Historisches

Neubeginn (Hohenlimburg, Lieme, Lehrervereinigung)

 


 

Brief Selbmann, Lehrproben Lieme


handschr. Brief

Rotenburg/F. 9.2.50.

An den Vorstand der Vereinigung der Lehrerschaft der Schule Schlaffhorst-Andersen.

Als stellvertretende Ehrenvorsitzende der Lehrerschaft erlaube ich mir angesichts der gegebenen Tatsachen in Lieme an Sie folgende Fragen zu richten:

1.)   Ist der Gründergeist, aus dem das Haus Lieme entstanden ist, demjenigen gleich, aus dem meine Schwester und Fräulein Andersen gelebt und geschaffen haben?

[2]

2.)   Fühlen Sie sich verpflichtet als Vertreter der Lehrerschaft diesen Geist zu unterstützen und ihm zu helfen?

3.)   Glauben Sie im bejahenden Falle damit dem Werk zu dienen und die Ehre der Schule Schlaffhorst-Andersen zu retten?

4.)   Halten Sie es nicht für richtiger, diesen spekulativen Geist seinem Schicksal zu überlassen und von innen heraus in bescheidenem Rahmen, wie es die Gründerinnen der Schule vorge[3]lebt haben, weiter zu bauen, jeder nach seinem Vermögen, und so eine Gemeinschaft vorzubereiten, die ihrem Inhalt nach den Idealen meiner Schwester entspricht? Eine Gemeinschaft muß immer wachsen oder zerfällt als leere Form.

Ich bemerke ausdrücklich, daß diese Fragen sich nicht auf den Geist der Treue und Selbstlosigkeit der Lehrerinnen in Lieme beziehen.

Ich sende eine Abschrift dieses Schreibens an Fräulein Andersen.

[4]

Es grüßt Sie alle

Marie Selbmann-Schlaffhorst.

ges.     Anka Schulze. 10.2.50
         H. Siem 23. “
         J. von Harling 3.3.50
         Waltraut Seyd 16.III.50
Wilhelm Frhr. Schenck z.S. 22/III 50.


maschschr. Durchschrift miteigenhändigen Unterschriften

Lehrervereinigung der Schule

Rotenburg/Fulda, den 22. Febr. 50
Schlaffhorst-Andersen

Frau Selbmann-Schlaffhorst
Rotenburg/Fulda
Untertor 14

Sehr geehrte Frau Selbmann!

Ihr Schreiben vom 9. Februar 1950 stellt uns die Frage, ob die Lehrervereinigung die Liemer Schule unterstützen und ihr helfen will.

Der Aufgabenbereich der Lehrervereinigung ist in der von Ihnen gebilligten Satzung dahingehend umrissen, dass die Lehrerschaft das Geisteserbe von Fräulein Schlaffhorst und Fräulein Andersen zu wahren hat. zu diesem Zweck ist die Lehrervereinigung verpflichtet, die Verbindung unter allen Schulen und Einzelmitgliedern möglichst zu pflegen und ihnen mit Rat und Tat beizustehen. Zu den in der Satzung ausdrücklich anerkannten Schulen gehört auch das Haupthaus in Lieme in Lippe. Die Vertretung würde gegen ihre Pflichten verstoßen, wenn sie eine Schule ihrem Schicksal überlassen würde, ohne zu versuchen, auf sie im Sinne unserer Gründerinnen und Lehrmeisterinnen einzuwirken.

Eine materielle Unterstützung des Liemer Hauses kommt nicht in Frage, da nicht die Lehrervereinigung, sondern die Gesellschaft der Freunde, eine selbständige juristische Person, wirtschaftlicher Träger der Liemer Schule ist.

Unter diesen Umständen glauben wir, dem Werk von Fräulein Schlaffhorst und Fräulein Andersen zu dienen, wenn wir den bewährten Lehrerinnen, die in Lieme arbeiten, und deren Treue und Selbstlosigkeit Sie anerkennen, zur Seite stehen und ihnen helfen, etwaige fremde Einflüsse abzuwehren, die dem Geiste unsrer Lehrmeisterinnen widersprechen.

