Schule Schlaffhorst-Andersen 1944-1950
maschschr. Brief mit handschriftlichen
Korrekturen von Maria Gräfin Bredow und eigenhändigen Unterschriften
1944
Die Schule
Schlaffhorst/Andersen für Atem- Sprech- und Gesangskunst in Seefeld/Pom.
Fräulein Clara Schlaffhorst,
geb. 1863 in Memel, von Beruf Gesangslehrerin, und Fräulein Hedwig Andersen,
geb. 1866 in Memel, von Beruf Klavierlehrerin, wurden frühzeitig auf die
Bedeutung der Atmung für jede menschliche Tätigkeit, vornehmlich aber für die
stimmliche Betätigung aufmerksam.
Der Öffentlichkeit bekannt
wurden sie zuerst durch eine 1988 bei Breitkopf und Härtel, Leipzig,
erschienene Übersetzung des von einem Deutschamerikaner ‑ Leo Kofler ‑
verfaßten und noch heute für das Studium und die Übung der Atmungsfunktionen
grundlegenden Buches: „Die Kunst der Atmens“, das jetzt in der 20. Auflage (30. Tausend) vorliegt.
Das Leben von Clara
Schlaffhorst und Hedwig Andersen hat seitdem unentwegt im Dienste der
Erforschung der Atmungs- und Stimmfunktionen gestanden. Die äußeren Daten sind
kurz folgende: 1897 Übersiedlung nach Berlin; 1910 Erwerb eines eigenen Hauses,
das die Aufnahme auswärtiger Schüler zu umfassenderer Arbeit ermöglichte, und
schon 1913 wegen des wachsenden Schülerkreises gegen ein größeres vertauscht
werden musste; 1916 Übersiedlung nach Rotenburg/Fulda. Dort erst entstand durch
das Hinzukommen von Schülern, die es drängte, das selbst Gelernte und Erfahrene
an andere weiter zu geben, die „Schule für Atem-, Sprech- und Gesangkunst“, die
zuerst unter dem Namen „Rotenburger Schule“ bekannt wurde. 1926 Übersiedlung
nach Hustedt bei Celle; 1942 wegen Anlage eines Flughafens in Hustedt
Übersiedlung nach Seefeld in Pommern.
Gegenwärtig unterrichten in
Seefeld Fräulein Schlaffhorst und Fräulein Andersen. Ihnen zur Seite stehen 2
Gesanglehrerinnen, eine Sprechlehrerin und eine Musiklehrerin. Die Schülerzahl
beträgt 16-18, davon etwa die Hälfte Jahres- und Ausbildungsschüler, zur
anderen Hälfte Personen, die aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen
einige Wochen an der Arbeit teilnehmen wollen, vorwiegend Jugenderzieher,
Musikausübende und Schauspieler, gelegentlich auch auswärtige Lehrerinnen der
eignen Schule, die ihre Ausbildung fortführen wollen. Die Ausbildungszeit
beträgt zwei Jahre; die Ausbildungsschüler arbeiten an ihren freien
Nachmittagen 5stündig in dem der Schule angeschlossenen land- und
forstwirtschaftlichen Betrieb des Gutes Seefeld. Nach Beendigung des anschließenden
praktischen Helferinnen-Jahres arbeiten die Lehrerinnen selbständig in den
verschiedensten Städten Deutschlands, wobei das Schwergewicht, je nach
Begabung, entweder auf der sprachlich-gesanglichen oder auf der
gesundheitspflegerischen Seite liegt. Gegenwärtig verfügt die Schule über 27
solcher Lehrerinnen, von denen ein Teil
an staatlichen Musikhochschulen angestellt ist u(nd) die sämtlich bis an
die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen sind. Zum Teil sind sie an staatlichen
Musikhochschulen angestellt, zum Teil arbeiten sie privat. Zu ihren
Schülern gehören die Angehörigen sämtlicher Berufe, die sich durch die Stunden
neue Kraft für die Ausübung ihrer immer schwerer werdenden Berufsarbeit holen,
insbesondere aber die Angehörigen stimmbildnerischer, pädagogischer und
gesundheitspflegerischer Berufe. Der Schule angegliedert sind zwei Kinderheime,
das eine in Weimar, das 2. in Rotenburg/Fulda, wo die Arbeit in ihrer Anwendung
auf Kinder besonders gute Ergebnisse zeitigt, insbesondere gesundheitlich
gefährdete Kinder wieder in’s Gleichgewicht bringt.
Ist die Arbeit der Schule
Schlaffhorst/Andersen, ist insbesondere das Berufsziel einer Lehrerin der
Schule Schlaffhorst/Andersen kriegs- und lebenswichtig?
Wir beantworten diese Frage
aus tiefster Überzeugung mit Ja. Die ganze Arbeit der beiden Gründerinnen der
Schule und aller ihrer Mitarbeiter ist getragen von tiefster Liebe zum
deutschen Volke, dem sie einen neuen Weg zu seinen innersten Kräften und zur
Hebung seiner Rasse eröffnet. Denn die Forschungen und Erfahrungen haben immer
erneut ergeben, dass jede Degeneration geknüpft ist an Verkrampfung oder
Erschlaffung, kurz, an den Verfall der inneren Organtätigkeit. Die Forschungen
und Erfahrungen haben weiter erwiesen, dass diese Erscheinungen sich spiegeln
im Stimmorgan, und dass es möglich ist, durch Belebung und Erziehung des
Stimmorgans zur gesetzmäßigen Tätigkeit alle anderen Organe, insonderheit die
Atemorgane, zu beleben und neu aufzubauen. Die Spannweite der Arbeit ist
dementsprechend sehr groß: sie reicht tief in den gesundheitlichen Sektor
hinein und hoch hinauf zu den Höhen der Sprech- und Gesangskunst. Von entscheidender
Bedeutung ist die Arbeit für die
Jugenderziehung.
Die Ziele und die notwendige
Dauer der Schulungszeit sind entsprechend den vielseitigen Richtungen
verschieden; ein Stimmkranker wird nicht die gleiche Schulung durchmachen, wie
sie etwa von einem Sänger, einem Erzieher oder einem Schauspieler verlangt
werden muss. Doch liegt der ganzen großen Arbeit ein Ideal zu Grunde: Die
allseitige, geistig, seelisch und leiblich gleichwertige Entfaltung des
deutschen Menschen. Es ist, als habe die ewige Idee des deutschen Volkes, die
jetzt so sichtbar und erneuernd am Werke ist, hier einen besonderen Weg
gefunden, um die inneren Voraussetzungen für die Meisterung der vor uns
liegenden gewaltigen Aufgeben zu schaffen. Welche Hoffnungen für die Zukunft
des deutschen Volkes, für den Reichtum seiner schöpferischen und erhaltenden
Kräfte diese Arbeit eröffnet, kann nur der ermessen, der gesehen hat, wie sich
die Menschen unter ihrer Einwirkung verwandeln, wie die Arbeit nicht nur eine
Reihe von gesundheitlichen Störungen beseitigt, sondern weit darüber hinaus die
Menschen mit neuem fruchtbaren Leben und mit ausdauernden Kräften erfüllt.
Die Lehrerinnen der Schule
sind als wertvolle Spezialarbeiter anzusehen, und auf keinem als auf diesem
ihrem eigensten Gebiet können sie der Nation wertvollere Dienste leisten. Da
aber die Zahl der Lehrerinnen im Vergleich zur Bedeutung der Arbeit noch gering
ist, und die Schule deshalb den von vielen Seiten, insbesondere von Ärzten,
Kinderheimen und Jugendführern an sie gestellten Anforderungen nicht genügen
kann, sind ihr auch jetzt im totalen Krieg die zur Ausbildung bei ihr
befindlichen Schülerinnen zu belassen, ja, es ist dafür zu sorgen, dass ihr
noch weitere, für die Ausbildung geeignete junge Mädchen zugeführt werden. Nur
so kann es gelingen, die Früchte der jahrzehntelangen, harten Forscherarbeit
von Fräulein Schlaffhorst und Fräulein Andersen zum Segen des deutschen Volkes
zu ernten.
Die Ausbildung stellt hohe
Anforderungen an die Hingabe, an die Ausdauer, an die Begeisterungsfähigkeit
der jungen Menschen, die sich ihr unterziehen. Sie belohnt sie durch die
künftige Mitarbeit an der Verwirklichung idealen Deutschtums.
Dr. Wilhelm Menzel
Maria
Gräfin Bredow
Oberstudienrat
2.
Vorsitzende
1. Vorsitzender
Seefeld.
Pom.
Hirschberg/i. Rsgb.
maschschr. Brief
Bergen Krs. Celle. 28.VI.45
Die Schule
Schlaffhorst-Andersen für Atem- und Stimmbildung, von 1926-1942 in Hustedt Krs.
Celle tätig, musste 1942 wegen eines in unmittelbarer Nähe angelegten
Flugplatzes von dort verlegt werden und siedelte auf das im Besitz des
geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes, Gräfin Bredow befindliche Gut Seefeld
in Pommern über. (Gutachten über diesen Betrieb s. Anlage 1.) Die Vereinigung
von Schule und Gutsbetrieb bewährte sich ungemein, vor allem, weil die Schüler
in ihrer Freizeit landwirtschaftlich mitarbeiten und die Lebenshaltungskosten
verhältnismäßig niedrig gehalten werden konnten. Die Schülerzahl war in
ständigem Anwachsen begriffen. Anfang Februar 1945 musste die Schule, Anfang
März auch der Gutsbetrieb wegen des Herannahens der Russen geräumt werden.
Wir wären sehr dankbar, wenn
der Schule die Möglichkeit gegeben würde, ihre Tätigkeit wieder in Verbindung
mit einem Gusbetrieb fortzuführen. Beispielsweise erscheint das innerhalb des
Truppenübungsplatzes Belsen gelegene Gut Achterberg wegen der bereits darauf
vorhandenen Gebäudeanlagen für diesen Zweck geeignet.
Über die Bedeutung der
Schule geben die beigefügten Gutachten 2.) 3.) 4.) einige Hinweise. Die
Bedeutung liegt einmal zweifellos auf gesundheitlichem, vor allem jedoch auf
pädagogischem Gebiet. Die Schule strebt an, dass in Zukunft in den
Ausbildungsplan der Volksschullehrer ein 6 monatlicher Besuch der Schule
eingegliedert wird, weil ihre Arbeit für den Deutsch- den Turn- und den
Gesangunterricht grundlegend ist.
.........................................
............................................
.................................
4 Anlagen: 1.) Gutachten der Kreisbauernschaft Saatzig
Stargard über den landwirtschaftlichen Betrieb.
2.) Gutachten über die Schule
Schlaffhorst-Andersen Prof. Wilhelm Kempf 26.I.41.
3.) Gutachten Prof. Elly Ney vom
3.V.43.
4.) Gutachten Prof. Vogler,
Berlin vom 30.VII.43.
maschschr. Briefentwurf von Maria Gräfin
Bredow
Bergen Kreis Celle. 1.Dezember
1945.
Gesuch der Schule
Schlaffhorst/Andersen auf Ermöglichung erneuter Niederlassung innerhalb der
Provinz Hannover. (entworfen von Gräfin Bredow)
Die Schule
Schlaffhorst/Andersen für Atem- und Stimmbildung besteht seit 1900 mit
folgenden praktischen Tätigkeitsbereichen:
1. Heilung von Stimmschäden und Stimmerkrankungen.
2. Erteilung von Atem- Sprech- und Gesangunterricht.
3. Schulung von Ärzten und Erziehern.
4. Ausbildung eigener Lehrkräfte.
Anfangs in Berlin und
Rotenburg/Fulda, seit 1926 in Hustedt Kreis Celle tätig, musste die Schule
Hustedt im Sommer 1942 wegen des dort angelegten Flughafens verlassen und wurde
nach Seefeld in Pommern östlich der Oder verlegt. Die Verbindung der Schule mit
dem dortigen landwirtschaftlichen Lehrbetrieb erwies sich für beide Teile als
außerordentlich förderlich. Die Schüler waren in ihrer Freizeit
landwirtschaftlich und gärtnerisch tätig, dagegen nahmen die
landwirtschaftlichen und gärtnerischen Lehrlinge am Unterricht der Schule teil,
und der landwirtschaftliche Betrieb als Ganzes bildete weitgehend die Grundlage
der sich günstig entwickelnden Schule. Anfang Februar 1945 musste die Schule,
Anfang März auch der landwirtschaftliche Betrieb wegen des Herannahens der
Russen geräumt werden.
Die Arbeitsweise der Schule
beruht auf sehr realen Einsichten in das Naturgeschehen im Menschen, in den
naturgesetzlichen Ablauf der Lebensfunktionen und auf einem nicht theoretisch,
sondern nur praktisch zu übermittelndem handwerklichen Können. Diese Einsichten
und dies pädagogische Können wurden durch Fräulein Clara Schlaffhorst und
Fräulein Hedwig Andersen, die Gründerinnen der Schule, in jahrzehntelanger,
strenger, aufopfernder Forschertätigkeit gewonnen und erprobt. Inmitten einer
Zeit leiblichen, seelischen und geistigen Verfalls leisteten sie in der Stille
unermüdliche und erfolgreiche Aufbauarbeit, und ein großer Schülerkreis
verdankt ihnen viel. Da diese Wirksamkeit im Widerspruch stand zu der
zunehmenden Veräußerlichung und Entseelung des Lebens musste sie häufig
Unverständnis und Widerstände überwinden, fand aber bei Tieferblickenden
Anerkennung und Unterstützung. Die erzielten Forschungsergebnisse sind zu einem
erheblichen Teil inzwischen wissenschaftlich geprüft und bestätigt. Einige
Gutachten von Ärzten, Künstlern und Pädagogen fügen wir bei, außerdem einen
Prospekt der Schule sowie ein Gutachten über den mit ihr verbundenen
landwirtschaftlichen Betrieb.
Vor die Frage gestellt, wo
sie in Zukunft ihre Arbeit wieder aufnehmen, wo sie wieder sesshaft werden,
wohin sie ihre zur Zeit über ganz Deutschland verstreuten Lehrer und Schüler
wieder zusammenrufen soll, würde die Schule gern in die Provinz Hannover
zurückkehren, und zwar aus demselben Grunde, der sie seinerzeit veranlasste,
sich in Hustedt niederzulassen, nämlich aus einer inneren Verbindung mit der
Landschaft. Denn die Arbeit der Schule, gerichtet auf Weckung, Ordnung, Formung
und Erhaltung der innerlichen Naturkräfte, auf die Verbindung von Natur und Geist
und letzten Endes auf das Sichtbarwerden der Gottnatur im Menschen wird in
ihrer Wirksamkeit unterstützt durch eine Landschaft, die in ihrer Weite und
Kraft, ihrer Unberührtheit und Traulichkeit, ihrer Schönheit und Schlichtheit
diesem innersten Kern menschlichen Wesens entspricht, ihm antwortet, ihn
bestätigt und kräftigt und so den Weg zu ihm leichter finden lässt. So geht
unser Vorschlag und unsere Bitte dahin, unserer Schule pachtweise wieder ein Stück hannoverscher Erde zu
überlassen.
Außer den eigentlichen
Lehrkräften hat die Schule in ihren Reihen landwirtschaftlich und gärtnerisch
lehrberechtigte Persönlichkeiten, sodass sie im Stande ist, wie schon in
Seefeld, ein kleines, selbstständiges, abgerundetes pädagogisches Centrum zu
bilden, das auf gesunder und nicht zu schmaler wirtschaftlicher Basis stehend,
auch den weniger Bemittelten die Aufnahme ermöglichen und ihnen erlaubt, durch
praktische Mitarbeit zu den Kosten ihrer Ausbildung beizutragen. Wir glauben
auch zusagen zu können, dass die Schule das ihr überlassene Land zum
allgemeinen Besten und in gewisser Weise vorbildlich bewirtschaften würde.
Wir würden die Arbeit
zunächst mit etwa 40 Personen beginnen können. Mit Rücksicht auf die
pädagogischen Ziele der Schule, auf das weitere Wachstum, auf die vorgesehene
und schon vorbereitete Einbeziehung von Kinderheimen, einem
Kindergärtnerinnenseminar, einem Musikseminar und einem eigenen
Landerziehungsheim bitten wir aber, bei der Landzuteilung die Möglichkeit
künftiger Entfaltung zu berücksichtigen. Nur der kleinere Teil brauchte
Nutzfläche, der größere könnte Wald oder Heide sein. Die Anlehnung an eine
größere Forstfläche, die Einbeziehung eines kleinen Wasserlaufes sind
wünschenswert, eine leidliche Verkehrsanlage ist erforderlich. Die Umgebung von
Bergen Kreis Celle erscheint in vieler Hinsicht günstig.
Der tiefe Fall, den das
deutsche Volk getan hat, der Ausbruch zügelloser Rohheit, Wildheit und
Grausamkeit beruht letzten Endes auf einem Versagen seiner pädagogischen
Kräfte. Unsere Schule ist sich bewusst, für die richtige Erziehung der
deutschen Jugend, die vom innersten Kern her erfolgen muss, einen wesentlichen,
ja unersetzlichen Beitrag leisten zu können, und unser Vorschlag, unsere Bitte
entspringt der dadurch gegebenen tiefen Verpflichtung.
Für den Lehrkörper der
Schule
Anita Grauding. Irmgard
von Harling. Anna
Bruckner.
maschschr. Brief. Überarbeitete Fassung des vorstehenden Entwurfs mit eigenhändiger
Unterschrift.
Bergen Kreis Celle.
1.Dezember 1945.
