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Brief Selbmann, Lehrproben Lieme
handschr. Brief
Rotenburg/F. 9.2.50.
An den Vorstand der
Vereinigung der Lehrerschaft der Schule Schlaffhorst-Andersen.
Als stellvertretende
Ehrenvorsitzende der Lehrerschaft erlaube ich mir angesichts der gegebenen
Tatsachen in Lieme an Sie folgende Fragen zu richten:
1.) Ist der Gründergeist, aus dem das Haus Lieme
entstanden ist, demjenigen gleich, aus dem meine Schwester und Fräulein
Andersen gelebt und geschaffen haben?
[2]
2.) Fühlen Sie sich verpflichtet als Vertreter
der Lehrerschaft diesen Geist zu unterstützen und ihm zu helfen?
3.) Glauben Sie im bejahenden Falle damit dem
Werk zu dienen und die Ehre der Schule Schlaffhorst-Andersen zu retten?
4.) Halten Sie es nicht für richtiger, diesen
spekulativen Geist seinem Schicksal zu überlassen und von innen heraus in
bescheidenem Rahmen, wie es die Gründerinnen der Schule vorge[3]lebt haben, weiter zu
bauen, jeder nach seinem Vermögen, und so eine Gemeinschaft vorzubereiten, die
ihrem Inhalt nach den Idealen meiner Schwester entspricht? Eine Gemeinschaft
muß immer wachsen oder zerfällt als leere Form.
Ich bemerke ausdrücklich,
daß diese Fragen sich nicht auf den Geist der Treue und Selbstlosigkeit der
Lehrerinnen in Lieme beziehen.
Ich sende eine Abschrift
dieses Schreibens an Fräulein Andersen.
[4]
Es grüßt Sie alle
Marie Selbmann-Schlaffhorst.
ges. Anka
Schulze. 10.2.50
“ H. Siem 23. “
“ J. von Harling 3.3.50
“ Waltraut Seyd 16.III.50
Wilhelm Frhr. Schenck z.S. 22/III 50.
maschschr. Durchschrift miteigenhändigen Unterschriften
Lehrervereinigung der Schule
Rotenburg/Fulda,
den 22. Febr. 50
Schlaffhorst-Andersen
Frau Selbmann-Schlaffhorst
Rotenburg/Fulda
Untertor 14
Sehr geehrte Frau Selbmann!
Ihr Schreiben vom 9. Februar
1950 stellt uns die Frage, ob die Lehrervereinigung die Liemer Schule
unterstützen und ihr helfen will.
Der Aufgabenbereich der
Lehrervereinigung ist in der von Ihnen gebilligten Satzung dahingehend
umrissen, dass die Lehrerschaft das Geisteserbe von Fräulein Schlaffhorst und
Fräulein Andersen zu wahren hat. zu diesem Zweck ist die Lehrervereinigung
verpflichtet, die Verbindung unter allen Schulen und Einzelmitgliedern
möglichst zu pflegen und ihnen mit Rat und Tat beizustehen. Zu den in der
Satzung ausdrücklich anerkannten Schulen gehört auch das Haupthaus in Lieme in
Lippe. Die Vertretung würde gegen ihre Pflichten verstoßen, wenn sie eine
Schule ihrem Schicksal überlassen würde, ohne zu versuchen, auf sie im Sinne
unserer Gründerinnen und Lehrmeisterinnen einzuwirken.
Eine materielle
Unterstützung des Liemer Hauses kommt nicht in Frage, da nicht die
Lehrervereinigung, sondern die Gesellschaft der Freunde, eine selbständige
juristische Person, wirtschaftlicher Träger der Liemer Schule ist.
Unter diesen Umständen
glauben wir, dem Werk von Fräulein Schlaffhorst und Fräulein Andersen zu dienen,
wenn wir den bewährten Lehrerinnen, die in Lieme arbeiten, und deren Treue und
Selbstlosigkeit Sie anerkennen, zur Seite stehen und ihnen helfen, etwaige
fremde Einflüsse abzuwehren, die dem Geiste unsrer Lehrmeisterinnen
widersprechen.
Die Lehrervertretung
Anka Schulze
Hanna Siem
Waltraut Seyd
Ich möchte hinzufügen, daß
es kaum möglich sein wird, in noch bescheidenerem Rahmen zu leben, als wir hier
in Lieme es tun. Irmgard von Harling.
maschschr. mit eigenhändiger Unterschrift
Bericht über die Lehrproben
in der Volksschule in Lieme.