Die Lehrervertretung

Anka Schulze
Hanna Siem
Waltraut Seyd

Ich möchte hinzufügen, daß es kaum möglich sein wird, in noch bescheidenerem Rahmen zu leben, als wir hier in Lieme es tun. Irmgard von Harling.


maschschr. mit eigenhändiger Unterschrift

Bericht über die Lehrproben in der Volksschule in Lieme.

Vom 4. bis 16. April 1949 fand in der Schule Schlaffhorst Andersen, Lieme in Lippe,. ein pädagogischer Kursus statt. An 4 Tagen wurden in der Dorfschule Lehrproben mit 25 Schulanfängern durchgeführt, bei denen etwa 25 Lehrer und Erzieher zuhörten und sich an den nachfolgenden Besprechungen beteiligten.

Die Lehrproben hielt eine Lehrerin der Schule Schlaffhorst-Andersen. Es sollte gezeigt werden, wie sich die Ideen der Schule Schl.A. im Volksschulunterricht verwirklichen lassen. Dass es sich dabei nicht um eine erlernbare Methode handelt, wurde allen Teilnehmenden bald klar. Einigen Lehrern, die in diesem Kursus zum ersten Mal mit den Ideen der Schule Schl.A. in Berührung kamen, wurden innerhalb des Volksschulunterrichts kleine Aufgaben übertragen. Es kam darauf an, das eben Gelernte im Unterricht umzusetzen und anzuwenden. Nach der kurzen Lernzeit fühlte sich keiner als „Könner“, jeder versuchte von seinem Stand aus und blieb sich darüber klar, wie sehr er am Anfang einer Lernzeit stand.

Die Ideen der Schule Schl.A. kann man sich nur in intensiven Übungszeiten zu eigen machen. Sie gehören nicht zu einem Wissensstoff, der allein durch den Intellekt aufgenommen werden kann. Er will in steter Übung unter ständiger Kontrolle erarbeitet werden. Durch die Arbeit an Atmung und Stimme wird dem Menschen der Zugang zu den regenerierenden Kräften freigelegt. Aus der unmittelbar wechselseitigen Wirkungsweise von Atmung und Stimme ergibt sich die Möglichkeit, die Einatmung durch die Stimmarbeit unwillkürlich zu vertiefen. Das Bewusstsein von der Atmung und Stimme ist erste Forderung der Schule, so kann der Mensch durch eigene bewusste Arbeit seine Lebenskraft, die in dem Antagonismus von Atmung und Stimme ruht, erhalten und steigern. Das Bewusstsein wird sich aber so lange hemmend auf Atmung und Stimme auswirken, bis in ihm das Ideal von der Stimme und Atmung ruht, die Clara Schlaffhorst und Hedwig Andersen den Schülern ihrer Schule gegeben haben. Es hat nichts mit einem künstlichen Gebilde zu tun, es beruht auf den natürlichen Gegebenheiten von Stimme und Atmung. Diesem Ideal kann nur nahe kommen, der als Schüler bei dem Lehrenden die Stimme hört und die naturhafte Atmung empfindet und zu gleicher Zeit in steter Übung in sich die Empfindungen von Atmung und Stimme wachruft. So besteht für den Schullehrer die Aufgabe, bevor er an den zu vermittelnden Stoff denkt, sich durch Stimm- und Atemübungen mit den Lebenskräften in Verbindung zu setzen.

Wir wissen, wie stark das Kind auf alle Einflüsse seiner Umgebung reagiert. So nimmt es ohne weiteres die Stimmgebung des Lehrers auf und spricht und singt mit der gleichen Einstellung. In ihm braucht das Bewusstsein nicht geweckt zu werden, für seine Stimmgebung sind die Ohren des Lehrers verantwortlich. Spricht er selbst „gut“, d.h. drückt sich in seiner Stimme „Leben“ aus, (Leben bedeutet Bewegung, Ablauf,) so wird er sofort in der Kinderstimme sein Echo wahrnehmen. Sie wird hell sein, nicht verschrieen und nicht versäuselt, sondern voll runden Klanges, frei schweben, ohne Belastung von irgendeiner Seite. Dasselbe gilt von der Atmung.