Gesuch der Schule
Schlaffhorst-Andersen um erneute
Niederlassung in der Provinz
Hannover.
Die Schule Schlaffhorst-Andersen
für Atem- und Stimmbildung besteht seit 1900 mit folgenden praktischen
Tätigkeitsbereichen:
1. Erteilung von Atem- Sprech- und Gesangunterricht.
2. Heilung von Stimmschäden und Stimmerkrankungen.
3. Schulung von Ärzten und Erziehern.
4. Ausbildung eigener Lehrkräfte.
Seit 1900 in Berlin, von 1916-1926 in
Rotenburg/Fulda, seit 1926 in Hustedt Kreis Celle tätig, musste die Schule
Hustedt im Sommer 1942 wegen des dort angelegten Flughafens verlassen und wurde
nach Seefeld in Pom. östlich der
Oder verlegt. Die Verbindung der Schule mit dem dortigen landwirtschaftlichen
Lehrbetrieb erwies sich für beide Teile als außerordentlich förderlich: Die Schüler waren in ihrer Freizeit
landwirtschaftlich und gärtnerisch tätig, dagegen nahmen die landwirtschaftlichen
und gärtnerischen Lehrlinge am Unterricht der Schule teil, und der
landwirtschaftliche Betrieb als ganzes bildete weitgehend die Grundlage der
sich günstig entwickelnden Schule. Anfang Februar 1945 musste die Schule,
Anfang März auch der landwirtschaftliche Betrieb wegen des Herannahens der
Russen geräumt werden.
Die Arbeitsweise der Schule
beruht auf sehr realen Einsichten in das Naturgeschehen im menschlichen Organismus, gewonnen durch intensives Studium für
künstlerische, gesangliche und sprachliche Betätigung.
Beständig erneuerte Erfahrung bestätigte die Tatsache, dass durch bewusste,
nach physiologischen Gesetzen geregelte Schulung der untrennbar
zusammenhängenden Atmungs- und Stimmfunktionen neue, bisher noch nie genutzte
Aufbaumöglichkeiten für den gesamten geistig- und leiblich-seelischen
Organismus des Einzelnen wie seiner Nachkommenschaft gewonnen werden.
Vor die Frage gestellt, wo
sie in Zukunft ihre Arbeit wieder aufnehmen, wo sie wieder sesshaft werden,
wohin sie ihre zur Zeit über ganz Deutschland verstreuten Lehrer und Schüler
wieder zusammenrufen soll, würde die Schule gern in die Provinz Hannover
zurückkehren und zwar aus demselben Grunde, der sie seinerzeit veranlasste,
sich in Hustedt niederzulassen, nämlich aus einer inneren Verbindung mit der
Landschaft. Denn diese Landschaft
entspricht in ihrer Weite, Unberührtheit und idyllischen Ruhe dem Wesen unser
Arbeit, die ganz und gar auf die Weckung und Erhaltung innerer Kräfte, auf
Verbindung von Natur und Geist in Sprache, Gesang und Bewegung gerichtet ist.
So geht unser Vorschlag und
unsere Bitte dahin, unserer Schule pachtweise wieder ein Stück hannoverscher
Erde zu überlassen. Auf Grund der in
Seefeld gemachten Erfahrungen glauben wir zusagen zu dürfen, dies Land
vernünftig zu bewirtschaften, und vor allem durch die Arbeit der Schule einen
Beitrag zu den sich gerade in der Provinz Hannover kräftig regenden
pädagogischen Bestrebungen zu leisten.
Außer den eigentlichen
Lehrkräften hat die Schule in ihren Reihen landwirtschaftlich und gärtnerisch
lehrberechtigte Persönlichkeiten, sodass sie im Stande ist, wie schon in
Seefeld, ein kleines, selbstständiges, in
sich abgerundetes pädagogisches Centrum zu bilden, das auf gesunder und
nicht zu schmaler wirtschaftlicher Basis stehend, auch den weniger Bemittelten
die Aufnahme ermöglichen und ihnen erlaubt, durch praktische Mitarbeit zu den
Kosten ihrer Ausbildung beizutragen.
[Auslassung]
Wir würden die Arbeit
zunächst mit etwa 30 Personen
beginnen können. Mit Rücksicht auf die pädagogischen Ziele der Schule [Auslassung] bitten wir aber, bei der
Landzuteilung die Möglichkeit künftiger Entfaltung zu berücksichtigen. Nur der
kleinere Teil brauchte Nutzfläche, der größere könnte Wald oder Heide sein. Die
Anlehnung an eine größere Forstfläche, die Einbeziehung eines kleinen
Wasserlaufes sind wünschenswert, eine leidliche Verkehrsanlage ist
erforderlich. [Auslassung]
Für den Lehrkörper der
Schule
Hedwig Andersen, Mitbegründerin und Leiterin der Schule
Maria Bredow
Stuttgart.
Markelstr. 16
Geschäftsführerin der
den
14.März 1946.
Schule Schlaffhorst-Andersen
für Atem- und Stimmbildung.
Anfrage der Schule
Schlaffhorst-Andersen nach der Möglichkeit einer erneuten Niederlassung
innerhalb der Provinz Hannover und einer sinnvollen Einordnung in die dortige
Lehrerbildung
_______________
Die Schule
Schlaffhorst-Andersen, seit 1900 in Berlin, von 1916-26 in Rotenburg/Fulda, bis
1942 in Hustedt bei Celle, anschließend in Seefeld in Pommern östlich der Oder
tätig und von dort im Frühjahr 1945 vertrieben, steht vor der Frage der
erneuten Niederlassung.
Kennzeichnend für die Schule
ist, dass sie in mehr als vierzigjähriger praktischer Forschungstätigkeit einen
Weg erarbeitet hat, der durch bewusste und nach physiologischen Gesetzen
geregelte Schulung der untrennbar zusammenhängenden Atmungs- und Stimmfunktion
zu neuen, bisher noch nie genutzten Aufbaumöglichkeiten für den gesamten
geistig- und leiblich-seelischen Organismus führt.
Von diesem Mittelpunkt aus
eröffnen sich drei Arbeitsgebiete:
1. Gesundheitliche Arbeit = in erster Linie
Heilung von Stimmschäden und Stimmerkrankungen.
2. Pädagogische Arbeit = Arbeit mit Kindern,
vor allem aber Schulung von Erziehern, um sie instand zu setzen, die neu
gewonnenen Einsichten im Unterricht anzuwenden.
3. Künstlerische Arbeit, vor allem auf gesanglichem und sprachlichem
Gebiet, wie auf dem Gebiet der Instrumentalmusik.
_______________
Von diesen drei Gebieten
liegt der Schule selbst das Pädagogische am meisten am Herzen. Denn man kann
sich vorstellen, wie es uns bekümmert zu sehen, wie die Kinder, nachdem sie
jahrelang die Schulbank drückten und sich und den Erziehern viel Mühe machten,
am Ende nicht einmal gelernt haben, sich richtig und natürlich zu bewegen,
richtig und natürlich zu sprechen, richtig und natürlich zu singen, eben weil
sie niemals lernten, diese Tätigkeiten auf die richtige Weise mit Atmung und
Stimme zu verbinden, und wie es uns bewegt, in diesen einfachen und
grundlegenden Dingen einen Wandel anzubahnen, da wir doch glauben, die dafür erforderlichen
Kenntnisse so klar erarbeitet zu haben, dass wir sie in ihren Grundzügen an
dafür aufnahmebereite Erzieher weitergeben können. Und Herr Dr. Trüper, Jena,
dessen Gutachten wir beifügen, hat recht, wenn er schreibt, dass innerhalb der
Schule nun verstärkt in den letzten Jahren, bestimmte Pläne für einen weiteren
Ausbau der Schule, nach dem Krieg, für die Heranbildung einer größeren
Lehrerschaft und für die Zusammenarbeit mit verschiedenen Zweigen der
Allgemeinpädagogik bestanden.
Denn bisher ist die Arbeit
der Schule mehr in die Tiefe als in die Breite gerichtet gewesen. Das war von
Innen her erforderlich, um den Dingen erst selbst auf den Grund zu kommen; es
war nach Außen hin erforderlich, um sich unverfälscht zu erhalten. So hat die
Schule insbesondere bisher jede engere Verbindung mit staatlichen Stellen
vermieden, um in Forschung und Lehre unabhängig zu bleiben. Es hat uns aber,
seitdem wir Seefeld verlassen mussten, die Ahnung geleitet, dass der Verlust
der Heimat und der mit Liebe aufgebauten eigenen wirtschaftlichen Basis uns
vielleicht frei machen sollte für die nunmehrige Zusammenarbeit mit staatlichen
Stellen, die wie wir die innere Erneuerung des deutschen Menschen für das
Wesentliche halten, für das was not tut.
Wie kann unsere Arbeit auf
pädagogischem Gebiet am wirksamsten eingefügt werden? Die Zahl der voll
ausgebildeten Lehrkräfte ist noch immer bescheiden und beträgt etwa zwanzig,
von denen der größere Teil jedoch bereits einen festen Arbeitsbezirk hat, so
dass für einen neuen Anfang jetzt nur vier bis höchstens acht Lehrkräfte zur
Verfügung ständen. Wenn wir sagen dürfen, wie wir es uns gedacht haben, so
würden wir wünschen, dass für unsere Arbeit offene künftige Erzieher in jedem
Jahr ihrer Ausbildung etwa 4-6 Wochen unsere Schule besuchen; zwar wäre das
keineswegs eine Vollausbildung; aber nach unsern bisherigen Erfahrungen würden
wir sie auf diese Weise mit den Grundlagen der Atem- und Stimmarbeit so
vertraut machen, dass sie darauf weiter bauen und die Arbeit im Klassenunterricht
anwenden können. Bei unserer Unterrichtsweise, die vorwiegend im
Einzelunterricht erfolgt, würden diese Kurse im ersten Jahr jeweils etwa 14
Teilnehmer umfassen können. Im zweiten Jahr könnte unter Umständen ein zweiter
Parallelkurs dazukommen. Es wäre ein kleiner Anfang, aus dem heraus, wenn er zu
guten Ergebnissen führt, allmählich eine feste Einordnung dieses
Arbeitsgebietes in die allgemeine Lehrerausbildung erwachsen könnte. Allerdings
können wir nicht übersehen, ob sich dieser Vorschlag verwirklichen lässt, da,
wenn wir im Jahr zunächst mit etwa 7 derartigen Kursen rechnen könnten, davon
bestenfalls einer in die Ferien fiele, die anderen aber während des laufenden
allgemeinen Unterrichts beschickt werden müssten.
Was nun die Frage einer
etwaigen Unterbringung der Schule betrifft, so ist verständlich, dass eine
Arbeit, die ganz und gar auf Weckung und Erhaltung innerer Kräfte, auf die
Verbindung von Natur und Geist in Sprache, Gesang und Bewegung gerichtet ist,
am besten in ländlicher Stille und Abgeschiedenheit gedeiht. Die Verbindung der
Schule mit einer gärtnerischen und wenn möglich auch landwirtschaftlichen Basis
ist auch schon wünschenswert, damit die Schüler sich zum Ausgleich während
ihrer Freizeit gärtnerisch und landwirtschaftlich betätigen können, und eine
Schulung und Übung in diesen Tätigkeitsbereichen ist gerade für künftige
Erzieher dienlich. Ein solch breiterer Aufbau der Schule hat sich in Seefeld
bewährt, und die Schule hat in ihren Reihen neben den eigentlichen Lehrkräften
gärtnerisch und landwirtschaftliche Fachkräfte und Erzieher, so dass sie
imstande ist, wie schon in Seefeld, eine kleines selbständiges, pädagogisches
Zentrum zu bilden. Aber all das sind Fragen zweiter Ordnung, die auf die Länge
schon eine befriedigende Lösung finden werden, wenn über die Hauptfrage:‑ eine
erwünschte und sinnvolle Einordnung der Arbeit der Schule Schlaffhorst-Andersen
in die Lehrerbildung - Klarheit und Einverständnis erzielt wird.
Maria Bredow.
maschschr. Brief mit eigenhändiger
Unterschrift
Stuttgart. 14.April 1946.
Ebenso wie sie mit den
zuständigen Stellen in Hannover Kurse an die in der Lehrerausbildung Stehenden
vereinbart hat, ist die Schule Schlaffhorst-Andersen für Atem- und Stimmbildung
auch zu Monatskursen an die in der theologischen Ausbildung Befindlichen
bereit. Denn mehr noch als in anderen Berufen kommt es bei der Wortverkündung
auf die echte und wahre Stimme an. Mehr noch als jeder andere Beruf ist der
Theologe auf die Verbindung mit dem Odem, auf die Erfüllung mit dem Pneuma, auf
das Wachstum am inneren Menschen hingewiesen.
Maria Bredow.
maschschr. Durchschlag
Einladung
zur „Arbeitswoche der Schule
Schlaffhorst-Andersen“
9. - 16.August 1947
Ort: Jugendherberge Hohenlimburg ‑ 15. km. südlich
von Hagen, an der Bahnstrecke Hagen ‑ Siegen; vom Hbf. Hagen auch mit der
Strassenbahn Linie Nr.2 zu erreichen. Vom Bahnhof Hohenlimburg oder der
Endstation der Elektrischen sind 20 Min. Fußmarsch zur Herberge, die auf dem
hohen Ufer des schönen Lennetales liegt.
Zeit: Anreise am 9. August, Abreise am 16. ‑ Beginn
9.8. um 20 Uhr; vorher 19 Uhr gemeinsames Abendbrot.
Mitzubringen
sind: G-Schein für
Gemeinschaftsverpflegung(beim Ernährungsamt holen), ferner Bettzeug, Handtuch,
Kulturbeutel
weiter: Noten für Vokal- und Instrumentalmusik,
Instrumente: Geigen, Lauten, Flöten usw.
Für die Verpflegung müssen
Kartoffeln in Natura mitgebracht werden ‑ pro Tag 1 Pd., wenn möglich mehr ‑.
Unkosten für Unterkunft,
Verpflegung und Unterricht insgesamt M. 40.‑
Anmeldung bis 25. Juli an
Dr. Wilhelm Menzel (21b) Letmathe, Gennastr 66 oder Anita Grauding (16)
Marburg, Friedrichsplatz 9
Anreise für die Alten
schon am 8.8. möglich.
Drucksache
Einladung
zu einer
Arbeitszeit der „Schule Schlaffhorst-Andersen“
(Schule für Atem-, Sprech- und Gesangskunst)
in Hohenlimburg vom 9.-23. August
‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑
Durch freundliches
Entgegenkommen des Landesverbandes für Jugendherbergen und Jugendwandern
Westfalen, namentlich seines Geschäftsführers Herrn Müller-Hoyer in Hilchenbach
und des Jugendherbergsvaters Arnold Steglich in Hohenlimburg, ist es uns auch
in diesem Sommer möglich, eine Arbeitszeit unserer Schule durchzuführen.
Zeit: 9.-23. August 1948. Anreise
9. August bis 19 Uhr, Abreise 23. August.
Ort: Jugendherberge Hohenlimburg
an der Strecke Hagen ‑ Siegen. (Von Hagen Hbf. Straßenbahn, Linie 2; auch von
Iserlohn und Letmathe Straßenbahnverbindung)
Mitzubringen: G-Schein vom Ernährungsamt für Gemeinschaftsverpflegung,
Kartoffeln in Natur, wenn irgend möglich auch Gemüse, auch Nährmittel u.a.;
Bettwäsche oder Schlafsack, Turnschuhe; Liederbücher, Noten für Chorsingen und
Vortrag von Liedern und Gedichten
Inhalt: Arbeit an Atem- und
Stimmfunktionen, Anleitung zu natürlicher und richtiger Tonerzeugung durch
Atem- und Bewegungs-, Sprech- und Gesangsübungen, Chorarbeit und Vortrag von
Liedern und Gedichten.
Teilnahme: Für einen ruhigen und ersprießlichen
Ablauf der gemeinsamen Arbeit ist es dringend erwünscht, die ganze Zeit dabei
zu sein (9.-23.8.)
Meldungen sind bis 30. Juni unter Angabe des
Namens (Vor- und Zuname), des Geburtstages, des Berufes, des Wohnortes (genauer
Anschrift), besonderer Befähigungen und Möglichkeiten der Mitarbeit (Vortrag,
Morgen- und Abendfeiern u.ä.) zu richten an Dr. Wilhelm Menzel, (21b) Lühnen,
Pädagogische Akademie.
Kosten: Für Verpflegung und Unterkunft
täglich RM 2.50, Lehrbeitrag für beide Wochen RM 40.‑
Mit freundlichem Gruße!