Vom 4. bis 16. April 1949
fand in der Schule Schlaffhorst Andersen, Lieme in Lippe,. ein pädagogischer Kursus statt. An 4 Tagen wurden in der
Dorfschule Lehrproben mit 25
Schulanfängern durchgeführt, bei denen etwa 25 Lehrer und Erzieher zuhörten und
sich an den nachfolgenden Besprechungen beteiligten.
Die Lehrproben hielt eine
Lehrerin der Schule Schlaffhorst-Andersen. Es sollte gezeigt werden, wie sich
die Ideen der Schule Schl.A. im Volksschulunterricht verwirklichen lassen. Dass
es sich dabei nicht um eine erlernbare Methode handelt, wurde allen
Teilnehmenden bald klar. Einigen Lehrern, die in diesem Kursus zum ersten Mal
mit den Ideen der Schule Schl.A. in Berührung kamen, wurden innerhalb des
Volksschulunterrichts kleine Aufgaben übertragen. Es kam darauf an, das eben
Gelernte im Unterricht umzusetzen und anzuwenden. Nach der kurzen Lernzeit
fühlte sich keiner als „Könner“, jeder versuchte von seinem Stand aus und blieb
sich darüber klar, wie sehr er am Anfang einer Lernzeit stand.
Die Ideen der Schule Schl.A.
kann man sich nur in intensiven Übungszeiten zu eigen machen. Sie gehören nicht
zu einem Wissensstoff, der allein durch den Intellekt aufgenommen werden kann.
Er will in steter Übung unter ständiger Kontrolle erarbeitet werden. Durch die
Arbeit an Atmung und Stimme wird dem Menschen der Zugang zu den regenerierenden
Kräften freigelegt. Aus der unmittelbar wechselseitigen Wirkungsweise von
Atmung und Stimme ergibt sich die Möglichkeit, die Einatmung durch die Stimmarbeit unwillkürlich zu vertiefen. Das
Bewusstsein von der Atmung und Stimme ist erste Forderung der Schule, so kann
der Mensch durch eigene bewusste Arbeit seine Lebenskraft, die in dem
Antagonismus von Atmung und Stimme ruht, erhalten und steigern. Das Bewusstsein
wird sich aber so lange hemmend auf Atmung und Stimme auswirken, bis in ihm das
Ideal von der Stimme und Atmung ruht,
die Clara Schlaffhorst und Hedwig Andersen den Schülern ihrer Schule gegeben
haben. Es hat nichts mit einem künstlichen Gebilde zu tun, es beruht auf den
natürlichen Gegebenheiten von Stimme und Atmung. Diesem Ideal kann nur nahe
kommen, der als Schüler bei dem Lehrenden die Stimme hört und die naturhafte
Atmung empfindet und zu gleicher Zeit in steter Übung in sich die Empfindungen
von Atmung und Stimme wachruft. So besteht für den Schullehrer die Aufgabe,
bevor er an den zu vermittelnden Stoff denkt, sich durch Stimm- und Atemübungen
mit den Lebenskräften in Verbindung zu setzen.
Wir wissen, wie stark das
Kind auf alle Einflüsse seiner Umgebung reagiert. So nimmt es ohne weiteres die
Stimmgebung des Lehrers auf und spricht und singt mit der gleichen Einstellung.
In ihm braucht das Bewusstsein nicht geweckt zu werden, für seine Stimmgebung
sind die Ohren des Lehrers verantwortlich. Spricht er selbst „gut“, d.h. drückt
sich in seiner Stimme „Leben“ aus, (Leben bedeutet Bewegung, Ablauf,) so wird
er sofort in der Kinderstimme sein Echo wahrnehmen. Sie wird hell sein, nicht
verschrieen und nicht versäuselt, sondern voll runden Klanges, frei schweben,
ohne Belastung von irgendeiner Seite. Dasselbe gilt von der Atmung.