Das gesunde Kind kommt in die Schule mit einer guten, durch nichts gestörten Atmung. Hat der Lehrer Bewusstsein von seiner eigenen Atmung, wie sie abläuft durch nichts gehemmt, durch Bewegungen und Stimme noch vertieft, so bildet dieses Bewusstsein die Grundlage für den gesamten Atmungsablauf in der Klasse. Singt der Lehrer mit den Kindern ein Lied, und beachtet dabei die unwillkührlich einströmende Luft bei der Einatmung, so wird jedes Kind auch für sich selbst die Ruhe gewinnen, unwillkürlich einzuatmen.


Den 4 Lehrproben lag folgender Plan zugrunde:

1. Stunde Musik

Takt, Rhythmus, Melodie

Klopfen, Klatschen, Gehen, Spielen (Triangel), Sprechen, Singen.

2. Stunde Turnen

Gehen (abwechselnd durcheinandergehen und sich wieder z. Kreis ordnen

Hospitantenaufgabe: Armschwingen mit begl. Text (gesprochen)

Bewegungsspiel: „Liebe Schwester, tanz mit mir“.

3. Stunde Deutsch (von der sprachl. Seite)

Hospitanten Aufgabe: Klinger üben an einem Kindervers.

Kindervers, bei dem Einzel- und Chorsprechen abwechselte.

4. Stunde Deutsch (Vorübungen zu Schreiben)

der Kreis, der Punkt

Hospitantenaufgabe: der Auf- und Abstrich in Verbindung mit der Atmung

Die Haltung beim Schreiben.

Das Halten des Bleistifts

Dem Schulleiter der Volksschule in Lieme, der ermöglichte, den Unterricht in seiner Schule durchzuführen, sei an dieser Stelle noch einmal herzlichst gedankt.

Waltraut Seyd


maschschr. Durschrift

Schweinsberg Oberhof, den 18. November 49

Sehr verehrtes gnädiges Fräulein! (NT: Grauding)

Sie werden mir hoffentlich nicht zürnen, daß ich Ihnen für Ihren Brief vom 28.September 1949 noch nicht gedankt habe. Wenn ich ihn noch nicht beantwortete, so habe ich ihn umso mehr beachtet und seinen Inhalt eingehend mit meinem Vetter durchgesprochen, ihn auch Frl. Schulze bei einem Besuch in Rotenburg zu lesen gegeben. Mit Freude habe ich aus ihm ersehen, daß von den 3 Fragen, die wir bei unserer Besprechung behandelt haben, in zweien von ihnen (die Namensfrage und die Prüfungskommission) ein Einvernehmen herrschte. Schwierigkeiten bereitete nur noch der strittige Punkt des Nachwuchses.

Soviel ich aus den Besprechungen erkennen konnte, wird auch von Seiten der frei arbeitenden Lehrerschaft anerkannt, daß andere Schularten (Loheland, Dalcroze, Rohden-Langgaard usw.) in der Tat das Nachwuchs-Monopol auf ihre Zentralschule beschränken. Es wurde mir aber immer wieder entgegengehalten ‑ als ich mich zum Anwalt Ihrer Anschauung machte ‑ daß das Besondere jener Schulen darin liege, daß in ihnen allen ein bestimmtes System und eine ganz fest umrissene Unterrichtsmethode verfolgt wurde. Die Einheitlichkeit dieser Sondermethoden kann nur gewahrt bleiben bei straffster Zentralisierung der Nachwuchsschulung.

Im Gegensatz zu diesen fest umrissenen Schulmethoden beruhe aber das Wesen der Arbeit von Frl. Schlaffhorst und von Frl. Andersen gerade in der Förderung der individuellen Mannigfaltigkeiten und eine allzu starke Betonung einer bestimmten [2] Schule und ihrer Methode drohe zu der von Frl. Schlaffhorst und Frl. Andersen so sehr gefürchteten methodischen Erstarrung zu führen. Bereits in den von Frl. Schulze in Gang gesetzten Rundbriefen war von verschiedenen Seiten warnend auf die Gefahr einer Verschulung hingewiesen.