Dr. Wilhelm Menzel Anita Grauding
Lünen,
Pädagogische Akademie Marburg/Lahn,
Friedrichsplatz 9
vervielfältigte maschschr. Liste
Teilnehmerliste der Atmungswoche der Schule Schlaffhorst-Andersen in
der Jugendherberge Hohenlimburg vom 9.-21. August 1948
|
Nr.
|
Name, Vorname
|
geboren
|
Beruf
|
Anschrift
|
|
1
|
Grauding, Anita
|
06.06.1899
|
Lehrerin der Schule
Schlaffhorst-Andersen
|
Marburg/L., Friedrichspl. 9
|
|
2
|
Harling, Irmgard von
|
01.04.1897
|
"
|
Bergen über Celle
|
|
3
|
Bleul, Lotte
|
17.01.1891
|
"
|
Wiederstein Kr. Siegen
|
|
4
|
Goebel, Elisabeth
|
31.03.1911
|
"
|
Wuppertal-Elberfeld, Am
langen Hessen
|
|
5
|
Seyd, Waltraud
|
09.08.1914
|
"
|
"
|
|
6
|
Wilmanns, Irmel
|
10.05.1909
|
"
|
Celle Mühlenstr. 25
|
|
7
|
Marbach, Irmgard
|
18.03.1921
|
"
|
Mühlheim/Ruhr, Oberstr. 44
|
|
8
|
Bredow, Maria von
|
13.03.1899
|
"
|
Bergen bei Celle
|
|
9
|
Angenete, Christa
|
02.12.1919
|
Mus.-Stud.
|
Herford, Lockhausstr. 46
|
|
10
|
Baumgarten, Liselotte
|
06.12.1912
|
Büroleiterin
|
Menden, Jugendherberge
|
|
11
|
Beck, Anne
|
09.07.1905
|
Lehrerin
|
Mühlheim/Ruhr, Wallfriedweg
49
|
|
12
|
Bettinghausen, Elsb.
|
15.03.1922
|
Lehrerin
|
Duisburg, Eichenhof 6
|
|
13
|
Bormann, Martha
|
21.03.1898
|
Lehrerin
|
Letmathe, Allee 9
|
|
14
|
Eberle, Marta
|
03.10.1909
|
Rezitatorin
|
Stuttgart, Hasenbersteige 6
|
|
15
|
Engelmann, Elisabeth
|
27.11.1917
|
Geigenlehrerin
|
Marburg/L., Schückingstr. 3
|
|
16
|
Griesing, Hildegard
|
08.10.1912
|
Ehefrau
|
Mühlheim/Ruhr, Ruhrstr. 52
|
|
17
|
Halbach, Anneliese
|
09.05.1916
|
Musiklehrerin
|
Remscheid-Lüttringh.,
Mittelgardshagen 5
|
|
18
|
Helmletzki, Trude
|
04.01.1912
|
Musikerzieherin
|
Krefeld, Ürdingerstr. 313
|
|
19
|
Herrfahrdt, Lisemarie
|
06.04.1922
|
Studentin
|
Marburg/Lahn, Am Weinberg 8
|
|
20
|
Hobohm, Dr. Freya
|
05.06.1904
|
Studienrätin
|
Marburg/L., Fr. Neumannstr.
9
|
|
21
|
Hömberg, Grete
|
12.09.1908
|
Hausfrau
|
Bamenohl b. Finnentrop
|
|
22
|
Kaus, Ursula
|
08.04.1926
|
Lehrerin
|
Lüdenscheid, Mittelstr. 5
|
|
23
|
Kikilius, Hilde
|
10.02.1927
|
Lehrerin
|
Bollwerk über Hagen
|
|
24
|
Kleine, Marie-Luise
|
24.08.1924
|
Volontärin
|
Voerde, Lohernockenstr. 2
|
|
25
|
Lind, Mare
|
23.07.1904
|
Gymn.-Lehrerin
|
Marburg/L., Schückingstr. 5
|
|
26
|
Moeseritz, Annekath.
|
02.05.1922
|
Stud. Ass.
|
Marburg/L., Kugelgasse 6
|
|
27
|
Müller-Leutert, Frau
|
30.08.1897
|
Hausfrau
|
Gießen, Marburgerstr. 35
|
|
28
|
Rohwer, Eva
|
23.12.1916
|
Lehrerin
|
Neumünster, Gartenstr. 38
|
|
29
|
Schmidt-Gonsior, Stefanie
|
05.02.1921
|
Kindergärtnerin
|
Wolfenbüttel, Harztorwall 13
|
|
30
|
Schmitz, Magda
|
29.10.1926
|
Apothekerin
|
Oberhausen,
Falkensteinstr. 160
|
|
31
|
Sohnius, Maria
|
27.03.1924
|
Sud.päd.
|
Borken b. Kassel, Bergstr. 9
|
|
32
|
Spelsberg, Lotte
|
12.09.1925
|
Montiererin
|
Lüdenscheid, Sauerfelderstr.
26
|
|
Nr.
|
Name, Vorname
|
geboren
|
Beruf
|
Anschrift
|
|
1
|
Menzel, Dr. Wilhelm
|
08.01.1898
|
Oberstud.Rat u.
Akademie-Dozent
|
Lünen, Pädag. Akademie
|
|
2
|
Cramer, Carlo
|
31.07.1906
|
Dipl. Ing.
|
Leer/Ostfriesland
|
|
3
|
Finger, Heinrich
|
28.04.1899
|
Kaufmann
|
Fronhausen/Lahn
|
|
4
|
Hömberg, Wilhelm
|
13.05.1903
|
Kauf. Angest.
|
Bamenohl b. Finnentrop
|
|
5
|
Koppenborg, Hans
|
21.04.1932
|
Schüler
|
Bottrop, Birkenstr. 31
|
|
6
|
Müller-Hoyer, Joseph
|
08.09.1900
|
DJH-Geschäftsführer
|
Menden, Jugendherberge
|
|
7
|
Offele, Hans Wolfgang
|
26.12.1928
|
Schüler
|
Wanne-Eickel, Verbindungsstr.
6
|
|
8
|
Stegelitz, Horst
|
05.10.1925
|
Gesangsstudent
|
Hohenlimburg, Jugendherberge
|
|
|
Arnim, Irma von
|
17.01.1891
|
Lehrerin der Schule
|
Stöfs, Kr. Lütjenburg
|
|
|
Endruschat, Rosemarie
|
08.02.1920
|
|
Süderschmedebu, Kr. Flensburg
|
gedrucktes Programm
Die Schule Schlaffhorst-Andersen
für Atem-,
Sprech- und Gesangkunst
aus Ostdeutschland vertrieben, wird sich jetzt in Lieme/Lippe, vor den Toren
von Lemgo, erneut niederlassen. Semester Anfang im April 1949.
Am Donnerstag, dem 18.
November findet in Lemgo ein
Einführungsabend
vor geladenen
Gästen statt.
Ort: Oberschule für Jungen,
im Rampendahl. ‑ Zeit 20 Uhr.
Mitwirkende:
Gesang: Irmgard von Harling, Lehrerin der Schule.
Klavier: Anna Bruckner, Lehrerin der Schule
Rezitation: Dr. Karl Pörschke, Dozent für Sprecherziehung an der
Pädgogischen Akademie in Bielefeld.
Einführende Worte: Dr. Maria Gräfin Bredow, Vorstandsmitglied der
Gesellschaft der Freunde der Schule.
Folge:
Begrüßung
|
„Musik
des Weltalls“
|
Hermann
Hesse
|
|
Phantasie
C-Moll
|
Mozart
|
|
„Es
ging ein Maidlein zarte ...“
|
4
Volkslieder
|
|
„In
stiller Nacht ...“
|
|
|
„Da
unten im Tale ...“
|
|
|
„Die
Sonne scheint nicht mehr so schön ...“
|
|
|
Ys.
|
Agnes
Miegel
|
|
2.
und 3. Satz aus Sonate Es-Dur op. 7.
|
Beethoven
|
|
Seefahrt.
|
Goethe
|
|
Der
Lindenbaum.
|
Schubert
|
|
Frühlingstraum.
|
|
|
Die
Forelle.
|
|
|
Gott
und die Bajadere.
|
Goethe
|
|
Inpromptu
As-Dur.
|
Schubert
|
|
Hochzeitslied.
|
Goethe
|
|
Feldeinsamkeit.
|
Brahms
|
|
Auf
dem Kirchhof.
|
|
|
Von
ewiger Liebe.
|
|
|
Musik.
|
Ricarda
Huch
|
|
Rapsodie
G-Moll.
|
Brahms
|
Zu dieser Veranstaltung
werden Sie hiermit freundlichst eingeladen. Am Schluß der Veranstaltung wird
eine Spende für den Neuaufbau der Schule erbeten.
Original
Der Regierungspräsident
Detmold,
den 15. Februar 1949.
Akt..: II U 5
An die
Gesellschaft der Freunde der Schule
Schlaffhorst‑Andersen
in Lieme, Kreis Lemgo
Anbei übersende ich Ihnen
die Erlaubnisurkunde zum Betriebe der Privatschule für Sprech- und
Musikerziehung in Lieme, Kreis Lemgo.
Die Genehmigungen für die
Leiterin und stellvertretende Leiterin der Schule liegen an. Beglaubigte
Abschriften der Einreihungsbescheide für die Leiterin und stellvertretende
Leiterin bitte ich mir noch einzureichen.
Für die Erlaubnis sind
Verwaltungs- und Schreibgebühren von 18,20 DM an die Regierungshauptkasse
Detmold unter K.R.Nr. III/1-746 zu entrichten.
In Vertretung:
gez. Sünkel
[Siegelstempel] Beglaubigt:
Limberg
Büroangestellte
maschschr. Abschrift
Erlaubnisurkunde
Auf Antrag vom 2.12.1948
erteilen wir hiermit der Gesellschaft der Freunde der Schule
Schlaffhorst-Andersen e.V. Sitz Celle, vertreten durch den Vorstand Dozent Dr.
Wilhelm Menzel, Dr. Maria Gräfin Bredow, und Fräulein Anita Grauding, unter dem
Vorbehalte des jederzeitigen Widerrufes die Erlaubnis, in Lieme, in dem
Hause Liemergrund 105, unter Leitung von Frl. Hedwig Andersen und Anita
Grauding eine Privatschule für Sprech- und Musikerzieher zu betreiben.
Die Schule hat den Namen zu
führen: Schule Schlaffhorst-Andersen in Lieme/Lippe.
Der Schulträger ist
verpflichtet, bei dem Betrieb der Privatschule die Bestimmungen der
Bundesratsverordnung vom 2.8.1917 (R.G.Bl. S.683) und die in den Lippischen
Anordnungen über das Privatschulwesen vom 13.11.1930 (Staatsanzeiger für das
Land Lippe S. 469) getroffenen Bestimmungen sowie alle über die Privatschulen
später ergangenen und noch ergehenden Vorschriften zu befolgen.
Der Schulbetrieb darf den
Rahmen, der durch die eingereichten Unterlagen begrenzt ist, nicht
überschreiten.
Kein Lehrer darf ohne meine
Genehmigung eingestellt werden oder unterrichten. Alle Veränderungen im
Lehrkörper bedürfen meiner Genehmigung. Die Lehr- und Stundenpläne dürfen ohne
meine Genehmigung nicht geändert werden.
Zu jeder Veränderung oder
Verlegung der Unterrichtsräume ist meine Genehmigung erforderlich. Sie ist so
rechtzeitig zu beantragen, daß eine von mir angeordnete Beseitigung etwaiger
Mängel durchführbar ist, bevor die Räume in Gebrauch genommen werden.
Die Jahresberichte sind nach
dem doppelseitigen Muster der Anlage anzufertigen, alljährlich am 31. März
abzuschließen und bis zum 1. Mai an mich einzureichen.
Diese Erlaubnis ist nicht
übertragbar, sie kann weder vererbt noch veräußert werden.
Die Erlaubnisurkunde ist so
aufzubewahren, daß sie bei jeder Besichtigung vorgezeigt werden kann.
Detmold, den 15. Februar
1949
Der Regierungspräsident
In Vertretung: gez. Sünkel.
Original
Der Regierungspräsident
Detmold,
den 15. Februar 1949.
Akt..: II U 5
An
Fräulein Anita Grauding
in Lieme
Kreis Lemgo
Im Sinne des § 1 Abs. 1 der
Bekanntmachung des Bundesrats vom 2.8.1917 (R.G.Bl. S. 683) genehmige ich Sie
als stellvertretende Leiterin der mit meiner Erlaubnisurkunde vom heutigen Tage
betriebenen Privatschule für Sprech- und Musikerzieher, „Schule
Schlaffhorst-Andersen in Lieme, Kreis Lemgo“
Verwaltungsgebühr 3,‑‑ DM.
In Vertretung:
gez. Sünkel
[Siegelstempel] Beglaubigt:
Limberg
Büroangestellte
Fragebogen
über den für die Schule
Schlaffhorst-Andersen in Lieme beantragten Zuschuss.
|
|
Beantragter Zuschuss:
|
|
|
1.
|
Für welche besonderen Aufwendungen soll der Zuschuss
verwendet werden?
|
Einmaliger Einrichtungszuschuss.
|
|
2.
|
Warum können die Aufwendungen nicht aus eigenen oder
Mitteln einer anderen Stelle bestritten werden?
|
A. Ostvertriebener Betrieb
B. Restlichen Mittel durch Währungsreform beseitigt.
|
|
3.
|
Sind Mittel bereits von anderer Seite bewilligt, für
den beantragten Zweck in Aussicht gestellt oder beantragt?
|
Lt. Antrag ein einmaliger Zuschuß in gleicher Höhe
als ostvertriebener Betrieb von Sozialministerium für Maurerlöhne,
Dachdecker, Klempner, Baumaterial, Fenster, Türen, Fußböden
|
|
4.
|
Weshalb kann der Zweck des beantragten Zuschusses
nicht durch Gewährung eines Darlehens erreicht werden?
|
Verzinsung und Rückzahlung können nicht aufgebracht
werden.
|
|
5.
|
In welchem Verhältnis steht eine etwa beabsichtigte
Zuwendung des Landes zu den eigenen Aufwendungen der empfangenden Stelle?
|
lt. Antrag sind ca. 14.000.‑ DM aus eignen Mitteln
aufgebracht.
|
|
6.
|
Zu welchem Zeitpunkt wird der beantragte Zuschuss
tatsächlich benötigt?
|
sofort.
|
Die Richtigkeit vorstehender
Angaben wird mit der ausdrücklichen Erklärung bescheinigt, dass Anträge auf
Zuwendungen für den gleichen Zweck weder an andere Stellen gerichtet noch
beabsichtigt sind.
Lieme, den 23.III.49
Gräfin Bredow
(Geschäftsstempel und Unterschrift)
Maschschr. Formulardurchschlag
Finanzierungsplan
über den für die Schule
Schlaffhorst-Andersen in Lieme beantragten Zuschuss in Höhe von 12.000.‑ DM.
= einmaliger
Einrichtungszuschuss
( Für die Zeit vom 23. März 49 bis 31. März 49)
|
A.
|
Geldbestand am
|
23.III.49
|
47.85 DM
|
|
B.
|
Einnahmen
|
allgemein
bis zum 31.III.49 aus Mitgliedsbeitägen
|
60.00 DM
|
|
|
|
aus Zuschüssen der
Kreisverwaltung
|
====
|
|
|
|
aus Zuschüssen der
Landesregierung
|
12.000.‑
|
|
|
|
aus sonstigen Quellen
|
|
|
|
|
insgesamt:
|
12.107.85 DM
|
|
C.
|
Ausgaben:
|
|
|
|
|
|
Persönliche
Verwaltungsausgaben
|
200.‑
|
|
|
|
sächliche
Verwaltungsaufgaben
|
150.‑
|
|
|
|
allgemeine Ausgaben =
Handwerkerlöhne und Einrichtungsgegenstände
|
11.700.‑
|
|
|
|
insgesamt:
|
12.050.‑
|
|
D.
|
Beabsichtigte Verwendung des zu
bewilligenden Zuschusses. (Die Zwecke der Ausgaben sind einzeln mit Angabe
der Beträge hierunter zu erläutern.) siehe Anlage = Ergänzungsblatt I.
|
|
|
Die Richtigkeit wird mit dem Hinzufügen bescheinigt,
dass die in vorstehendem Finanzierungsplan eingesetzten Beträge mit den
Kassenbüchern übereinstimmen.
|
Lieme, den 23.III.49
Gräfin Bredow
(Geschäftsstempel und Unterschrift)
Maschschr. Durchschlag
23.III.49.
Ergänzungsblatt I. zum
Antrag der Schule Schlaffhorst-Andersen an das Kultusministerium
Nordrhein-Westfalen auf Gewährung eines einmaligen Einrichtungszuschusses in
Höhe von 12.000.‑ DM
Höhe der Einrichtungskosten (Die Angaben sind ungefähre
Werte, da die Einrichtungsgegenstände noch nicht bestellt werden konnten.)
|
A.
|
Für
50 Personen (40 Schüler, 1ß Lehr- und Verwaltungskräfte) für anteilige
Einrichtungsgegenstände) Bettstellen, Sprungfedermatratzen, Matratzenschoner,
Auflegematratzen, Arbeitstische, Kleiderschränke, Wäschespinde, anteilige
Wirtschaftsschränke, anteiliges Geschirr, Beleuchtungskörper, Waschschüsseln
usw. pro Person 243.80 DM x 50
|
12.190.‑
|
|
B.
|
8
größere und 16 kleinere Öfen mit Ofenrohr und Muffen
|
1.650.‑
|
|
C.
|
Wasch-
und Bade-Closetanlagen
|
1.960.‑
|
|
D.
|
Kücheneinrichtung
|
1.200.‑
|
|
E.
|
Tische
und Bänke für Essraum
|
700.‑
|
|
|
Summe
|
17.700.‑
|
|
|
Davon
aus eigenen Mitteln
|
5.700.‑
|
|
|
Antragssumme
|
12.000.‑
|
Für die Richtigkeit obiger
Angaben:
Gräfin Bredow.
Maschschr. Durchschlag
Lieme, den 23.III.49.
Ergänzungsblatt II. zum
Antrag der Schule Schlaffhorst-Andersen in Lieme an das Kultusministerium
Nordrhein-Westfalen auf Gewährung eines einmaligen Einrichtungszuschusses in
Höhe von 12.000.‑ DM
Haushaltsvoranschlag für die
Zeit vom 1. April 1949 bis zum 31. März 1950.
