Hustedt (1938)
Druck (1938)
Schule
Schlaffhorst‑Andersen für Atem-, Sprech- und Gesangskunst Hustedt bei Celle
Die
Schule Schlaffhorst‑Andersen hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen,
insbesondere deutsche Menschen, zum wahren Gebrauch ihrer Stimme in Sprache und
Gesang zu verhelfen. Sie hat einen Weg gefunden, durch die Stimmerziehung die
Kräfte der Natur in uns zu wecken, zu entfalten, zu ordnen, zu formen und sie
zur künstlerischen Verschmelzung von Wort und Ton zu führen.
Rhythmische,
sprachliche, gesangliche und Klavierübungen beleben die Atmungs- und
Nerventätigkeit des zur Arbeit in Hustedt weilenden Menschen. Diesen Übungen
liegt keine einseitige Methode zu Grunde, sondern allein die physiologisch
festgestellte gesetzmäßige Tätigkeit der betreffenden Organe auf der Grundlage
des natürlichen Lebensrhythmus.
Die
Schule steht unter der Leitung der beiden Gründerinnen Clara Schlaffhorst und
Hedwig Andersen. Die Erfahrungen und Ergebnisse ihrer jahrzehntelangen
Forschungstätigkeit an der Natur, dem Leben und der Kunst bilden die Grundlage
für die Arbeit. In vielen Städten Deutschlands unterrichten ausgebildete
Lehrkräfte. Ihre Anschriften sind auf dem Beiblatt vermerkt.
Hustedt
ist vornehmlich eine Stätte der Heranbildung zur Kunst und zur Lehrtätigkeit.
Es werden deshalb in erster Linie junge Stimmbegabte, wenn ihre geistigen und
musikalischen Anlagen sie dazu berechtigt erscheinen lassen, zur künstlerischen
Ausbildung auf dem Gebiet des Gesanges und der Sprache aufgenommen, und
Menschen, die den Grundgedanken der Schule und ihre Arbeitsweise zum Inhalt
ihrer Lebensarbeit machen und lehrend in unser Volk tragen wollen. Das für die
Ausbildung am besten geeignete Alter liegt zwischen 20 und 30 Jahren. Die
Lehrberechtigung kann erworben werden durch eine durchschnittlich 2jährige
Studienzeit in Hustedt oder bei einer auswärtigen Lehrerin und eine
anschließende einjährige Helfertätigkeit in Hustedt. Die Helferzeit wird in
einzelnen, von auswärtiger Arbeit oder einer Weiterbildung unterbrochenen
Vierteljahren zurückgelegt. Der Entscheidung über die Annahme als
Ausbildungsschüler geht eine längere, gegebenenfalls wiederholte Probezeit
voraus. Junge Menschen, die sich für ihre geistige, seelische und körperliche
Entwicklung einer einjährigen Schulung in Hustedt unterziehen wollen, ehe sie
einen Beruf ergreifen oder sich schon auf einen bestimmten festgelegt haben,
werden als Jahresschüler aufgenommen. Die Entscheidung über die Aufnahme als
Jahresschüler erfolgt nach einer 14tägigen Probezeit. Außer den Ausbildungs-
und Jahresschülern finden in Hustedt Menschen Aufnahme, die die Arbeit kennen
lernen und an ihr teilhaben wollen. Hilfen für die berufliche Tätigkeit kann
die Arbeit insbesondere denen gewähren, die für die Bildung und Erziehung
anderer verantwortlich sind. Heilsam kann sie denjenigen werden, die durch
falsche Atmungs- und Sprechgewohnheiten Schädigungen erfahren haben.
Die
Arbeit der Schule Schlaffhorst‑Andersen ist getragen von der Liebe zum
deutschen Volk und steht in seinem Dienst. Wirtschaftlicher Träger der Schule ist
ein Kreis von Menschen, der sich durchdrungen von der Bedeutung der Arbeit für
die Nation in der Gesellschaft der Freunde der Schule Schlaffhorst‑Andersen
zusammengeschlossen hat. Die Geschäfte werden ohne Rücksicht auf
privatwirtschaftlichen Gewinn geführt.
Die
Aufenthaltskosten betragen täglich 5 RM für Unterkunft und Verpflegung und 5 RM
für Honorar an Arbeitstagen = 65 RM wöchentlich. Kinder bis zu 12 Jahren in
Begleitung Erwachsener zahlen die Hälfte. Für die Fälle, in denen die Unkosten
aus eigenen Mitteln nicht in voller Höhe aufgebracht werden können, stehen
Zuschußmittel zur Verfügung. Ausbildungsschüler zahlen nach der Entscheidung
über ihre Aufnahme während der Studien- und Helferzeit monatlich insgesamt 150
RM (Unterkunft, Verpflegung, Honorar). Für Jahresschüler gelten die gleichen
Sätze wie für Ausbildungsschüler.
Alle
Anfragen und Anmeldungen sind Angaben über Alter, Beruf, Gesundheitszustand und
die Gründe des Wunsches zur Aufnahme erforderlich.
Ende Hustedt (1938)
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