Das gesunde Kind kommt in
die Schule mit einer guten, durch nichts gestörten Atmung. Hat der Lehrer
Bewusstsein von seiner eigenen Atmung, wie sie abläuft durch nichts gehemmt,
durch Bewegungen und Stimme noch vertieft, so bildet dieses Bewusstsein die
Grundlage für den gesamten Atmungsablauf in der Klasse. Singt der Lehrer mit
den Kindern ein Lied, und beachtet dabei die
unwillkührlich einströmende Luft bei der Einatmung, so wird jedes Kind
auch für sich selbst die Ruhe gewinnen,
unwillkürlich einzuatmen.
Den 4 Lehrproben lag
folgender Plan zugrunde:
1. Stunde Musik
Takt, Rhythmus, Melodie
Klopfen, Klatschen, Gehen,
Spielen (Triangel), Sprechen, Singen.
2. Stunde Turnen
Gehen (abwechselnd
durcheinandergehen und sich wieder z. Kreis ordnen
Hospitantenaufgabe:
Armschwingen mit begl. Text (gesprochen)
Bewegungsspiel: „Liebe
Schwester, tanz mit mir“.
3. Stunde Deutsch (von der sprachl. Seite)
Hospitanten Aufgabe: Klinger
üben an einem Kindervers.
Kindervers, bei dem Einzel-
und Chorsprechen abwechselte.
4. Stunde Deutsch (Vorübungen zu Schreiben)
der Kreis, der Punkt
Hospitantenaufgabe: der Auf-
und Abstrich in Verbindung mit der Atmung
Die Haltung beim Schreiben.
Das Halten des Bleistifts
Dem Schulleiter der
Volksschule in Lieme, der ermöglichte, den Unterricht in seiner Schule
durchzuführen, sei an dieser Stelle noch einmal herzlichst gedankt.
Waltraut Seyd
maschschr. Durschrift
Schweinsberg Oberhof, den
18. November 49
Sehr verehrtes gnädiges Fräulein! (NT: Grauding)
Sie werden mir hoffentlich
nicht zürnen, daß ich Ihnen für Ihren Brief vom 28.September 1949 noch nicht
gedankt habe. Wenn ich ihn noch nicht beantwortete, so habe ich ihn umso mehr
beachtet und seinen Inhalt eingehend mit meinem Vetter durchgesprochen, ihn
auch Frl. Schulze bei einem Besuch in Rotenburg zu lesen gegeben. Mit Freude
habe ich aus ihm ersehen, daß von den 3 Fragen, die wir bei unserer Besprechung
behandelt haben, in zweien von ihnen (die Namensfrage und die
Prüfungskommission) ein Einvernehmen herrschte. Schwierigkeiten bereitete nur
noch der strittige Punkt des Nachwuchses.
Soviel ich aus den
Besprechungen erkennen konnte, wird auch von Seiten der frei arbeitenden
Lehrerschaft anerkannt, daß andere Schularten (Loheland, Dalcroze,
Rohden-Langgaard usw.) in der Tat das Nachwuchs-Monopol auf ihre Zentralschule
beschränken. Es wurde mir aber immer wieder entgegengehalten ‑ als ich mich zum
Anwalt Ihrer Anschauung machte ‑ daß das Besondere jener Schulen darin liege,
daß in ihnen allen ein bestimmtes System und eine ganz fest umrissene
Unterrichtsmethode verfolgt wurde. Die Einheitlichkeit dieser Sondermethoden
kann nur gewahrt bleiben bei straffster Zentralisierung der Nachwuchsschulung.
Im Gegensatz zu diesen fest umrissenen
Schulmethoden beruhe aber das Wesen der Arbeit von Frl. Schlaffhorst und von
Frl. Andersen gerade in der Förderung der individuellen Mannigfaltigkeiten und
eine allzu starke Betonung einer bestimmten [2] Schule und ihrer Methode drohe zu der von Frl.
Schlaffhorst und Frl. Andersen so sehr gefürchteten methodischen Erstarrung zu
führen. Bereits in den von Frl. Schulze in Gang gesetzten Rundbriefen war von
verschiedenen Seiten warnend auf die Gefahr einer Verschulung hingewiesen.