A Ordentlicher Haushalt
Einnahmen:
1.) 24
Semesterschüler x 1.050.‑
25.200.‑
2.) 7 Ferienkurse mit insgesamt 280
Schülern x 72 20.160.‑
3.) Monatsschüler insgesamt 1.200
Tage x10.‑ 12.000.‑ 57.360.‑
Ausgaben:
1.) Pacht,
Honorar und persönliche Verwaltungskosten 22.000.‑
2.) Arbeitslöhne, z.T. als
Werkstudium
7.200.‑
3.) 16.000
Verpflegungstage x 1.20
19.200.‑
4.) Sonstige Haushaltskosten und
Inventarergänzungen 2.400.‑
5.) Licht, Feuerung, Allgemeine
Unkosten
3.600.‑
6.) Steuern
2.000.‑
7.) Verschiedenes
900.‑ 57.300.‑
B. Außerordentlicher Haushalt
Einnahmen: Beiträge
der Mitglieder der Gesellschaft
der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V.
3.600.‑
Ausgaben: Altersversorgung
der Lehrkräfte
1.200.‑
Studiendarlehen
2.400.‑ 3.600.‑
Für die Richtigkeit obiger
Angaben:
Gräfin Bredow.
Maschschr. Durchschlag
Lieme in den Lippe, den
27.IV.49
Betrifft: Zusatz zum Antrag
vom 23. Februar 49 auf Gewährung eines Einrichtungszuschusses für die
Neubegründung der Schule Schlaffhorst-Andersen in Lieme in Lippe.
An den Kultusminister
Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Die Einrichtung der Schule
Schlaffhorst-Andersen in Lieme in Lippe ist vollzogen.
Als Erstes wurde vom 4.-16.
April 49 der Pädagogische Osterkurs mit 34 Teilnehmern abgehalten.
Am Ostermontag, den 18.
April fand die Eröffnungsfeier statt.
Am 25. April wurde die
Semesterarbeit zunächst mit 15 Schülern aufgenommen.
Die Durchführung der Bau-
und Einrichtungsarbeiten hat ergeben, dass der im Antrag vom 23. Februar mit
36.000.‑ DM angegebene Zuschuss in ganzer Höhe erforderlich ist.
Von diesem Zuschuss hat
bereits übernommen:
Das Sozialministerium
12.000.‑
DM
verwandt zur teilweisen Deckung der Kosten für Fenster, Türen
und Fußböden
Das Kultusministerium aus Mitteln des alten Rechnungsjahres 12.000.‑ DM
24.000.‑
DM
Wir bitten hiermit das Kultusministerium Nordrhein-
Westfalen um Bewilligung des Restzuschusses in Höhe von 12.000.‑ DM
Eine Aufstellung der
Einrichtungskosten fügen wir bei.
Im Namen der Gesellschaft
der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V.
Maschschr. Durchschlag [Anlage zur 2.
Fassung des Flüchtlingskreditantrages auf den Namen der Gesellschaft der
Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen; vgl. 21.V.49]
Schule Schlaffhorst‑Andersen
Lieme
in Lippe, den 29.IV.49
Lieme in Lippe
Ergänzende Angaben zum
Antrag auf Gewährung eines Anlagekredites von
9.000.‑
DM
und eines laufenden
Betriebskredites v. 7.000.‑ DM
insgesamt von 16.000.‑ DM
aus den Mitteln für
gewerbliche Flüchtlingskredite.
1. Die Schule Schlaffhorst hat bis 1945 in
Seefeld, Kreis Saatzig-Stargard in Pommern, östlich der Oder gearbeitet und ist
von dort im März 1945 durch den russischen Vormarsch vertrieben worden.
Nachdem ihre Lehrkräfte vier Jahre
hindurch einzeln an verschiedenen Orten gearbeitet haben, ist es jetzt
gelungen, in Lieme in Lippe einen neuen Niederlassungsort zu finden und die
Schule auch räumlich wieder zusammenzuschliessen. Der Schule gehören zur Zeit
34 ausgebildete Lehrkräfte an, die ihre Arbeit in den verschiedenen Zonen
Deutschlands vertreten. Zweigschulen bestehen in Rotenburg/Fulda und in
Weimar/Th.
2. Der seit Ende Februar 1949 vorgesehene
Kreditantrag konnte in endgültiger Form erst jetzt gestellt werden, da die
schwankenden Preise eine bestimmte Angabe der Einrichtungskosten vor Durchführung
der Bauarbeiten nicht erlaubten. Wir wären sehr dankbar, wenn trotz dieses
späten Einreichungstermines dem Antrag noch aus Mitteln des alten Etatsjahres
entsprochen werden könnte, damit eine fristgerechte Bezahlung der Lieferanten
und Handwerker, vorwiegend aus Lieme und Lemgo stammend, erfolgen kann.
3. Die Schule besteht seit 50 Jahren. Sie hat
sich als reine Privatschule erhalten können und bisher niemals eine behördliche
Geldbeihilfe in Anspruch genommen. Allein der Verlust ihrer wirtschaftlichen
Grundlage in Seefeld samt allen Instrumenten und sonstigem Inventar und die
erst vor Kurzem erfolgte Währungsreform, die die noch vorhandenen Mittel
beseitigte und auch dem Kreis der Freunde der Schule eine großzügige Hilfe
nicht erlaubt, macht es ihr jetzt unmöglich, den Neuaufbau aus eigenen Kräften
zu bewirken.
4. Die Arbeit der Schule beruht auf den
Forschungen ihrer beiden Gründerinnen Clara Schlaffhorst (geb. 16. Oktober 1863
in Memel) und Hedwig Andersen (geb. 9. Juni 1866 in Memel) Sie ist gerichtet
auf die Erschließung und Formung der ursprünglichen, schöpferischen Kräfte des
Menschen durch mit der Atmung verbundene Sprech- Gesang- und Bewegungsübungen.
Ihre Bedeutung liegt auf gesundheitlichem, künstlerischem, vor allem aber
allgemein-menschlichem und darum insbesondere pädagogischen Gebiet. Es wird
erstrebt, dass die künftigen Erzieher, vor allem die Lehrer an Grundschulen
sowie die Sprech- und Musikerzieher die Arbeit kennen lernen. Dazu dienen
sowohl die Arbeit während des Semesters wie die 14 tägigen Ferienkurse, von
denen im laufenden Jahr sieben durchgeführt werden.
5. Inhaberin der Schule ist die Gesellschaft
der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V. (Erster Vorsitzender Dr.
Wilhelm Menzel, Dozent für Deutsch und Sprecherziehung an der Pädagogischen
Akademie Lünen ‑ weiteren Kreisen durch seine „Schlesischen Abende“ bekannt;
zweite Vorsitzende Dr. Maria Gräfin Bredow, Eigentümerin des von ihr
treuhänderisch für die Schule verwalteten Gutes Seefeld in Pommern.)
6. Der Pachtvertrag, der die Mitarbeit der
sehr strebsamen Verpächterfamilie Kochsiek begründet und sich in den
vergangenen 6 Monaten des Aufbau bereits erprobt und bewährt hat; die Beiträge
der Mitglieder der Gesellschaft der Freunde der Schule, die in der
Vergangenheit rund 6.000.‑ RM im Jahr betrugen und diesen Betrag in absehbarer
Zeit wieder erreichen werden, die anerkannte Arbeit der Schule und die günstige
Lage lassen auch die wirtschaftliche Entwicklung der Schule als aussichtsreich
erscheinen.
Für die
Richtigkeit der Angaben:
[Stempel:] Schule Schlaffhorst-Andersen
Lieme
/ Lippe
Maschschr. Durchschlag
Schule Schlaffhorst‑Andersen
Lieme,
den 21.V.49
Lieme in Lippe
Nachtrag zum Kreditgesuch
vom 21.April 49.
A. Historisches:
Die Schule
Schlaffhorst-Andersen ist gegründet von Fräulein Clara Schlaffhorst, geb. 16.
Oktober 1865 in Memel und Fräulein Hedwig Andersen, geb. 9. Juni 1863,
ebenfalls in Memel.
Beide, die eine
Gesanglehrerin, die andere Klavierlehrerin, wurden frühzeitig auf die Bedeutung
der Atmung für jede menschliche Tätigkeit, insbesondere aber für die stimmliche
Betätigung, aufmerksam und stellten ihr Leben ganz in den Dienst der
Erforschung der Atmungs- und Stimmfunktionen. Nach anfänglicher Tätigkeit in
Memel und Berlin arbeiteten sie von 1916-1926 in Rotenburg/Fulda und
anschließend in Hustedt bei Celle. Ein wachsender Schülerkreis scharte sich um
sie.
B. Die Gesellschaft der
Freunde der Schule:
1926 wurde die Gesellschaft
der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen gegründet. Ein Exemplar der
Satzungen fügen wir bei. 1934 wurde das Gut Seefeld in Pom. Kreis
Saatzig-Stargart zur wirtschaftlichen Grundlage der Schule. Es stand formell im
Eigentum von Dr. Maria Gräfin Bredow und wurde von ihr für die Schule
verwaltet. Die vorgesehene Errichtung einer Stiftung in Art der Lietzschen
Heimschulen musste während der Zeit des Nationalsozialismus wegen der sonst
seitens der SS drohenden Enteignung zurückgestellt werden. Ein Teil der
Lehrkräfte der Schule hielt sich seit 1934 bereits ständig dort auf, teils zur
Erholung, teils zu Unterrichtszwecken. Im Frühjahr 1937 wurden Dr. Wilhelm
Menzel, Professor an der Hochschule für Lehrerbildung in Hirschberg/Schlesien,
und Dr. Maria Gräfin Bredow, Seefeld in Pommern, Vorsitzende der Gesellschaft.
Das Schwergewicht der von der Schule geleisteten kulturellen Arbeit -
Chorreisen, Singwochen und Kurse - wurde dadurch noch mehr als bisher schon
nach dem Osten verlegt.
C. Zwang zur vollständigen
Übersiedlung nach Seefeld in Pommern.
Da die bald nach 1933
begonnene Anlage eines großen Flugplatzes in unmittelbarer Nähe der Schule den
geplanten weiteren Ausbau der Schule verhinderte, und der zunehmende
Flugverkehr den Unterricht sehr beeinträchtigte, wurde die Arbeit der Schule
mehr und mehr nach Seefeld verlegt. Die für eine vollständige Verlegung
erforderlichen Bauarbeiten wurden anfangs durch den Krieg aufgehalten, dann
aber trotz der zunehmenden Erschwerung aller Bauvorhaben genehmigt, weil der
weitere Betrieb in Hustedt offensichtlich unmöglich war. Zum 1. Juli 1942 wurde
das Grundstück in Hustedt an die NSV abgegeben und der gesamte Schulbetrieb in
Seefeld weiter geführt.
gez.: Dr. Wilhelm Menzel gez. Dr. Maria Gräfin
Bredow
Maschschr. Formulardurchschlag (3. u. letzte
Fassung)
Antrag
auf Bewilligung eines Flüchtlingskredits
1.) Name, Vorname des Antragstellers: (Bei
Gesellschaften und Genossenschaften sind anzugeben: Rechtsform, gesetzlicher
Vertreter, haftende Gesellschafter, Sitz der Firma, Eintragung im
Handelsregister)
Dr. Maria Gräfin Bredow
2.) Wohnort und Straße: Lieme in Lippe
Liemergrund 105
3.) Geburtsdatum: 11.III.99
Geburtsort:
Berlin-Charlottenburg
4.) Beruf, Gewerbe: Landwirtin
5.) Ständiger Wohnsitz, vor der Ausweisung oder
Flucht (Ort und Kreis): Seefeld in Pommern Kr. Saatzig-Stargard
6.) Erlernter Beruf: Landwirtschaft und
Rechtswissenschaft
7.) Zuletzt (vor der Flucht) ausgeübter Beruf:
Landwirtschaft und Schulbetrieb
8.) Flüchtlingsausweis Nr. 344 Aufnahmegemeinde: Lieme in
Lippe
9.) Genehmigung des Gewerbes: Genehmigung der
Regierung in Detmold am 15. Februar 1949
10.) Zahl der Beschäftigten: 19
davon Flüchtlinge: 11
11.) Es wird ein Kredit von 16.000 DM für
folgenden Zweck beantragt: (genaue Angaben über die beabsichtigten
Anschaffungen, z.B. Einrichtung und Ausstattung von Geschäftsräumen,
Anschaffung von Maschinen, Geräten, Werkzeugen usw. mit Preis)
Über den seitens des
Kultusministeriums erteilten Zuschuss in Höhe von 12.000.‑ DM hinausgehende
Kosten für Ausstattung und Einrichtung von 5 Lehrer- 12 Schülerzimmern, Büro,
Übungs- und Wirtschaftsräume in Höhe von 9.000 DM und 7.000 DM zur Finanzierung
des laufenden Betriebes.
12.) Von dem Kredit (Ziff. 11) entfallen also auf
Anlagekredite
(zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen)
9.000 DM
Betriebskredite (zur
Finanzierung des laufenden Betriebes) 7.000
DM
13.) Was besitzen Sie z.Zt. an
verfügbaren Werten: (Hierunter fallen nicht Werte, die Sie in Ihrer
Heimat zurückgelassen haben)
a) Grundstücke und Gebäude
b) Maschinen und Werkzeuge
c) Inventar usw.
14.000
DM
d) Roh- und Hilfsstoffe
e) Bargeld, Guthaben bei Banken,
Sparkassen, Postscheckkonto usw. 1.200 DM
f) Wieviel entfällt davon auf
Eigenkapital
15.200 DM II. auf
geliehene Mittel
g) Höhe des
jetzigen monatlichen Nettoeinkommens ca.
3.000 DM
14.) Für den Kredit werden folgende Sicherheiten
angeboten: (genaue Angaben über Art und Wert)
Das vorhandene und aus den
Mitteln des Anlagekredites angeschaffte Inventar im Wert von 23.000 DM
15.) Angaben von Personen, die zur
Auskunftserteilung über die Persönlichkeit und die frühere Tätigkeit des
Antragstellers in der Lage sind:
Dr. Friedrich Meyer zu
Schwabedissen. Bielefeld. Stieghorsterstr. 70
Fräulein Erika Wendland,
Lehrerin in Lieme Lippe
16.) Angaben über das frühere Vermögen und die
Verpflichtungen des Antragstellers:
A Schulinventar in Höhe von 24.000
DM B Grundbesitz
und Gebäude
Kapital in Höhe von ca. 8.000 DM im
Wert von ca. 700.000 DM
Ich versichere die
Richtigkeit vorstehender Angaben.
Lieme, den 21. V. 1949
Gräfin Bredow
handschr. Abschrift
Das Kultusministerium des
Landes Nordrhein-Westfalen
I A 1 / III K 3
Düsseldorf, d. 27. Juni 1949
An die Schule Schlaffhorst-Andersen
Lieme/Lippe
Mit Bezug auf die
Besprechung am heutigen Tage bestätige ich Ihnen, daß die zugesagte Beihilfe
von 10.000,‑ DM aus Mitteln des Rechnungsjahres 1949 in diesen Tagen überwiesen
wird. Ein Bankkonto bitte ich mir anzugeben.
Ich mache darauf aufmerksam,
daß bei der starken Inanspruchnahme meines Haushaltes weitere Beihilfen nicht
gewährt werden können.
In Vertretung
gez. Koch
Maschschr. Dokument [Anfang September 1949]
Darstellung der Vorgänge,
die die Ansprüche von Herrn Dipl. Kaufmann Bertram in Lemgo gegen die Schule
Schlaffhorst-Andersen begründen.
Im Lauf des Juli suchte
Gräfin Bredow die ihr vom Finanzamt Lemgo empfohlene Helferin in Steuersachen
Frau Helga Scheidt auf, um sich von ihr wegen einer für die Schule
Schlaffhorst-Andersen geeigneten Buchführung beraten zu lassen. Frau Scheidt
teilte nach einer Woche die Anschrift des Vertreters der Taylorix Buchhaltung
in Lemgo mit. Im Anschluss daran beauftragte Grfn. B. Frau Scheidt mit
Aufstellung und Einreichung der Eröffnungsbilanz beim Finanzamt in Lemgo. Da
Frau Sch. inzwischen in die Ostzone reisen musste, beantragte sie beim
Finanzamt in Lemgo die Verschiebung des Abgabetermins bis zum 31. August. Nach
ihrer Rückkehr, am 10. August, suchte Grfn. B. Frau Scheidt erneut auf und bat
sie, nicht nur die Aufstellung der Eröffnungsbilanz, sondern auch die
Fertigstellung der Buchführung zu übernehmen.
Frau Scheidt kam am 11.
August erstmalig nach Lieme und arbeitete gemeinsam mit Grfn. B. an der
Buchführung. Da die Geldmittel der Schule gering waren, stellte Frau Sch. die
Fertigstellung der Buchführung auf die Mitarbeit von Grfn. B. ab, die nur in
sehr geringem Umfang erfolgte. Frau Sch. war am 15. August erneut in Lieme und
wollte am Freitag, den 19. Aug. wiederkommen. Da die Buchführung auf diese
Weise zu langsam vorwärts rückte, drängten die Mitarbeiter auf eine andere
Lösung. Frl. Bienko, Gärtnerin, erbot sich, am Freitag nach Lemgo zu fahren und
Sparkassendirektor Epke um Rat zu fragen. Dieser empfahl unter anderem Herrn
Dipl.Kaufmann Ernst Bertram, den Frl. Bienko anschließend aufsuchte und der
zusagte, am andern Morgen nach Lieme zu kommen. Die bestellte anschließend, wie
ebenfalls mit Grfn. Breow vereinbart, Frau Sch. für Freitag ab.
