlicher und religiöser Zwecke vor. Dagegen sind unter der folgenden Pos. 17 Ausgaben zur Förderung besonders anerkannter wissenschaftlicher und mildtätiger Einrichtungen vorgesehen, und darunter allerdings müsste es möglich sein, unsere Beiträge zu rubrizieren. Haben wir doch auch im vorigen Sommer 10.000 DM vom Kultusministerium aus dem Fond zur Unterstützung von Forschungen erhalten.

Ich weiß nicht ob Sie hörten, daß Fräulein Andersen sich vor kurzem in Kiel ihr linkes Auge mit gutem Erfolg am Star operieren ließ. Die Sehkraft scheint weitgehend wiederhergestellt zu sein. Sie schrieb ausdrücklich, daß Ihre Hilfe ihr ermöglicht habe, dies ohne wirtschaftliche Sorgen, ja, unter angenehmen Bedingungen = Zimmer II. Klasse = zu tun.

Hier geht es erfreulich. Das Sozialministerium, durch Wilhelm Menzel und Regierungsdirektor Sünkel bearbeitet, hat die erbetenen 6.000 DM bewilligt, und damit sind sämtliche Gläubiger befriedigt und die ausstehenden Honorare bezahlt, nachdem ein Verzicht auf 20% von allen Gläubigern angenommen wurde. Es ist ein herrliches Gefühl, daß dies nun glatt ist. Ihnen danke ich nochmals, daß Sie auf Ihre Forderung ganz verzichtet haben. Die Schule ist gut besucht und es herrscht eine herzerfreuende Atmosphäre. Baron Schenk setzt sich mit viel Eifer und Geschick für das Ganze ein. So sind wir wohl mit Hilfe von allen Seiten über den Berg herüber. Auch gesundheitlich geht es allen hier Tätigen zufriedenstellend.



maschschr. Durchschlag

Anschlag 4. Juli 1950

Die Schule benutzt die Räume mietweise. Hauswirte sind Herr und Frau Kochsiek. Die Bewahrung eines ersprießlichen Verhältnisses erfordert von beiden Seiten viel Rücksicht, guten Willen und Freundlichkeit.

So ist es erwünscht, daß die Gäste der Schule Gelegenheit nehmen, sich mit Herrn und Frau Kochsiek persönlich bekannt zu machen, die Beide großes Interesse an der Schule haben.

Es ist weiter erwünscht, daß besonders im Neuen Hause, das von der Familie Kochsiek bewohnt wird, unnötiger Lärm und Lauferei vermieden wird. Haupteingang ist die Gartentür des Eßraums.

Im Bauernhaus sind Wände und Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Die Fenster sind stets einzuhaken. Handtücher pp. sollen nicht aus den Fenstern, sondern hinterm Haus auf den Draht gehängt werden zum Trocknen. Sonntags nichts draußen aufhängen.

Nur der hintere Teil des großen Gartens steht der Schule zur Benutzung frei. Das Obst gehört den Hauswirten, und wir bitten es nicht anzurühren, selbst dann nicht, wenn es auf der Erde liegt, damit, falls von 3. Seite einmal Obst entwendet werden sollte, die Schule sich für ihre Gäste verbürgen kann. Obst kann in guter Qualität bei Frau Kochsiek gekauft werden.


maschschr. Original mit eigenhändigen Unterschriften

Der Sozialminister
des Landes Nordrhein-Westfalen (22a) Düsseldorf
IV B 4/ 9210 - 54/50, den 22. August 1950

An die
Gesellschaft der Freunde
der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V.

Lieme in Lippe

Betr.:, Beihilfe

Bezug:, Ihr Schreiben vom 29.6.1950

Der mir mit vorgenanntem Schreiben vorgelegte Verwendungsnachweis ist nicht ausreichend.

Der Nachweis über die Verwendung der mittel hat getrennt nach persönlichen, sächlichen und allgemeinen Ausgaben zu erfolgen.

Aus dem Verwendungsnachweis muß hervorgehen, an wen, zu welchem Zweck, für welchen Zeitraum und ggf. in welchen Einzelbeträgen die bewilligten Mittel verausgabt worden sind.

In diesem nachweis sind in allen dazu geeigneten Fällen die Ausgabebelege im Original oder in beglaubigter Abschrift beizufügen.

Ich bitte, den Nachweis des bestimmungsmäßigen und restlosen Verbrauchs der gewährten Beihilfemittel (DM 6.000.-) zuu belegen.



Im Auftrage:
(gez.) Dr. Landsberg
Oberregierungsrat

[Siegelstempel], Beglaubigt:
Heimann
Verw.-Angest.




maschschr. Original mit eigenhändigen Unterschriften/Signaturen

Das Amtsgericht, Lemgo, den 25. August 1950.

VR. 61.

Im Vereinsregister des Amtsgerichts Lemgo ist heute bei dem unter Nr. 61 eingetragenen Vereins „Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen für Atem-, Sprech und Gesangs-Kunst, Lieme in Lippe, unter lfd. Nr. 4 eingetragen:

Spalte 4 (Vorstand):

1. Oberstudienrat und Akademiedozent Dr. Wilhelm Menzel, Dortmund, Rheinland-Damm 203

2. Assessor Winfried Freiherr Schenk zu Schweinsberg in Schweinsberg Krs. Marburg, Oberhof

3. Schulleiterin Anita Grauding, Lieme in Lippe.

4. Fräulein Irmgard von Harling, Lieme in Lippe.

Zur Verpflichtung Dritten gegenüber genügt die Unterschrift zweier Mitglieder des Vorstandes.