Immerhin ist mir bei den Gesprächen mit Ihnen und den anderen Lehrkräften einigermaßen klar geworden, daß beide Seiten bis zu einem gewissen Umfang Recht haben. Wir haben daher gewagt, in unseren neuen Satzungsentwurf, der z.Zt. bei den Mitgliedern der Lehrervertretung im Umlauf ist, und den Sie daher bald durch Frl. von Harling erhalten werden, eine Ausgleichs-Formel zu suchen. Das Wesentliche dieser neuen Formulierung besteht darin, daß sie die starre Fassung der bisherigen Ziffer 9 auflockert. In unserem bisherigen Entwurf stand, daß mindestens 2 Semester bei frei arbeitenden Lehrkräften zugebracht werden müssen. Die strenge Fassung duldete keine Ausnahme. Diese Fassung wurde fallen gelassen und ersetzt durch eine elastische „Soll“-Vorschrift. Der juristische Unterschied dieser Fassungen besteht darin, daß eine Sollvorschrift nur eine Richtschnur aufstellt, die in der Regel und in normalen Zeiten befolgt werden soll. Der Prüfungsausschuß erhält damit die Befugnis, in Ausnahmefällen und vor allem in der jetzigen Übergangszeit, von der Einhaltung der Bestimmung abzusehen. Niemand will der Hauptschule Lieme wirtschaftlichen Selbstmord zumuten, indem es seinen derzeit einzigen Nachwuchsschüler fortschicken soll. Überhaupt hatte ich den Eindruck, daß ‑ verstärkt seit dem Ausschalten der Gräfin Dr. Maria Bredow ‑ alle Lehrkräfte der Gesamtschule Ihrer Liemer Schule positiv und fördernd gegenüberstehen und sich mit ganzer Energie dafür ein[3]setzen wollen, daß Lieme zum Sammelpunkt für alle wird, Dieser Vorrang von Lieme wird in der Satzung dadurch anerkannt, daß die für Lieme vorgeschriebene Mindestzahl von 2 Semestern beibehalten, die Mindestzahl für die Ausbildung bei frei arbeitenden Lehrkräften auf 1 Semester vermindert worden ist.

Der Wortlaut der umstrittenen Ziffer 9, wie er im gegenseitigen Satzungsentwurf der Lehrerschaft enthalten ist und der von Frl. Schulze gebilligt wurde, ist wie folgt:

Ziffer ):

a.)   Bei der Heranbildung geeigneten Nachwuchses an Lehrkräften, sowie bei der Anerkennung und Erteilung von Lehrdiplomen hat die Vertretung im Namen der Lehrerschaft nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen mitzuwirken:

b.)   Die Erlangung eines Lehrdiploms der Gesamtschule Schlaffhorst-Andersen setzt eine mindestens sechssemestrige Ausbildung voraus. Davon sollen mindestens 2 Semester im Haupthaus Lieme und mindestens 1 Semester in einer der anderen anerkannten Schulen oder bei freiarbeitenden anerkannten Lehrkräften zugebracht werden. Die Ausbildung schließt ab mit einer vor dem Prüfungsausschuß der Lehrerschaft abzulegenden Prüfung.

c.)   Dieser Prüfungsausschuß wird von der Vertretung nach Anhörung der Schulleitung des Haupthauses von Fall zu Fall bestellt. Er setzt sich zusammen aus dem Kreis derjenigen Lehrkräfte, die den Schüler während seiner Ausbildungszeit unterrichtet haben, wobei dem Prüfungsausschuß in jedem Fall ein Vertreter der Hauptschule Lieme und ein Vertreter der übrigen Lehrerschaft angehören müssen. Der Ausschuß soll nicht mehr als 4-5 Personen umfassen. Allen Inhabern des Lehrdiploms steht es frei, den Prüfungen als Zuhörer beizuwohnen.

Die Bearbeiter der Satzungen wagen zu hoffen, daß diese Fassung von allen Beteiligten als eine vermittelnde Lösung gebilligt wird, weil sie bestrebt ist, beiden Seiten gerecht zu werden. Es würde mich besonders freuen, wenn das Einvernehmen über eine solche Kompromißlösung, die eine Folge unserer Marburger Besprechung ist, eine Periode fruchtbarer Zusammenarbeit zwischen allen denen einleitet, die an dieser Lösung beteiligt waren.

Mit dem Ausdruck meiner besonderen Hochachtung und mit verbindlichen Grüßen bleibe ich

Ihr sehr ergebener [Winfried Schenk zu Schweinsberg]



Ende Brief Selbmann, Lehrproben Lieme
 

 


10. Neubeginn (Hohenlimburg, Lieme, Lehrervereinigung)

 

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