Herr Bertram kam am 20.8.
(Samstag) Vormittag und wurde von Grfn. B. über den Geschäftsstand der Schule
informiert. Er verschaffte sich anschließend einen Überblick über den Stand der
Buchführung, legte sie mit den entsprechenden Unterlagen zur Abholung durch
Boten bereit und sagte schnellste Fertigstellung zu. Auf die Frage nach den
entstehenden Kosten nannte er den Preis von 400.‑ DM. Am Montag, den 22.Aug.
wurde die Buchführung mit Unterlagen durch den Angestellten des Herrn Bertram,
Herrn Pohl abgeholt. Am Dienstag, den 23. sprach Grf. B. in der Wohnung des
Herrn Bertram vor, um sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Herr Bertram
und Herr Pohl hatten sogleich am Montag an der Buchführung gearbeitet, und zwar
in einer Weise, die von dem bereits erfolgten Beginn abwich und in der Grfn. B.
sich schwer zurechtfand. Außerdem war Herr Bertram am Dienstag früh wegen
Blinddarmentzündung ins Krankenhaus eingeliefert. Grfn. B. bat, zunächst an der
Buchführung nicht weiterzuarbeiten und fuhr zu Fr. Scheidt- In der Besprechung
mit ihr kam es Grfn. B., die sich nervlich in keinem guten Zustand befand, erst
zum Bewusstsein, dass mit Frau Sch. bereits ein Vertrag auf Fertigstellung der
Buchführung lief, auf dessen Erfüllung Fr. Sch. bestand. Grfn. B. fuhr daraufhin
zur Wohnung von Herrn Bertram und ließ sich die gesamte Buchführung
aushändigen, um sie zu Hause in Ruhe prüfen zu können und sagte, dass sie sich
wegen alles weiteren mit Herrn B. selbst in Verbindung setzen werde. Am
folgenden Tag, Dienstag, suchte Grfn. B. Herrn B. im Krankenhaus auf, um ihm
den Tatbestand und die älteren Rechte von Fr. Sch. mitzuteilen und zu fragen,
unter welchen Bedingungen er bereit sei, vom Vertrage zurückzutreten. Herrn B.
nannte dabei eine Abfindungssumme von 200,‑ DM, die Grfn. B. zu hoch erschien
im Verhältnis zur geleisteten Arbeit. Eine Entscheidung erfolgte nicht, sondern
sollte am folgenden Tag abgegeben werden. An diesem, Mittwoch, den 24. begaben
sich Grfn. Bredow und Frl. Irmgard von Harling zu Herrn Direktor Epke u. baten
ihn, in persönlicher Besprechung die Sache zu schlichten. Herr Epke sagte dies
zu, konnte es aber nicht ausführen, da Herr B. inzwischen am Blinddarm operiert
war. Am 29. August traf ein Brief des Herrn B. bei Gräfin Bredow ein, in der
dieser die volle Summe von 400,‑ DM verlangte, da er zu Ausführung der Arbeit
bereit und im Stande sei und nur durch die Abholung der Buchführung daran
gehindert sei. Am Donnerstag, den 1. Sept. fuhr Grfn. B. mit diesem Schreiben
erneut zu Herrn Epke und bat ihn nochmals um Schlichtung der Dinge.
Original
Schule Schlaffhorst‑Andersen
Lieme
/Lippe
Beschluß der
Gläubigerversammlung vom 12. Sept. 49 vormittags 10 Uhr
1. Es wird festgestellt, daß 75 % der
Schuldner auf der Gläubigerversammlung vertreten sind.
2. Alle anwesenden Gläubiger sind sich nach
Darlegung der Verhältnisse darüber im Klaren, daß im Falle eines Konkurses 20 -
25 % Schuldzahlung möglich sein würden.
3. Die Gläubiger nehmen seitens des
Vertreters der Regierung, Herr Regierungsrat Schulz, zur Kenntnis, daß die
Regierung bereit ist, die Schule Schlaffhorst-Andersen bei der Abwicklung der
Schuldverbindlichkeiten so weit zu unterstützen, daß 60 % der Forderungen in
allernächster Zeit, möglichst im Laufe d.., beglichen werden können. Die
Regierung ist zu diesem Entgegenkommen nur im Hinblick auf die besondere
Bedeutung der Schule bereit, in der Erwartung, daß die Gläubiger sich alle mit
dieser Regelung einverstanden erklären.
4. Zum Schutze der Gläubiger wird ein
zweiköpfiger Gläubigerausschuß gebildet, der die Verteilung der eingehenden
Mittel überwacht. (Gläubiger Herr Rottmann u. Herr Bobenhausen)
5. Den Gläubigern wird in Aussicht gestellt,
entsprechend den Reinerträgnissen der Schule, laufende Aufbesserungen ihrer
Forderungen zu gewähren. (Besserungsschein)
6. Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,
wird seitens der Regierung und des Gläubigerausschusses überwacht.
f.d.R. Gläubiger
Schule Schlaffhorst-Andersen
H. Chr. Bobenhausen
Lieme/Lippe
I.
von Harling
Original
Schule Schlaffhorst‑Andersen
Lieme
/Lippe
Lieme, den 30. Sept. 49
Bericht über die
Zusammenkunft des Gläubigerausschusses mit der Vertreterin der Schule
Schlaffhorst-Andersen zur Durchführung des Gläubigerbeschlusses vom 12. Sept.
49.
Am 30. Sept. 49 vormittags 830
Uhr trafen sich die Vertreter des Gläubigerausschusses Herr Rottmann, Lemgo,
und Herr Bobenhausen, Lemgo, mit der Vertreterin der Schule
Schlaffhorst-Andersen Fräulein Irmgard Marbach. Grund der Zusammenkunft war die
Durchführung der Gläubigerbestimmung vom 12. Sept. d.J.. Es wurde festgestellt,
daß die Summe der 60%igen Auszahlung 14.751,18 DM beträgt. Die Auszahlung wurde
vorbereitet und kann nach Genehmigung der Regierung bestätigt werden. Folgenden
Herren Gläubigern wird die schuldige Summe in Form eines Schecks ausgefertigt:
Brune
435,60 DM
Bunte & Denn
363,60 DM
Dörentr. Tonwerke 480,‑ DM
Haberbeck
184,43 DM
Hinz
588,91 DM
Kesting
749,41 DM
Metall-Fabrik
374,40 DM
Müller & Co
182,16 DM
R.W.-Anzeigen
169,92 DM
Schulenburg
1.401,60 DM
Schumacher
82,08 DM
Wehmeier
364,99 DM
Die Summe der in Schecks
ausgezahlten Gelder beträgt: 6.377,10 DM.
Den anderen Herren wird die
Summe in bar ausgezahlt:
Althöfer
987,18 DM
Angenete
177,60 DM
Bobenhausen
1.477,73 DM
Cramer
300,‑ DM
Frische
148,99 DM
Kehrer
937,69 DM
Kise
580,80 DM
Mengersen
353,40 DM
Raabe
62,37 DM
Ramm
102,75 DM
Rottmann
1.636,56 DM
Sander
587,67 DM
Steinmeier
92,16 DM
von Unruh
558,‑ DM
Weege
371, 18 DM
Die Summe der Barzahlungen
beträgt: 8374,08 DM.
Gläubigerausschuß
Vertretg.
der Schule
P. Rottman
Irmg.
Marbach
H. Chr. Bobenhausen
Vertreter der Regierung
Kroderhausch[?]
ap. Reg.-Inspektor
Maschschr. Durchschlag
Kl/Kr. 16.9.1949.
30259.
Herrn
Regierungsrat Schulz
Detmold
Regierung
Sehr geehrter Herr
Regierungsrat!
Als persönlichen Bekannten
der Schule Schlaffhorst / Andersen hat mich Fräulein Marbach gebeten, ihr bei
der Formulierung des mit der Familie Kochsiek neu zu schließenden Vertrages
behilflich zu sein. Sie selbst hatten gebeten, zur Vorbereitung der künftig
noch mit der Familie Kochsiek zu führenden Verhandlungen darüber unterrichtet
zu werden, wie der neue Vertrag in etwa lauten soll.
Ich erlaube mir daher, Ihnen
im Nachstehenden kurz die Wünsche der Schule darzustellen und dabei die Punkte
zu unterscheiden, über die bereits eine Einigung erzielt ist, und ferner
diejenigen Punkte, über die eine Einigung noch erzielt werden muss.
Ueber folgende Punkte
besteht bereits Einigkeit:
1. Bei dem künftigen Vertrag
kommt jede Mitarbeit der Familie Kochsiek in Fortfall. Die Familie Kochsiek
tritt in Zukunft lediglich als Vermieter auf, sodass dadurch im Gegensatz zu
bisher erhebliche Beträge gespart werden.
2. Auch die Haushaltsführung
ist in Zukunft restlos getrennt, während ja bisher die Familie Kochsiek von der
Schule mit verpflegt wurde.
3. Ueber die künftige
Raumverteilung besteht Einigkeit. Die Schule erhält das gesamte alte Haus und
im neuen Haus die untere Etage, außer einem Küchenraum und einem Viehstall. Die
erste Etage des neuen Hauses verbleibt der Familie Kochsiek, während die Schule
noch zwei Giebelzimmer des neuen Hauses erhält.
4. Die bisherige Verpachtung
des Gartenlandes und des Obstgartens an die Schule kommt in Wegfall. Die Schule
behält lediglich ein Stück Spargelland und liefert der Familie Kochsiek dafür
die Abfälle zum Zwecke der Viehfütterung, ohne dass für das Spargelland ein
besonderer Zins berechnet wird. Die Familie Kochsiek gestattet der Schule
ferner, den Garten zu Schwingübungen und zu Spaziergängen zu benutzen.
5. Ueber die
Waschküchenbenutzung besteht ebenfalls Einigkeit, ferner darüber, dass der
Mietzins künftig durch die Preisbehörde festgesetzt wird, was bereits beantragt
ist.
6. Die Schule hat
bekanntlich für den Ausbau des alten Hauses 22.000 DM bezahlt; Zum Ausgleich
für diese Zahlungen ist Herr Kochsiek bereit, eine Schuld der Schule gegenüber
der Regierung in Höhe von 10.000 DM zu übernehmen, zu verzinsen und
hypothekarisch auf dem Grundstück des alten Hauses sichern zu lassen. Die
Schule hat damit hinsichtlich des alten Hauses einen verlorenen
Baukostenvorschuss von 12.000 DM gezahlt, der an sich sehr hoch ist. Die Höhe
dieses verlorenen Zuschusses erscheint jedoch in etwa gerechtfertigt, da das
alte Haus ja ausschließlich für Zwecke der Schule instandgesetzt worden ist.
Ueber folgende Punkte muss
noch verhandelt werden:
1. Die Schule hat für die
Fertigstellung des neuen Hauses 11.000 DM Zuschüsse geleistet. Es besteht noch
keine Einigkeit darüber, in welcher Höhe Herr Kochsiek diese Zahlungen als
Schuld gegenüber der Schule anerkennt. Da der Neubau im Interesse der Familie
Kochsiek begonnen wurde, und die Fertigstellung des Neubaues in erster Linie im
Interesse der Familie Kochsiek lag, muss versucht werden, hinsichtlich des
neuen Hauses einen verlorenen Zuschuss möglichst gering zu halten, zumal die
Schule bei dem alten Haus einen ungewöhnlich hohen Zuschuss hat. Sobald
feststeht, welche Schuld Herr Kochsiek anerkennt, muss ferner eine Vereinbarung
über die Verzinsung dieser Schuld und die Sicherstellung der Forderungen der
Schule erzielt werden. Ferner muss darüber Einigkeit erzielt werden, ob die
Verzinsung dieser Schuld mit dem laufenden Mietzins verrechnet wird oder ob die
Schuld dadurch amortisiert wird, dass jeweils ein Teil des neuen Mietzinses
nicht ausgezahlt wird. Auf den vorstehenden Punkt müssen sich die Verhandlungen
in erster Linie konzentrieren, wobei im Interesse dieses wichtigsten Punktes
hinsichtlich der weiteren noch streitigen Punkte großzügig verfahren werden
mag.
2. Die Schule erstrebt, dass
der neue Vertrag mit Wirkung vom 1.9.1949 abgeschlossen wird, wenn auch die
Festsetzung des Mietzinses durch die Preisbehörde noch einige Zeit in Anspruch
nehmen wird. Die Familie Kochsiek hat im September so gut wie nichts mehr für
die Schule gearbeitet, ist andererseits aber bisher noch mitverpflegt worden.
Die getrennte Haushaltsführung wird wahrscheinlich von der nächsten Woche ab
möglich sein, sobald Spülbecken und Wasserleitung angelegt worden seien. Diese
Neuanlagen sind notwendig, um getrennte Küchenführung zu ermöglichen, und
müssen m.E. von der Schule getragen werden, da sie in deren Interesse liegen.
3. Ferner muss noch Einigung
darüber erzielt werden, in welcher Höhe der Familie Kochsiek eingemachtes Obst
zurückzugeben ist, da die Familie Kochsiek früher der Schule die eigenen
Vorräte zur Verfügung gestellt hatte.
Wenn es Ihnen recht ist,
würde ich gern bei der noch ausstehenden Verhandlung mit der Familie Kochsiek
zugegen sein. Herrn Kochsiek müsste dann rechtzeitig der Zeitpunkt der
künftigen Rücksprache mitgeteilt werden, um ihm Gelegenheit zu geben, auch
seinen Anwalt beizuziehen, von dem er sich inzwischen hat beraten lassen.
Hochachtungsvoll!
Rechtsanwälte Wacke u. Klasing
durch gez. Klasing
Rechtsanwalt
Maschschr. Durchschlag
9. August 49.
Betrifft Ihre Anerkennung
als Fachschule vom 28.5.49 9 Vt 26
Tpeis.
Aufgrund Ihres oben
angeführten Bescheides fertigen wir für den darin bezeichneten Personenkreis
ordnungsgemäß Anträge für Schülerfahrkarten aus, die gerade für die Besucher
unserer Fortbildungslehrgänge wesentliche Erleichterung bringen, stoßen aber
immer wieder auf Fälle, eben erneut in Düsseldorf und Hamburg, in denen die
Anerkennung unserer Schule unbekannt ist, und in denen deshalb die Ausgabe von
Schülerfahrkarten verweigert wird. Was ist zu tun?
Grfn. Bredow
Abschrift aus: Niedersächsisches
Schulverwaltungsblatt, Dezember 1949 [noch an der Quelle überprüfen!]
Erlaß der Niedersächsischen
Kultusministers:
Die Schule
Schlaffhorst-Andersen für Atem- Sprech- und Gesangskunst in Lieme/Lippe dienst
der Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Atem- und Stimmfunktionen.
Da der Unterricht ‑ vor
allem in den heutigen Klassen ‑ erhebliche Anforderungen an die Stimmorgane
stellt, sollte jeder Lehrer seine Sprechweise pflegen und überprüfen, um
Erschöpfungserscheinungen oder organische Schädigungen zu vermeiden. Ferner sind
die in 50jähriger Arbeit gewonnenen Erkenntnisse der Schule
Schlaffhorst-Andersen in besonderem Maße geeignet, die Erziehung der
Schulkinder zu einem richtigen Atmen und Sprechen zu fördern.
Die Schule
Schlaffhorst-Andersen führt regelmäßig Lehrgänge und Ferienkurse durch. Alles
Nähere über Zeit, Dauer und Kosten der Kurse ist durch die Leitung der Schule
zu erfahren. Adresse: Schule Schlaffhorst-Andersen, Lieme in Lippe. Die
Teilnahme an den Kursen wird den Lehrern aller Schularten empfohlen.
Ich bin bereit, im Rahmen
der verfügbaren Mittel Beihilfen zu geben. Anträge sind auf dem Dienstwege an
mich einzureichen. Wenn die Kurse in die Schulzeit fallen, muss vermerkt sein,
daß die Vertretung geregelt ist.
Maschschr. Durchschlag [ohne Datum; 1949/59]
Vereinbarungen über den
Besuch des „Musischen Jahres“ der Schule Schlaffhorst-Andersen
§ 1. Arbeitszeit.
Die Schule Schlaffhorst
Anderen, Haupthaus Lieme in Lippe nimmt .......... als Jahresschüler des
Musischen Jahres an.
Das Musische Jahr beginnt am
.......... endet am .......... und
umfaßt nach Abzug der Ferien 8 Arbeitsmonate. Die ersten 6 Wochen, also die
Zeit vom .......... bis .......... gelten als Probezeit.
§ 2.
Die Schule
Schlaffhorst-Andersen, Lieme nimmt
.......... für diese Zeit in ihr Schulheim auf, gewährt regelmäßigen
Unterricht, angemessene Unterkunft (Zimmer mit 2, 3, im Höchstfall 4 Betten;
Bettzeug ist mitzubringen) und ausreichende Verpflegung.
Erstrebt wird eine Musische
Grundausbildung ausgehend von der Arbeit an Atmung und Stimme, Sprecherziehung,
Stimmbildung, Rhythmische Bewegung, Musikerziehung und Klavierspiel.
§ 3.
Der Jahresschüler
verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und zur Innehaltung
der Haus- und Schulordnung. Außer der Reinhaltung des von ihm bewohnten Zimmers
leistet er praktische Mitarbeit in Haus und Garten, jedoch nicht über 2 Stunden
täglich hinaus.
Er verpflichtet sich am
Beginn eines jeden Arbeitsmonates 150.‑ DM für Honorar, Unterkunft und
Verpflegung zu zahlen, sowie die anteiligen Heizungskosten des von ihm
bewohnten Zimmers.