Auf Anordnung

König[?]
Justizangestellter.

An
den Vorstand der Gesellschaft der Freunde
der Schule Schlaffhorst-Andersen für
Atem-, Sprech- und Gesangs-Kunst,
Lieme i/L.

ges. SzS. 4.5.51, A.G.


maschschr. Abschrift mit eigenhändigen Unterschrift

29. Sep. 1950

An die Sparkasse der Stadt Lemgo

Betrifft: Betriebs- und Anlagekredit für Flüchtlinge in Höhe von 16.000.- DM

Wir bitten höflichst um Aussetzung der Rückzahlungsverpflichtungen zunächst um 12 Monate.

Begründung: Unser Betrieb ist zwar in Ausgaben und Einnahmen ausgeglichen, erbringt aber zunächst noch keine Überschüsse, die allein die Rückzahlung ermöglichen würden.

Irmgard von Harling.




maschschr. Original mit eigenhändigen Unterschriften/Signaturen

maschschr. Original mit eigenhändigen Unterschriften

Der Sozialminister
des Landes Nordrhein-Westfalen, (22a) Düsseldorf, den 7. November 1950
IV B 4/ 9120 - 54/50 -

An die
Gesellschaft der Freunde
der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V.

Lieme in Lippe

Betriff:, Beihilfe

Bezug:, Meine Schreiben vom 22.8. und 6.10.1950

Trotz meiner beiden vorgenannten Schreiben ist der vom Landesrechnungshof vorgeschriebene Nachweis über die bestimmungsgemäße und restlose Verwendung der gewährten Beihilfe in Höhe von 6.000.-- DM noch nicht erbracht worden. (Zweckbestimmung: Abdeckung der Schuldverpflichtungen aus Bau- und Einrichtungskosten sowie Lehrerhonoraren).

Ich bitte den genauen Verwendungsnachweis im Sinne meines Schreibens vom 22.8.1950 nunmehr bis spätestens zum 20.11.1950 einzureichen.

Im Auftrage

Landsberg
(Dr. Landsberg)
Oberregierungsrat

[Abschrift mit eigenhändiger Signatur]

Betrifft: Beihilfe. Bezug: Schreiben vom 7.XI. = IV B/4 9120 54/50, 10.Nov. 1950

Wahrscheinlich hat sich obige Nachfrage inzwischen bereits erledigt. Mitte Oktober hat der Leiter des Kreisflüchtlingsamtes Lemgo persönlich Einsicht in die betreffenden Unterlagen genommen und, wie beim heutigen Anruf festgestellt wurde, den Bericht am 18. Oktober an die Regierung Detmold geschickte, sodaß wir annehmen, daß er jetzt bei Ihnen vorliegt.

Im Auftrage:

M.B.


maschschr. Original mit eigenhändigen Unterschriften/Signaturen

Sparkasse der Stadt Lemgo

An die
Gesellschaft der Freunde
der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V.
Lieme i.L.
Liemergrund 105

Unser Zeichen: g 64/15

(21a) Lemgo, den 29. November 1950.

Betr.: Flüchtlingskredite.

Aufgrund Ihres Stundungsantrages v. 29.9.1950 beschloss unser Vorstand, die am 30.9.50 fällig gewesene Tilgungsrate von DM 875.‑ auszusetzen. Ob eine Aussetzung der am 31.12.50 fälligen Rate möglich ist, können wir z.Zt. noch nicht beurteilen. Wir bitten daher, vorsorglich das erforderliche Guthaben auf Ihrem lfd. Konto bis zum 31.12. jd.Js. anzuschaffen.

Hochachtungsvoll!
Sparkasse der Stadt Lemgo
[Signatur], [Signatur]

handschr. Konzept von Hand Gräfin Bredows

2.Dez. 1950

An die
Sparkasse der Stadt Lemgo

Ihr Zeichen g / 64/15

Betr. Flüchtlingskredit.

Veranlaßt durch Ihr Schreiben vom 29. November wiederholen wir unser Gesuch vom 29.IX. auf Aussetzung der Rückzahlung um zunächst ein Jahr. Es ist uns leider völlig unmöglich, die Rate vom 31.XII. 50 aufzubringen.

Hochachtungsvoll




maschschr. Durchschrift mit eigenhändiger Signatur

23.Dez. 1950

An die
Sparkasse der Stadt Lemgo

Betrifft:, Betriebs- und Anlagekredit für Flüchtlinge in Höhe von 16.000 DM

Wir bestätigen mit verbindlichem Dank Ihr Schreiben vom 29. November 1950 (g 64/15) und die Aussetzung der am 30.9.50 fällig gewesenen Tilgungsrate von DM 875.- und der erneuern unsern Antrag auf Aussetzung auch der am 31. XII. 50 fälligen Rate.

Unsere Schule ist zwar in Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt ausgeglichen und leistet die Zinsen pünktlich. Sie ist aber mit Inventar und vor allem Unterrichtsmitteln bisher so dürftig ausgestattet, daß Investitionen auf diesem Gebiet unerläßlich waren und sind. Eine Rückzahlung ist deshalb zunächst leider noch unmöglich. Insbesondere gegenwärtig ist die wirtschaftliche Lage der Schule durch die saisonmäßig bedingte schwächere Besetzung in Verbindung mit den gesteigerten Feuerungsausgaben sehr angespannt.

Mit vorzüglicher Hochachtung!

I. v. H.







Ende Vorstandsberichte 1935
 

 


Gesellschaft der Freunde (Freundeskreis)

 

Seitenanfang