Immerhin ist mir bei den
Gesprächen mit Ihnen und den anderen Lehrkräften einigermaßen klar geworden,
daß beide Seiten bis zu einem gewissen Umfang Recht haben. Wir haben daher
gewagt, in unseren neuen Satzungsentwurf, der z.Zt. bei den Mitgliedern der
Lehrervertretung im Umlauf ist, und den Sie daher bald durch Frl. von Harling
erhalten werden, eine Ausgleichs-Formel zu suchen. Das Wesentliche dieser neuen
Formulierung besteht darin, daß sie die starre Fassung der bisherigen Ziffer 9
auflockert. In unserem bisherigen Entwurf stand, daß mindestens 2 Semester bei
frei arbeitenden Lehrkräften zugebracht werden müssen. Die strenge
Fassung duldete keine Ausnahme. Diese Fassung wurde fallen gelassen und ersetzt
durch eine elastische „Soll“-Vorschrift. Der juristische Unterschied dieser
Fassungen besteht darin, daß eine Sollvorschrift nur eine Richtschnur
aufstellt, die in der Regel und in normalen Zeiten befolgt werden soll. Der
Prüfungsausschuß erhält damit die Befugnis, in Ausnahmefällen und vor allem in
der jetzigen Übergangszeit, von der Einhaltung der Bestimmung abzusehen.
Niemand will der Hauptschule Lieme wirtschaftlichen Selbstmord zumuten, indem
es seinen derzeit einzigen Nachwuchsschüler fortschicken soll. Überhaupt hatte
ich den Eindruck, daß ‑ verstärkt seit dem Ausschalten der Gräfin Dr. Maria
Bredow ‑ alle Lehrkräfte der Gesamtschule Ihrer Liemer Schule positiv und
fördernd gegenüberstehen und sich mit ganzer Energie dafür ein[3]setzen wollen, daß Lieme
zum Sammelpunkt für alle wird, Dieser Vorrang von Lieme wird in der Satzung
dadurch anerkannt, daß die für Lieme vorgeschriebene Mindestzahl von 2
Semestern beibehalten, die Mindestzahl für die Ausbildung bei frei arbeitenden
Lehrkräften auf 1 Semester vermindert worden ist.
Der Wortlaut der
umstrittenen Ziffer 9, wie er im gegenseitigen Satzungsentwurf der Lehrerschaft
enthalten ist und der von Frl. Schulze gebilligt wurde, ist wie folgt:
Ziffer ):
a.) Bei der Heranbildung geeigneten Nachwuchses
an Lehrkräften, sowie bei der Anerkennung und Erteilung von Lehrdiplomen hat
die Vertretung im Namen der Lehrerschaft nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen mitzuwirken:
b.) Die Erlangung eines Lehrdiploms der
Gesamtschule Schlaffhorst-Andersen setzt eine mindestens sechssemestrige
Ausbildung voraus. Davon sollen mindestens 2 Semester im Haupthaus Lieme und
mindestens 1 Semester in einer der anderen anerkannten Schulen oder bei
freiarbeitenden anerkannten Lehrkräften zugebracht werden. Die Ausbildung schließt
ab mit einer vor dem Prüfungsausschuß der Lehrerschaft abzulegenden Prüfung.
c.) Dieser Prüfungsausschuß wird von der
Vertretung nach Anhörung der Schulleitung des Haupthauses von Fall zu Fall
bestellt. Er setzt sich zusammen aus dem Kreis derjenigen Lehrkräfte, die den
Schüler während seiner Ausbildungszeit unterrichtet haben, wobei dem
Prüfungsausschuß in jedem Fall ein Vertreter der Hauptschule Lieme und ein
Vertreter der übrigen Lehrerschaft angehören müssen. Der Ausschuß soll nicht
mehr als 4-5 Personen umfassen. Allen Inhabern des Lehrdiploms steht es frei,
den Prüfungen als Zuhörer beizuwohnen.
Die Bearbeiter der Satzungen
wagen zu hoffen, daß diese Fassung von allen Beteiligten als eine vermittelnde
Lösung gebilligt wird, weil sie bestrebt ist, beiden Seiten gerecht zu werden.
Es würde mich besonders freuen, wenn das Einvernehmen über eine solche
Kompromißlösung, die eine Folge unserer Marburger Besprechung ist, eine Periode
fruchtbarer Zusammenarbeit zwischen allen denen einleitet, die an dieser Lösung
beteiligt waren.
Mit dem Ausdruck meiner
besonderen Hochachtung und mit verbindlichen Grüßen bleibe ich
Ihr sehr ergebener [Winfried
Schenk zu Schweinsberg]
Ende Brief Selbmann, Lehrproben Lieme
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