§ 4.
Am Ende des Jahres erhält
der Schüler eine Bescheinigung über den Besuch des Musischen Jahres, über seine
Kenntnisse und Fähigkeiten. Auf Wunsch erfolgt eine Abschlußprüfung in
einzelnen Fächern, deren Ergebnis in der Bescheinigung vermerkt wird.
§ 5.
Das Musische Jahr gewährt
keine Unterrichtsberechtigung. Auf eine anschließende Ausbildung zur Lehrerin
für Atmung und Stimmbildung wird es voll angerechnet.
Druck [ca. 1950]
Schule Schlaffhorst-Andersen
für Atmung und Stimme
Die Arbeit der Schule
Schlaffhorst-Andersen wendet sich an den Menschen in seiner Gesamtheit. Atmung
und Stimme sind von so zentraler Bedeutung für den Menschen, daß jede
Schwächung und Störung sich verhängnisvoll, jede Belebung sich wohltätig für
den ganzen Organismus auswirkt. Ausgehend von der Erkenntnis des natürlichen
Lebensrhythmus (Spannung - Abspannung - Ruhe) weist die Schule
Schlaffhorst-Andersen auf Grund dieser gesetzmäßigen Ordnung der Funktionen
neue Wege für die Pädagogik, für die Medizin und für die Kunst. Sie erschließt
jedem Menschen Möglichkeiten der geistigen, seelischen und leiblichen
Kräftigung und Gesundung.
Die Atem- und Stimmschulung
kann ergeben:
I. eine Kräftigung der inneren Muskulatur,
der Organe und Nerven, Beseitigung von Störungen des Stoffwechsels, des
Kreislaufs, der Luftwege und der Atmungsorgane,
II. natürliche und geordnete Bewegungen, die
eine Überanstrengung und Störung der organischen Funktionen durch Krampf und
Schlaffheit (z.B. bei Arbeit, Spiel und Sport) vermeiden lernen und darum zu
dauernder Leistungsfähigkeit führen,
III. eine schwingende, also modulationsfähige
Stimme, die selbst bei kräftiger Tonerzeugung nicht überanstrengt wird, und die
seelischen Gehalt, Kraft und Gemütstiefe in Sprache und Gesang zum Ausdruck bringt.
Sie schafft die Grundlage für jede künstlerische Weiterbildung (Bei
Stimmschäden und Sprechstörungen, z.B. Stottern sind sehr gute Erfolge erzielt
worden),
IV. ein Zusammenfassen und Ordnen aller im
Menschen wirkenden Kräfte, das zu einer erwünschten sicheren seelisch-geistigen
und körperlichen Haltung wesentlich mithilft.
maschschr. Original mit
eigenhändigen Unterschriften
Gemeindeverwaltung
Lieme Krs. Lemgo
Lieme, den 14. März 1950
An die
Schule Schlaffhorst-Adnersen
Liemergrund
Betr.: Wohnraum bei Herrn
Wehmeier, Lieme Nr. 117.
Über o.a.
Wohnungsangelegenheit wurde in der letzten Sitzung des Wohnungsausschusses
nochmals verhandelt. Es wurde in der Sitzung abgelehnt, Ihrer Schule das Zimmer
weiterhin zur Verfügung zu stellen, da es einmal dringend für die Unterbringung
von Personen gebraucht wird und zum andern, bei der Eröffnung der Schule
grundsätzlich festgestellt wurde, daß sie außer den beiden Häusern in
Liemergrund, keinen weiteren bewirtschafteten Wohnraum in der Gemeinde Lieme
beanspruchen können.
Ich muß Sie deshalb
auffordern, das besagte Zimmer bei Herrn Wehmeier bis zum 31. März 1950 zu
räumen, damit es am 1. April 50 einer Familie als Wohnraum zugewiesen werden
kann.
Es wird bedauert, Ihnen
keinen günstigeren Bescheid geben zu können, aber die zur Zeit sehr ungünstige
Wohnraumlage zwingt uns zu dieser Maßnahme.
Siekmann
Bürgermeister
Vermerk:
Am 16.3.50 gemeinsame
Unterredung mit dem Bürgermeister, bei der Gegenvorstellungen erhoben werden,
weil die Weiterbenutzung des Zimmers für die Schule eine dringende
Notwendigkeit ist. Es seien nicht genügend Zimmer für Unterricht und
Übungszwecke vorhanden, das Klavierzimmer daher unentbehrlich. Außerdem werde
„kein weiterer bewirtschafteter Wohnraum beansprucht“, da das Zimmer bei
Wehmeier damals bereits der Schule zur Verfügung stand.
Der Bürgermeister stellt
zunächst anheim, beim Kreiswohnungsamt (Sachbearbeiter Herr Teichmann)
vorstellig zu werden und teilt auf Befragen mit, daß Wohnungssachen beim
Regierungspräsidenten in Detmold durch Herrn Lipinski bearbeitet werden. zuletzt
erklärt er sich jedoch bereit, den Fall mit dem Wohnungsausschuß nochmals zu
beraten, ob die Angelegenheit nicht bis zum Winter hinausgeschoben werden kann,
weil im Sommer die Schülerzahl ansteigen wird.
Lieme, 16.3.50
Frhr. Schenk Grfn. B.
maschschr. Durchschlag
Schule Schlaffhorst-Andersen
den
18. März 1950.
Lieme in Lippe
An die Gemeindeverwaltung
Lieme Kr. Lemgo
Betr.: Wohnraum bei Herrn
Wehmeier, Lieme Nr. 117.- Ihr Schreiben vom 14.III.50.
Auf obiges Schreiben tragen
wir hiermit folgende Gegenvorstellungen vor und bitten auf Grund der
vorgebrachten Tatsachen Ihre Entscheidung nochmals zu überprüfen:
2.) Das zur Frage stehende
Zimmer hat nur eine Größe von 3.50 x 3.50 m und liegt damit hart an der Grenze
der Bewirtschaftung; zudem hat es an 2 Seiten je ein Fenster und an den beiden
anderen Seiten je eine Tür, ist also für die Unterbringung von Personen nicht
sehr geeignet.
2.) Das Zimmer war bereits
seit Februar 1949 durch einen Hilfsarbeiter der Schule, Herrn Albrecht Lucanus,
und anschließend im März durch eine Assistentin der Schule, Fräulein Christa
Angenete, besetzt. Dieser Zustand bestand bereits vor der Anfang April
erfolgten Eröffnung der Schule, so daß die Schule nach ihrer Eröffnung keinen
weiteren bewirtschafteten Wohnraum beansprucht hat.
3.) Der durch die Räumung
des Zimmers erreichte Nutzen steht in keinem Verhältnis zu dem der Schule
dadurch zugefügten Schaden. Die Schule benutzt nämlich dieses Zimmer nicht nur
als Unterkunftsraum, sondern zugleich als Unterrichts- und Übungszimmer. Aus
akustischen Gründen kann dieser Unterricht nicht noch zu dem dort bereits
erteilten in eines der beiden Häuser Liemergrund verlegt werden; es kann auch
nicht Ersatz durch Mietung eines im Dorf Lieme gelegenes Zimmer beschafft
werden, weil die Unterrichtsstunden aneinander anschließen und deshalb in
weiter entfernten Räumen nicht erteilt werden können. Das fragliche Zimmer aber
ist nur einige Minuten entfernt von den beiden Schulhäusern gelegen, so daß es
in den Stundenplan miteinbezogen werden kann. Das Zimmer ist entsprechend
seinem Zweck mit einem Klavier ausgestattet, und die Schule hat buchstäblich
keine Möglichkeit, dies Instrument in einem der beiden Schulhäuser
aufzustellen.
Die Entziehung des Zimmers
würde also die Abhaltung ordnungsgemäßen Unterrichts gefährden.
4.) Diese Schädigung währe
im gegenwärtigen Zeitpunkt besonders empfindlich, weil die Schülerzahl wegen der
stark besuchten Ferienkurse im Frühjahr, Sommer und Herbst beträchtlich
ansteigt. Zum Osterkursus, der am 3. April beginnt, liegen bereits 28
Anmeldungen vor, und die Unterbringung einer solchen Zahl von Schülern fällt
selbst mit Einbeziehung des fraglichen Zimmers nicht leicht.
5. Die Schule hat sich nach
Überwindung anfänglicher Schwierigkeiten gut entwickelt. Sie wurde im ersten
Jahr ihres Bestehens bereits von rund 200 Schülern und Kursteilnehmern,
darunter eine große Anzahl von Lehrern, mit gutem Erfolg aufgesucht. Gerade
jetzt wird im Regierungsbezirk Detmold ihre vermehrte Einbeziehung in die Lehrerfortbildung
in Angriff genommen und zugleich seitens der Regierung Detmold alles getan, um
die Schule durch Bereinigung der aus Bau und Einrichtung herrührenden
Restschulden wirtschaftlich zu festigen.
Die Entziehung des
fraglichen Zimmers würde allen diesen Maßnahmen direkt zuwider laufen.
Die Schule ist sich des
großen, bisher stets gezeigten Wohlwollens und Verständnisses für ihre
kulturelle Bedeutung seitens der Gemeindeverwaltung Lieme dankbar bewußt. Sie
vertraut auf die Fortsetzung dieses guten Verhältnisses und bittet daher, es in
bezug auf das genannte Zimmer bei dem bisherigen Zustand bis auf Weiteres zu
belassen.
A.G.
Grfn. B.
maschschr. Original mit eigenhändiger
Unterschrift
Schweinsberg, den 31. März 1950
Kreis Marburg/L (Oberhof)
Sehr verehrte Frau Gräfin!
Für Ihr Schreiben vom 23.
März danke ich Ihnen und übersende Ihnen anbei den Rotkreuzantrag sowie die
Karte des Amtsgerichts Celle. Von dem Gesuch verspreche ich mir nichts, da
solche Anträge persönlich mit hohen Beziehungen übermittelt werden müssen, um
Aussicht auf Erfolg zu haben. Indessen wollte ich nichts unversucht lassen.
Vielleicht ergibt sich wenigstens ein Briefwechsel mit den Schweden, aus dem
Hilfe in bescheidenerem Umfang der Schule zufließen kann.
Daß das Helferinnenzimmer
bei Wehmeier der Schule erhalten blieb, freut mich. So war die aufgewendete
Zeit des letzten Arbeitsvormittags doch nicht verloren!
Wie hoch ist der Prozentsatz
der Gläubiger, welche jeden Verzicht ablehnen?
Ist Frau Schulzes Ablehnung
noch der dem 20. eingegangen? Sonst müßte man eigentlich das
Mitgliederschreiben später datieren, wenn es schon nicht vervielfältigt ist.
Von Wilhelm Schenck erhielt
ich Nachricht. Die Satzungen der Lehrervereinigung und die Liste stehen vor der
Drucklegung. Fräulein Toepfer hat hinhaltend geantwortet, da sie mit ihren
Mitarbeitern Rücksprache nehmen will und Fräulein v. Metzsch in der Schweiz
lebt. Letztere will nicht in die Lehrerliste aufgenommen werden. Ob Fräulein
Toepfer zu ähnlichem Resultat kommt? Ihr gedruckter Briefkopf lautet: „Ilse
Toepfer, Unterricht in Atmung, Sprache und Gesang“, auf die Schule
Schlaffhorst-Andersen ist nicht Bezug genommen. Immerhin steht Wilhelm Schenck
dem Problem „Toepfer“ nicht mehr so ablehnend gegenüber wie bisher. Er will die
Entstehung von verschiedenen Gruppen und Lagern innerhalb der Gesamtschule
möglichst vermeiden und hat seine bisherigen Ansichten etwas revidiert. Dies
darf Frl. v. Harling als Erfolg für sich buchen. Vielleicht trifft Frl.
Toepfers endgültige Antwort ein, bevor die Drucklegung der Lehrerliste
abgeschlossen ist. Ich werde versuchen, Ihnen einen Fahnenabzug zusenden zu
lassen.
An die Tage meines
Aufenthalts in Lieme denke ich oft und gern zurück und danke Ihnen sowohl wie
den anderen leitenden Damen, daß Sie sich die Mühe nicht verdrießen ließen,
mich in das schwierige und mir fremde Arbeitsgebiet einzuführen. Es war mir
eine Freude, daß alle Meinungsverschiedenheiten so schnell geklärt und
überwunden werden konnten und ich nehme dies als guten Auftakt unserer
zukünftigen guten Zusammenarbeit. Herr v. Dobrogoiski fragt, wo Fräulein Kalk
sich Ostern aufhalten wird.
Mit verbindlichsten Grüßen an Sie und alle Liemer
Lehrkräfte verbleibe ich
Ihr sehr ergebener
W. Schenk zu Schweinsberg
maschschr. Durchschlag
Jahresbericht der Schule
Schlaffhorst Andersen
für die Zeit vom 1. April 1949 bis zum 31. März 1950.
1.) Erlaubnisurkunde vom 15.
Februar 1949.
2.) Sitz: Lieme/Lippe
3.) Inhaber: Gesellschaft
der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen e.V.
4.) Leiterin: Fräulein Anita
Grauding.
5.) An der Schule
unterrichteten im Betriebsjahr:
I. hauptberuflich:
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|
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Wöchentliche Stundenzahl
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Eintritt
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Austritt
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1.)
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Fräulein Anita Grauding
|
36
|
1.IV.49
|
|
|
2.)
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Fräulein Irmgard v. Harling
|
‘’
|
‘’
|
|
|
3.)
|
Fräulein Anna Bruckner
|
‘’
|
‘’
|
|
|
4.)
|
Frau Irma von Arnim
|
‘’
|
‘’
|
31.V.
|
|
5.)
|
Frau Lotte Bleul
|
‘’
|
20.V.49
|
6.8.
|
|
6.)
|
Fräulein Dorothea Kalk
|
‘’
|
26.VII.49
|
|
|
7.)
|
Renate Gräfin Eckbrecht-Dürkheim
|
‘’
|
1.IV.49
|
15.X.
|
II. nebenberuflich
|
1.)
|
Dr. med. Rudolf Leutiger
|
1
|
|
|
|
2.)
|
Dr. Wilhelm Menzel
|
kursweise
|
Sommersemester
|
|
|
3.)
|
Fräulein Waltraut Seyd
|
‘’
|
|
|
6.) Gesamtzahl der Schüler,
die im Betriebsjahr die Schule besucht haben:
männlich 27 davon
unter 18 Jahren 4 über 18 Jahre 23
weiblich 151
3
148
7.) Außer der Hauptschule in
Lieme bestehen folgende Zweigschulen:
Kinderhaus Krüger Weimar Th
Haus Schulze
Rotenburg/Fulda
Haus Selbmann/Schlaffhorst Rotenburg/Fulda
8.) Im Betriebsjahr
abgehaltene Kurse:
|
|
Zahl
|
|
Zahl d. Schüler
|
|
|
Dauer des Kursus
|
Bezeichnung
|
der
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Nr. d.
|
männl.
|
weibl.
|
|
Schul-
|
|
Beginn
|
Schluss
|
|
wöch.
|
Lehrer
|
üb.
|
unt.
|
üb.
|
unt.
|
Sa
|
geld
|
|
|
|
Std.
|
|
18 Jahre
|
18 Jahre
|
|
|
|
Jahreskurse
|
|
20.IV.49
|
20.III.50
|
Musisches Jahr
|
30
|
sämtl.
|
|
1
|
|
5
|
6
|
1.050
|
|
Halbjahreskurse
|
|
20.IV.49
|
20.VII.49
|
S/Semester
|
30
|
sämtl. ausser Nr. 6.)
|
|
|
|
5
|
5
|
450
|
|
20.X.49
|
20.III.50
|
W/Semester
|
30
|
1.) 2.) 3.) 6.)
|
|
1
|
|
5
|
6
|
600
|
|
14tägige Kurse
|
|
4.IV.49
|
16.IV.49
|
Osterkurs
|
30
|
1. 2. 3. 4. 5. 7.
|
|
5
|
|
26
|
32
|
72
|
|
25.VII.
|
6.VIII.49
|
1. Sommerkurs
|
30
|
1. 2. 3. 5. 6. 7.
|
|
2
|
1
|
14
|
18
|
72
|
|
8.VIII.
|
20.VIII.49
|
2. ‘’
|
30
|
1. 2. 3. 6. 7. II.2
|
1
|
4
|
2
|
12
|
18
|
‘’
|
|
22.VIII.
|
3.IX.49
|
3. ‘’
|
30
|
2. 6. 7.
|
|
1
|
1
|
7
|
8
|
‘’
|
|
19.IX.
|
3.X.49
|
1. Herbstkurs
|
30
|
1. 2. 3. 6. 7.
|
|
3
|
|
7
|
10
|
‘’
|
|
3.X.
|
15.X.49
|
2. ‘’
|
30
|
1. 2. 3. 6. 7.
|
1
|
2
|
|
16
|
19
|
‘’
|
|
28.XII.49
|
10.I.50
|
Weihnachtskurs
|
30
|
1. 2. 3. 6. 7.
|
|
2
|
|
14
|
16
|
‘’
|
|
Besucher
mit einer Aufenthaltsdauer von 1-6 Wochen
|
30
|
sämtliche
|
|
4
|
|
36
|
40
|
220
pro M.
|
Am Einzelunterricht in
Sprechen und Singen nahmen von den Besuchern der Ferienkurse der überwiegende
Teil, von den anderen Kursen sämtliche Schüler, am Klavierunterricht der größte
Teil der Schüler teil.
maschschr. Durchschlag mit eigenhändiger
Unterschrift
Schule Schlaffhorst-Andersen
Lieme,
den 15. April 1950.
für Atem- Sprech- und Gesangskunst
Haupthaus Lieme in Lippe
Bericht über den Osterkurs
vom 3. 15.April 1950.
Die 30 Teilnehmer (26
weiblich, 4 männlich) kamen aus:
Nordrhein-Westfalen 11 Schullehrer
5
Privatmusiklehrer 2
Musikstudierende (Köln) 2
cand. phil.
1
Schüler
1
Niedersachsen
13 Schullehrer
11
Privatmusiklehrer 1
ohne Beruf
1
Hamburg
4 Schüler
4
Hessen
2 Schullehrer
1
Schüler
1
Hauptarbeitsgebiete waren:
Atemlehre, Sprecherziehung, Stimmbildung.
Gearbeitet wurde in 4
Gruppen zu 7-8 Teilnehmern.
Jede Gruppe erhielt täglich
4 Stunden. Außerdem erhielt eine große Anzahl von Teilnehmern, vor allem
diejenigen mit Stimmschwierigkeiten, auf Wunsch zusätzliche Einzelstunden.
8 Teilnehmer hatten bereits
im Vorjahr an einem Ferienkurs teilgenommen und waren in Haltung, Atemführung,
Sprache und Stimmgebrauch deutlich vorgeschritten. Die 22 Neulinge zeigten
anfangs fast ausnahmslos die typischen Fehler: Schlechte Haltung, fehlerhafte Atmung,
zum Teil Heiserkeit.
Als sehr fruchtbar erwies
sich wieder die Arbeit mit den Schullehrern. Sie kamen fast alle in einem
völlig erschöpften Zustand an und zeigten sich dankbar für die Möglichkeit zum
Wiederaufbau ihrer Kräfte, für die Anweisungen und Übungen im richtigen
Stimmgebrauch und für die Belebung ihrer durch die Arbeit in den übervollen
Klassen sehr herabgeminderten Berufsfreudigkeit.
Besonders eingegangen wurde
auch die Anwendung des Erlernten im Unterricht. Die Vorgeschrittenen
berichteten über gute Erfahrungen damit, einige über erhebliche Verbesserungen
der Leistung im Lesen und Sprechen, alle über regere Anteilnahme und größere
Ruhe in den Klassen.
Original
Deutsche Bundesbahn
Der Vorstand des Eisenbahn-Verkehrsamts Hameln
An die
Schule Schlaffhorst-Andersen
Lieme (Lippe)
Ihre Nachricht vom 18.4.50
Hameln,
Bahnhofsplatz 1
25.04.50
Betr.: Bescheinigung des
Schulleiters auf den Anträgen auf Ausgabe von Schülerfahrkarten.
Um alle Zweifel über die
Anerkennung Ihrer Schule zu zerstreuen, empfehle ich, bei Ausfertigung von
Schülerfahrkarten, das Geschäftszeichen der Eisenbahndirektion Hannover zu
vermerken, wonach die Eisenbahnverwaltung Ihre Schule als Fachschule im Sinne
des Tarifs anerkannt hat. Als Vermerk bitte ich folgenden Wortlaut zu wählen:
„Die Schule ist laut
Verfügung ED Hannover - folgt Geschäftszeichen - eisenbahnseitig anerkannt.“
Wenn die von Ihnen
ausgefertigten Anträge vorstehenden Vermerk tragen, wird kein Schüler beim Kauf
seiner Fahrkarte Schwierigkeiten haben.
Tiemer[?]
9 Vt 26 Tpeis
veröffentlicht im Amtsblatt
der ED Hannover 498/49
maschschr. Original mit eigenhändiger
Unterschrift
Gesellschaft der Freunde der
Schule
Schweinsberg,
den 27. April 1950
Schlaffhorst-Andersen
Krs.
Marburg/L. (Oberhof)
Sehr verehrte Frau Gräfin!
Ihr zweites Schreiben in der
Angelegenheit Mitgliederrundschreiben hat sich mit meinem Brief an Fräulein
Grauding so gekreuzt, daß ich hoffte, die Fristenfrage war damit geklärt und
das Rundschreiben ist inzwischen hinausgegangen.
Bei der Beantwortung des
Kochsiek-Briefes und seines sonderbaren Hausordnungsentwurfes bemerke ich, daß
mir die Abschriften der Verträge und sonstigen Urkunden fehlen. Wenn ich sie
gehabt hätte, wären manche Wendungen meiner Antwort präziser ausgefallen.
Hat der zugezogene Notar sich
mit dem Amtsgericht in Celle inzwischen geeinigt, in welcher Form die
Änderungen im Vorstand gemeldet werden müssen? Kann man sein Büro bitten, einen
Durchschlag mehr anzufertigen?
Wie weit ist die
Verständigung mit den Gläubigern gediehen? Haben die Ministerien schon etwas
reagiert auf unsere Anträge? Hoffentlich ist Regierungsdirektor Sünkel
inzwischen wieder im Dienst.
Frau v. Dobrogoiski regte
an, ob man in Hessen nicht ähnliche Verbindung zum Kultusministerium herstellen
könnte, wie in Westfalen und Niedersachsen. Vielleicht könnte die Liemer
Schulleitung einen Brief an mich richten, der einen diesbezüglichen Wunsch
enthält. Dem Brief müssten die Erlasse der beiden anderen Länder im Wortlaut
(mit Aktenzeichen) als Anlage beigefügt sein ‑ ob gedruckt oder
Maschinenschrift ist gleichgültig ‑ . Ich bin bereit, auf Grund eines solchen
Briefes, und im Einvernehmen mit Anka Schulze an den Regierungsdirektor,
Professor Schafft, in Kassel heranzutreten, der mir seit langen Jahren
persönlich bekannt ist. Frau v. Dobrogoiski nannte außerdem einen Herrn Spira
in Wiesbaden, welcher vortreffliche Beziehungen zum hessischen
Kultusministerium unterhalte.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre sehr ergebener
W. Schenk zu Schweinsberg
[umseitig: Abschrift]
Sehr verehrter Freiherr
Schenk zu Schweinsberg
Das Kultusministerium
Niedersachsen hat mit Erlass vom Dez.49 (s. Anlage) und der Regierungspräsident
Detmold mit entsprechendem Erlass vom Juni 49 den Lehrern aller Schularten den
Besuch unserer Schule empfohlen und Kostenzuschuß in Aussicht gestellt. Wir
würden es außerordentlich dankbar begrüßen, wenn die hessische Schulverwaltung
entsprechend verfahren würde, und zwar sowohl hinsichtlich des Besuches der
Kurse im Haupthaus Lieme wie insbesondere auch des Besuches der Zweigschulen
Haus Schulze und Haus Selbman in Rotenburg/Fulda, damit den Lehrern Hessens im
steigenden Umfang die Ergebnisse der Forschungen Clara Schlaffhorsts und Hedwig
Andersens zu Gute kommen können.
Ein Manuskript, in dem die
Bedeutung dieser Forschungen für den Schulunterricht behandelt wird, fügen wir
bei und sind mit herzlichen Grüßen
maschschr. Durchschlag
Schule Schlaffhorst-Andersen
Lieme,
den 5. Mai 1950.
für Atem- Sprech- und Gesangskunst
Haupthaus Lieme
An
Frau Ellen Tiselius
Vicepräsidentin des Schwedischen Roten Kreuzes
Hochverehrte Frau Tiselius!
Mit Begeisterung und
Dankbarkeit lasen wir vor einigen Wochen von den drei Lehrlingsheimen, die das
Schwedische Rote Kreuz dem Land Nordrhein-Westfalen schenkt.
Die Hilfe, die Schweden
gerade der deutschen Jugend leistet, ist wie ein warmer Strom und weckt Leben
und Mut.
Und so wagen wir hiermit die
Bitte um ein Schulheim.
Unsere Schule hütet und
übermittelt das geistige Erbe der beiden Forscherinnen Clara Schlaffhorst und
Hedwig Andersen. Dies Werk ist aus der ja immer vorhandenen, nur in den letzten
Jahrzehnten so unterdrückten mütterlichen Kraft des deutschen Volkes geboren
und dazu angetan, seine leibliche und seelische Gesundung zu unterstützen.
Unsere Aufgabe ist, es der Jugend zugänglich zu machen. Der Weg führt über die
Lehrer, die in diese Arbeit einzuführen sind und als Schüler zu uns kommen.
Und es ist vor allem die
Nachricht, daß die Lehrlingsheime mit Einzelzimmern eingerichtet sind, die uns
die Bitte ins Herz gab.
Unsere Schüler üben sich
vornehmlich im Sprechen und Singen auf der Grundlage einer natürlichen und
richtigen Atmung. Für diese Übungen sind Einzelzimmer notwendig, sonst stört
einer den andern. In unserm früheren, durch den letzten Krieg verlorenen
Schulheim Seefeld in Pommern hatten wir Einzelzimmer. jetzt, im armen
Deutschland, sind sie, trotz des Wohlwollens und der Unterstützung der
Regierung, aus eigenen Kräften nicht zu schaffen.
Wir brauchen ein
Unterkunftshaus für 30 Schüler und 6 Lehrkräfte und ein Gemeinschaftshaus mit
Küche, Speiseraum und einem Raum für rhythmische Übungen und Vorführungen. Unter
Umständen kann das Unterkunftshaus auch kleiner sein und durch Hütten mit je
zwei Zimmern ergänzt werden.
Wir tun diese Bitte nicht
leichten Herzens. unsere Schule hat früher stets aus eigner Kraft bestehen
können; ein Kreis von Freunden und ein Landgut bot ihr starken wirtschaftlichen
Rückhalt. Es ist uns schon schwer gefallen, die Regierung um Beistand für
unsere im Frühjahr 49 erfolgte Neubegründung zu bitten; das große Verständnis und
Entgegenkommen der Regierung Detmold und des Kultusministeriums in Düsseldorf
hat uns diesen Schritt dann sehr erleichtert und unsere Niederlassung
ermöglicht. Aber abgesehen davon, daß Einzelzimmer fast ganz fehlen, liegen die
beiden Häuser unmittelbar an einer Hauptverkehrsstrasse, und der Lärm der Fahrzeuge stört Unterricht
und Ruhe sehr.
Wir wissen auch, daß viele
Bitten bei Ihnen vorgebracht werden, mehr als Schweden bei aller großzügigen
Hilfsbereitschaft erfüllen kann.
Wir sehen aber, daß Schweden
große Sorgfalt darauf verwendet, die Hilfsmittel so wirksam wie irgend möglich
einzusetzen und sie deshalb vor allem der Jugend zufließen lässt.
Neben der Fortbildung der
Lehrer ist die Hauptaufgabe unserer Schule die Berufsausbildung geeigneter
junger Menschen zu Lehrerinnen für Atmung und Stimmbildung, die diese Fächer im
freien Beruf und an den Hochschulen und Akademien für Lehrerbildung
unterrichten können.
Diejenigen, die unsere
Arbeit kennen, sind von ihrer Bedeutung für die Zukunft überzeugt. Gewiss ist
sie kein Allheilmittel, sondern nur eines der Mittel zur Erneuerung, Aber nur,
wenn die verschiedenen guten Bestrebungen sich suchen und finden, kann der Weg
der Menschen sich zum Besseren wenden.
So haben wir es denn,
nachdem wir uns einige Zeit bedacht haben, gewagt zu bitten. Einige Berichte
über unsere Schule fügen wir bei.
Durch die Hilfe würde ein
Kern für Gesundheit und neues, besseres Leben geschaffen.
Die zuständige Regierung in
Detmold und das Kultusministerium Nordrhein-Westfalen werden bereit sein,
Auskunft über unsere Schule zu geben und unsere Bitte zu unterstützen.
Von Anfang Juli bis Ende
August laufen bei uns Ferienkurse. Wir bitten Sie herzlich um Ihren Besuch
während dieser Zeit, damit Sie sehen, um was es geht.
In aufrichtiger Verehrung!
gez. Irmgard von Harling gez. Anita Grauding
Schulleiterinnen
Anlage 1 = Übersichtsblatt über Berufsausbildung und
Ferienkurse der Schule
2.= Erlaß des Niedersächsischen Kultusministers.
3.= Gutachten Dr. Trüper und Frau Prof. Elly Ney.
4.= Gutachten Prof. Vogler.
5.= Bericht stud. theol. u. phil. Horand Gutfeldt
6.= Bericht Studienrätin Wally Ballhorn
7.= Atmen, Sprechen, Singen im Schulunterricht.
8.= Bilder des verlorenen Schulheims, Seefeld/Pommern.
maschschr. Reinschrift mit
handschr. Korrekturen und eigenhändigen Unterschriften
Schule Schlaffhorst-Andersen
Lieme/Lippe,
den 13.V.50.
für Atem- Sprech- und Gesangskunst
Haupthaus Lieme
Sehr geehrter Herr Professor Heinrich!
Sie erhalten anbei ein
Übersichtsblatt über die Arbeitsmöglichkeiten unserer Schule, insbesondere über
die Ferienkurse. Wenn diese Kurse auch in erster Linie für die Lehrer der
verschiedenen Schularten der Hochschulen bestimmt sind, so halten wir doch gern
einige Plätze für Dozenten und Studenten der Hochschulen frei und würden es
begrüßen, wenn an der Kant Hochschule in Braunschweig Interesse und Möglichkeit
zur Beteiligung bestünde.
Mit verbindlichem Gruß!
Anita Grauding
Irmgard von Harling
[Siegelstempel] Schulleiterinnen
maschschr. Durchschlag
Schule Schlaffhorst-Andersen
Lieme,
den 17.V.50.
für Atem- Sprech- und Gesangskunst
Haupthaus Lieme
Sehr verehrter Herr
Professor Haase!
Anliegend ein Bericht über
den hiesigen Osterkurs. Der verhältnismäßig hohe Anteil niedersächsischer
Lehrer zeigt die gute Wirkung Ihres Dezember-Erlasses.
Während beim Osterkurs nicht
alle Anmeldungen berücksichtigt werden konnten, sind die Anmeldungen für die
Sommerkurse bisher noch nicht ausreichend. Vielleicht ändert sich das noch,
denn es sind noch 6 Wochen bis zum Beginn des ersten Kurses, aber es wäre
schade, wenn Plätze unbesetzt blieben.
Wir wären Ihnen deshalb
dankbar, wenn Sie überlegten, auf welche Weise in Niedersachsen auf einen
Besuch der Kurse hingewirkt werden könnte.
Die weitere Ausbreitung
unserer Arbeit hängt von der Gewinnung und Ausbildung geeigneten Nachwuchses
ab. Für die Auslese solchen Nachwuchses sind die Ferienkurse das Gegebene. So
legen wir großen Wert darauf, faß junge Menschen, die vor der Frage der
Berufswahl stehen, also Schülerinnen der letzten Klasse der höheren Schulen vor
allem, die Ferienkurse besuchen. Meist sind diese Schülerinnen der letzten
Klassen recht überanstrengt, sodaß ihnen die Erholung hier in jedem Fall
förderlich ist. Ich könnte mir auch denken, daß unter den vielen, die auf den
Päd. Hochschulen nicht angenommen werden, einzelne durchaus für die hiesige
Arbeit geeignet wären, weiß aber nicht, ob Einwirkungsmöglichkeiten auf
Empfehlung der Kurse in den höheren Schulen bestehen.
In 1. Linie liegt uns wegen
der Auswirkung der Arbeit im Unterricht am Besuch von Lehrern, darunter
besonders den Schulmusikern. Falls ein erneuter Hinweis im nächsten
Schulverwaltungsblatt noch möglich ist ‑ vielleicht unter Angabe der Daten der
4 Sommerkurse - so würde er den Besuch wesentlich fördern.
Drittens ist die Beteiligung
von Besuchern der Päd. Hochschulen erwünscht. Es hapert hier aber fast stets am
Geld und würde wohl nur mit Zuschuss möglich sein. Ich könnte mir vorstellen,
daß 40 DM Zuschuß ausreichen würden. Wenn es sich machen ließe, daß jede
Hochschule 1-2 musisch veranlagte Studenten auswählte, die späterhin vielleicht
sprecherzieherisch eingesetzt werden könnten, so wäre das ein Schritt vorwärts.
Ein Blatt mit den Daten der Sommerkurse füge ich bei.
maschschr. Durchschlag
Schule Schlaffhorst-Andersen
für Atem- Sprech- und Gesangskunst
Haupthaus Lieme
Lieme/Lippe,
den 8. Juni 50.
x 1822
In unserer Heimschule ist
durch unvorhergesehenen Fortgang eines der beiden Haushaltslehrlinge die Stelle
einer Haustochter frei geworden. Die Haushälterin, Fräulein Anneliese Löns, ist
Haushaltslehrerin und erteilt eine gründliche Ausbildung in allen im Haushalt
vorkommenden Arbeiten, besonders in sorgfältigem, neuzeitlichem Kochen. Der Betrieb
ist mittelgroß mit 20 - 40 Personen am Tisch. Es herrscht ein freudiger,
harmonischer Geist. Die Arbeit ist nicht übermäßig; beim Abwaschen trocknen die
Schüler ab und zur Wäsche und zum wöchentlichen Reinemachen kommt eine Frau zur
Hilfe. Die Schule kommt aus dem Osten und hat erst im vorigen Frühjahr ihre
Arbeit an neuer Stelle begründen können. Der Anfang war wirtschaftlich nicht
leicht, und die Wirtschaftsräume sind keineswegs ideal (Küche klein -
Vorratsräume im Keller.) Das Taschengeld beträgt in den ersten 6 Monaten 5.‑
DM, dann 10. DM. Wäsche wird hier gewaschen. Bettwäsche, Kissen, Decken müssen
mitgebracht werden.
Voraussetzung für die
Einstellung sind: Strebsamkeit, Arbeitsfreudigkeit und zuverlässiger Charakter.
Falls die Stelle Sie lockt,
bitten wir um Zusendung eines kurzen handschriftlichen Lebenslaufs. Lichtbild
und etwaige Zeugnisabschriften erwünscht.
Mit freundlichem Gruß
A.G.
Schulleiterin
Original
Der Niedersächsische
Kultusminister
(20a)
HANNOVER, den 27. Juni 1950
Nr. IV (1) 2715/50
Am
Schiffgraben 7-9
Betr.: Zuschüsse für Kurse in Sprecherziehung,
Bezug: Ihr Schreiben vom 7.6.1950.
Die in Ihrem Schreiben
erwähnten Teilnehmerinnen an dem Osterkursus haben Beihilfen erhalten mit
Ausnahme von Frl. Naemi Hoffmann, Hannover und Frau Rosalind Voelskow, Sillium.
Von diesen sind mir Anträge nicht vorgelegt worden. Die Zuschüsse haben sich
zwischen 50,‑ und 100,‑ DM bewegt.
Besondere Richtlinien für
die Gewährung von Beihilfen sind nicht aufgestellt worden. Die Bewilligung
erfolgt nach Prüfung des dienstlichen Interesses und der Bedürftigkeit des
Antragstellers.
Auf Grund der geringen mir
für 1950 zur Verfügung stehenden Mittel bin ich leider gezwungen, einen strengen
Amtsstab bei der Bewilligung anzulegen.
Grundsätzlich muss ich
erwarten, dass die Kosten der Teilnahme an den Kursen von den Lehrern selbst
getragen werden.
[Siegelstempel] Im Auftrage:
gez. Dr.
Haase
Beglaubigt:
Rahm
Kanzlei-Angestellter
An die
Leitung der Schule Schlaffhorst-Andersen
in Lieme/Lippe
maschschr. Original mit eigenhändiger
Unterschrift
Gesellschaft der Freunde der
Schweinsberg,
den 24. Juli 1950
Schule Schlaffhorst-Andersen
Krs.
Marburg/L. (Oberhof)
An die
Schulleitung Schlaffhorst-Andersen
Lieme/Lippe
In der Zeit vom 9. bis 16.
August 1950 werde ich an einem Lehrgang des Arbeitskreises für Hausmusik
teilnehmen und in der Jugendherberge Lemgo wohnen. Anschließend würde ich für 8
bis 10 Tage nach Lieme kommen können. Dann wird sich Gelegenheit bieten, alle
aufgelaufenen Fragen zu besprechen. Der Berichtigungsantrag an das Amtsgericht
Celle soll gemeinsam von Dr. Menzel und mir unterschrieben werden, anläßlich
seines Besuches in Marburg am 25.7. Bei gleicher Gelegenheit werden wir die im
Protokoll vom 17. Juni uns vorbehaltene Regelung der Schulleitungsgehälter
treffen. Ich werde den Beschluß diesem Schreiben als Anlage beifügen.
Da ich in der Angelegenheit
Kochsiek nichts mehr hörte, wage ich zu hoffen, daß auch ohne Hausordnung der
Streit beigelegt ist.
In den letzten Wochen war
ich derart in Anspruch genommen, daß ich die Anstellungsverträge noch nicht
ausgearbeitet habe. Ich hoffe, sie im August mitbringen zu können. Wie ist die
Fühlung mit den Kassen ausgegangen?
In der Angelegenheit
Satzungsabschrift habe ich zu Unrecht einen Vorwurf gegen Gräfin Bredow erhoben,
denn der Fehler in der Abschrift wurde nicht erst jetzt gemacht, sondern schon
bei der Drucklegung der 2. Satzung, als seinerzeit der Name Rotenburger Schule
angelegt wurde. Da die Satzung auch sonst manche Mängel aufweist, schlage ich
vor, der Mitgliederversammlung im April eine Neufassung vorzulegen.
Das Schreiben der Hamburger
Krankengymnasten hat meine Frau und mich sehr interessiert, umso mehr als unser
Besuch bei Dr. Rohrbach in Kassel-Wilhelmshöhe uns gezeigt hatte, daß dieser,
der Leiter einer stattlich anerkannten Ausbildungsschule für Massage, der
Schule Schlaffhorst-Andersen freundlich gegenübersteht. Er hat Fräulein
Schlaffhorst noch persönlich gekannt, wußte jedoch im übrigen noch sehr wenig
über unsere Bestrebungen. Es wäre erwünscht, ihn mit Dr. Leutiger zusammen zu
bringen. Wo hält Fräulein Genthner sich gegenwärtig auf?
Das Protokoll vom 17. Juni
habe ich in der Urschrift unterschrieben und die Abschrift für meine Akten
behalten.
An Fräulein Andersen habe
ich wegen des Wechsels der Schulleitung noch nicht geschrieben, will dies
vielmehr mit einem Schreiben in Sachen Breitkopf & Härtel verbinden.
W. Frhr. Schenk zu
Schweinsberg
Dr. Wilh. Menzel
25/7.
maschschr. Original mit eigenhändigen
Unterschriften
Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen
Beschluß
Das Grundgehalt der
Schulleiterinnen, welche das Haupthaus Lieme der Schule Schlaffhorst-Andersen
leiten, wird bis auf weiteres auf DM 100,-- festgesetzt.
Schulleiterinnen sind
derzeit Fräulein Anita Grauding und Fräulein Irmgard v. Harling. Die genannten
Schulleiterinnen sind damit in ihren Bezügen bis auf weiteres den übrigen
Mitarbeitern gleichzustellen. Sobald die Finanzlage der Schule es zuläßt, soll
ihnen für ihre erhöhte Arbeitsleistung und die damit verbundene Verantwortung
ein Zuschlag bewilligt werden.
Marburg, den 25. Juli 1950
Der
Vorstand
Dr. Wilh. Menzel
Frhr. Schenk zu Schweinsberg
1. Vorsitzender
2.
Vorsitzender
Original
Deutsche Bundesbahn
Eisenbahndirektion Kassel
An die
Schule Schlaffhorst-Andersen
für Atem- Sprech- und Gesangskunst
Lieme (Lippe)
8 Vt 12 Tpeis
Kassel,
den 23.9.50
Betr.: Schülerfahrkarten, hier Ferienkursus in
Rotenburg (Fulda).
Ihre Schreiben vom 23.8. und 16.9.1950. Unser
Schreiben vom 14.8.190 - 8 Vt 12 Tpeis
Der Ihnen am 14.9-1950 zur
Ausfertigung übersandte Fragebogen mit den darauf vermerkten Unterlagen ist
zwar noch nicht wieder bei uns eingegangen, eine Beurteilung Ihres Antrages ist
uns jedoch bereits auf Grund der inzwischen durch Vermittlung des
Eisenbahn-Verkehrsamtes Hameln eingesandten Unterlagen (Jahresplan 1949/50 und
Abschrift der Erlaubnisurkunde des Regierungspräsidenten Detmold) möglich.
In Ergänzung unseres
Schreibens vom 14.9.1950 teilen wir Ihnen daher mit, daß nach den
Tarifbestimmungen die Schülerermäßigungen außer an Studierende und Schüler im
engeren Sinne nur noch an Besucher von solchen Fachschulen und Fachlehrgängen
gewährt werden dürfen, die schulmäßig betrieben werden, auf denen besondere
Fachgebiete gelehrt werden und deren Besuch dem Schüler die erste Ausbildung
für einen bestimmten Beruf oder die fachliche Weiterbildung darin vermittelt. Zum
schulmäßigen Betrieb gehört u.a. daß Abschlußprüfungen abgehalten werden
Leistungszeugnisse erteilt werden und daß der Unterricht klassenmäßig erteilt
wird.
Nach Seite 15 Ihres
Jahresprogrammes werden die Ferienkurse zur Einführung in die Arbeit der
Schule veranstaltet. Zur Ausbildung für einen bestimmten Beruf sind sie
daher nicht vorgesehen. Diesem Zweck dient der Vollbesuch Ihrer Schule in
Lieme. Weiter entnehmen wir Ihrem Jahresplan, daß die Teilnehmer bei den
morgendlichen Übungen Einzelunterricht erhalten und an dreißig Gruppenstunden
und allgemeinen Stunden teilnehmen können. Der klassenmäßige Unterricht
ist danach freiwillig. Abschlußprüfungen und Leistungszeugnisse sind überhaupt
nicht erwähnt. Die Ferienkurse sind in die staatliche Genehmigung
(Erlaubnisurkunde vom 15.2.1949) nicht einbezogen.)
Wir bedauern bei dieser
Sachlage, für den genannten Zweck auch bei aller Würdigung der vorgetragenen
Gründe - keine Schülerfahrkarten gewähren zu können und bitten, die Teilnehmer
auf die Fahrpreisermäßigung für Urlaubskarten zu verweisen.
[Unterschrift]
maschschr. Durchschlag
27.9.50
Deutsche Bundesbahn
Eisenbahndirektion Kassel
Betr. Schülerfahrkarten für
Ferienkurse in Rotenburg/Fulda.
Ihre Schreiben vom 14. u.
23.September. 8 Vt 12 Tpeis
Wir bitten zunächst um
Entschuldigung, daß bei Eingang Ihres Schreibens vom 23.9. der am 14.9.50
zugesandte Fragebogen noch nicht zurückgesandt war. Ursächlich dafür ist
folgendes Mißverständnis:
Etwa 14 Tage nach Abgang
unseres Schreibens vom 23.8.50 baten wir das Verkehrsamt in Hameln um Bescheid,
da die Zusendung der Papiere an die Kursteilnehmer dringlich wurde. Das
Verkehrsamt Hameln ließ uns daraufhin durch den örtlich zuständigen
Bahnhofsvorstand Hörstmar/Lippe mitteilen, daß der endgültige Bescheid noch
ausstände, daß wir aber die Papiere heraussenden könnten; notfalls müßten sie
nachträglich abgeändert werden. Wir entschlossen uns daraufhin, die Papiere
noch nicht abzusenden, sondern den endgültigen Bescheid abzuwarten. Am 15.
September benachrichtigte uns der Bahnhofsvorstand Hörstmar im Auftrage des
Verkehrsamtes Hameln, daß die Angelegenheit nunmehr geregelt sei ‑ es bedürfe
nur noch der Einsendung der Erlaubnisurkunde des Regierungspräsidenten Detmold
sowie eines Lehrplans. Diese Unterlagen sowie die Papiere an die Teilnehmer wurden
am 16.September abgesandt. Als nunmehr Ihr Schreiben vom 14. September am 17.
September 50 hier einging, nahmen wir an, daß es durch den uns übermittelten
Bescheid überholt und die Angelegenheit in Ordnung sei. Zu unserm Schrecken
ersehen wir aus Ihrem Schreiben vom 23.9.50, daß dies keineswegs der Fall ist,
ja, im Gegenteil Ihre Genehmigung verweigert wird.
Wir würdigen die im
Schreiben vom 23.9.50 angeführten Gründe durchaus und verstehen, daß Sie nach
dem Bescheid der Eisenbahndirektion Hannover und den Angaben des Jahresplans
1949/50 zu dieser Entscheidung kommen mussten, glauben aber, daß folgende
ergänzenden Ausführungen und Unterlagen geeignet sein könnten, eine Überprüfung
der Entscheidung zu veranlassen:
1.) In dem im Frühjahr 1949 an die Eisenbahndirektion
Hannover gerichteten Gesuch war die Zusammensetzung unserer Schülerschaft
folgendermaßen aufgegliedert:
a.) Semesterschüler zur beruflichen Ausbildung =
20-30 Personen.
b.) Teilnehmer an Ferienkursen (überwiegend
Pädagogen aller Art, daneben Künstler u. Angehörige gesundheitspflegerischer
Berufe) zur beruflichen Fortbildung. = ca. 200 Personen.
c.) Auswärtige Lehrkräfte der eignen Schule = ca.
30 Personen.
Dem Antrag
wurde in Bezug auf a.) und b.) entsprochen, während c.) abschlägig beschieden
wurde. Es sind also die Teilnehmer an den Ferienkursen ausdrücklich in die
Anerkennung als Fachschule eingeschlossen ‑ allerdings im Zweifel nur ‑ und
daher unsere Anfrage vom 23.8.50, sowie diese Kurse im Haupthaus Lieme
abgehalten werden, was bisher ‑ ab Frühling 1949 - Sommer 1950 ‑ ausschließlich
der Fall war. Insbesondere war eine Einbeziehung von etwa in anderen
Eisenbahndirektionsbezirken abgehaltenen Kursen, wie Sie in Ihrem Schreiben vom
14.9. auch angeben, zuständigkeitshalber nicht angängig.
2.) Wenn nun im Jahresplan S. 15 steht, daß diese
pädagogischen Ferienkurse zu Einführung in die Arbeit der Schule
Schlaffhorst /Andersen veranstaltet werden, so ist das von unserer Schule aus
gesehen zutreffend, denn es kann keine Rede davon sein, daß auf einem 14täg.
Lehrgang auf einem so schwierigen Gebiet wie die Atemlehre, Sprecherziehung und
Stimmbildung es sind, etwas anderes als eine Einführung vermittelt werden kann.
Ebenso richtig ist aber, daß diese Lehrgänge für alle pädagogischen,
künstlerischen und gesundheitspflegerischen Berufe eine ausgesprochene
Berufsfortbildung darstellen, die z.B. auch steuerrechtlich stets als solche
anerkannt wird.
3.) Wenn im Jahresplan steht, daß die Besucher
der Ferienkurse an 30 Gruppenstunden teilnehmen können, so ist auch das
zutreffend. Wir üben sogar bei unsern jugendlichen Semesterschülern, geschweige
denn bei den Besuchern der Ferienkurse, meist in langjähriger Berufsarbeit stehenden
Pädagogen, keinerlei Zwang zum Stundenbesuch aus. Das wäre pädagogisch ganz verfehlt.
Die Kursarbeit ist auch derart eingreifend, daß es dem einzelnen Teilnehmer und
insbesondere dem Älteren, überlassen bleiben muss, ob er an einzelnen
Gruppenstunden, z.B. der recht lebhaften Bewegungsstunde oder dafür
Unmusikalische zuweilen schwierigen Chorübung teilnehmen will oder nicht. Diese
Freiheit erhöht Eifer und Pflichtgefühl, und es ist kein Zweifel, daß die Besucher
der Ferienkurse, die zum Teil Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln erhalten, die
Teilnahme an den Stunden als Pflicht ansehen und dementsprechend handeln.
4.) Abschlußzeugnisse sind für Semesterschüler
auf S.7 Abs. 1. des Jahresplanes erwähnt. Für Teilnehmer an 14tägigen
Ferienkursen kommen sie nicht in Frage. Diese erhalten lediglich eine
Teilnahmebescheinigung als Unterlage für den Zuschuß aus öffentlichen Mitteln.
Unsere Sachbearbeiterin, Dr.
Maria Gräfin Bredow, fährt heute Abend nach Rotenburg/Fulda und wird, da sonst
sein Eintreffen an der zuständigen Stelle durch die Postverteilung vielleicht
etwas verzögert werden könnte, diesen Brief persönlich überbringen ‑ und bereit
sein, etwaig erforderliche Rückfragen zu beantworten.
Schulleiterin
Anlagen:
1.) Anerkennung als Fachschule seitens der
Reichsbahndirektion Hannover im Original.
2.) Erlaß des Regierungspräsidenten Detmold vom
5. Juli 49 in Abschr.
3.) Schulverwaltungsbl. 49, Heft 11 =
Niedersachsen mit Bekanntgabe des Fortbildungskurses in Schwöbber = S.247
4.) Erlaß des Kultusministers Niedersachsens
vom Dez. 49 in Abschr.
5.) Ausschnitt aus Heft 6/50 des
Schulverwaltungsbl. f. Niedersachsen
Diese
Anlagen erbitten wir nach Einsichtnahme zurück.
außerdem
6.) Ein Übersichtsblatt über die diesjährige
Kursarbeit.
7.) Ein Exemplar einer Teilnahmebescheinigung,
wie sie lt. 4.) an die Kursteilnehmer ausgegeben werden.
Original
Der Regierungspräsident
Detmold,
den 30. Dezember 1950.
An die
Schule Schlaffhorst-Andersen
für Atem- Sprech- und Gesangskunst
- Haupthaus Lieme -
in Lieme/Lippe
Ich habe davon Kenntnis
genommen, dass die bisherige Leiterin der Hauptschule in Lieme, Fräulein Hedwig
Andersen, aus gesundheitlichen Gründen ihr Amt niedergelegt hat.
Im Sinne des § 1 Abs. 1 der
Bekanntmachung des Bundesrates vom 2.8.1917 (R.G.Bl. S.683) genehmige ich mit
Einverständnis des Vorstandes der Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst-Andersen
e.V. als Schulträger vom 12. November 1950, daß die Leitung der Schule Fräulein
Anita Grauding und Fräulein Irmgard von Harling übertragen wird.
Im Auftrage:
[Unterschrift]
Urschriftlich der
Vorsitzenden der Lehrervereinigung vorgelegt, mit der Bitte um gefl.
Kenntnisnahme.
Schweinsberg, d. 25.Jan. 1951
W. Frhr. Schenk
Kenntnis genommen:
Anka Schulze
Wilhelm Schenck z.S.
Ende Neubeginn
(Hohenlimburg, Lieme, Lehrervereinigung)
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